Steuerklasse 2 beantragen | Lohnsteuerklasse 2 für Alleinerziehende

Lohnsteuerklasse 2 für Alleinerziehende mit Kind: Lesen Sie, wie Sie die Steuerklasse 2 beantragen. Der Freibetrag für Alleinerziehende in der Steuerklasse 2 bringt monatlich mehr Netto in die Kasse!

Das Wichtigste: 

  • Für Alleinerziehende: In die Steuerklasse 2 fallen Alleinerziehende und Alleinstehende.
  • Sorgerecht für ihr Kind und eine gemeinsame Wohnung ist die Voraussetzung.
  • Kindergeld: Sie müssen für das Kind das Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag beziehen.
  • Freibetrag für Alleinerziehende: Es steht Ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu.
  • Mehr Netto als in Steuerklasse 1: Sie bekommen monatlich mehr Nettogehalt ausgezahlt.

Tipp: Das sollten Sie tun:

  1. Einen Wechsel in die Steuerklasse 2 können Sie per Mail mit dem Formular Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beantragen.
  2. Mit einem volljährigen Kind können Sie in der Steuerklasse 2 bleiben, so lange Sie für ihn Kindergeld beziehen.
  3. Voller Kinderfreibetrag: Als Alleinerziehende können Sie den vollen Kinderfreibetrag beantragen, wenn der andere Elternteil zu 75% den Unterhaltsleistungen nicht nachkommt.

Was ist Steuerklasse 2?

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag beträgt 1.908 Euro pro Jahr und wird zusätzlich zum Grundfreibetrag von 9.000€  und dem Kinderfreibetrag von 7.428€ gewährt. Für jedes weitere Kind gibt es weitere 240 Euro. Die Versteuerung erfolgt nach der Grundtabelle.

 

Aktuelles

  • Das Kindergeld ist für das Jahr 2018 je Kind um 2 Euro monatlich angehoben.
  • Der Kinderfreibetrag stieg in 2018 auf 7.428 Euro.
  • Die Anwendung des Splittingtarifs für Alleinerziehende ist nicht zulässig, entschied der Bundesfinanzhof am 4.1.2017. Hintergrund: Eine verwitwete Steuerberaterin mit zwei 15 und 50-jährigen Töchtern versuchte eine Besteuerung nach dem Splittingtarif zu bewirken, um die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten steuerlich wirksam zu machen (BFH, Beschluss vom 29.9.2016, III R 62/13).

Wer kommt in die Steuerklasse 2?

Diese Steuerklasse gilt für alleinstehende, getrennt lebende und geschiedene Arbeitnehmer (gleich wie in der Steuerklasse 1), die alleinerziehend sind. Sie müssen mit mindestens einem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben, für das das alleinige Sorgerecht haben und für das Ihnen das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht (§ 38b EStG).

Steuerliche Voraussetzungen für Alleinstehende

Sie sind alleinstehend, wenn Sie:

  • Ledig
  • Geschieden
  • Dauernd getrennt lebend
  • Verheiratet und der Ehegatte lebt im Ausland
  • Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Verwitwet sind (Sterbetag des Ehegatten liegt vor dem 1.1. des Vorjahres).

Steuerliche Voraussetzungen für Alleinerziehende

Sie sind alleinerziehend, wenn Sie:

  • in einer gemeinsamen Wohnung mit ihrem Kind leben, in der das Kind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist,
  • Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für das Kind beziehen,
  • das alleinige Sorgerecht für das Kind haben,
  • nicht in einer weiteren erwachsenen Person in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Erwachsene Kinder für die Sie das Kindergeld beziehen, dürfen in der gemeinsamen Wohnung leben.

Haushaltszugehörigkeit

Der Bundesfinanzhof hat die Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geklärt: Ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, gehört nach § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG zu dessen Haushalt, auch wenn es tatsächlich in der eigenen Wohnung lebt (BFH, Urteil v. 5.2.2015 – III R 9/13; veröffentlicht am 1.7.2015).

Gemeinsames Sorgerecht

Sie haben einen Anspruch auf die Vorteile des Entlastungsbetrags nur, wenn Sie ein alleiniges Sorgerecht für das Kind vorweisen können.

Volljähriges Kind

Wenn Sie für Ihr volljähriges Kind weiterhin Anspruch auf das Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben (etwa aufgrund der Ausbildung), haben Sie weiterhin auch den Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und somit auf die Steuerklasse II.

Was ist besser Steuerklasse 2 oder 1

Als Alleinerziehende werden Sie mit dem Entlastungsbetrag steuerlich bessergestellt als in der Steuerklasse 1 -> und bekommen monatlich mehr Nettogehalt ausgezahlt.

Wie lange kann ich Steuerklasse 2 behalten?

Mit einer Heirat werden Sie und ihr Ehegatte automatisch in die Steuerklasse 4 –> eingestuft. Die Meldebehörden veranlassen die Änderung ihrer Lohnsteuerkarte / ELStAM-Daten.

Steuerklasse 2 darf nicht eingesetzt werden, sobald Sie:

  • verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben und ihr Ehegatte im Inland lebt.
  • im selben Jahr oder Vorjahr verwittwet sind. Ihr verstorbene Ehegatte lebte zuvor in Inland und sie lebten nicht dauernd getrennt.

Überprüfen Sie, ob die Steuerklasse 4 für Sie günstig ist und nutzen Sie den  Steuerklassenrechner  – hier können Sie, die optimalen Steuerklassen berechnen: Beste Steuerklassen nach Heirat.

Wie kann ich die Steuerklasse 2 beantragen?

Den Entlastungsbetrag können Sie sich ohne einen Gang zum Finanzamt sichern. Füllen Sie folgendes Formular auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus und senden es ihrem zuständigen Finanzamt zu:

Formulare für den Antrag:

Top Thema: Steuerklassen: Wahl der Lohnsteuerklassen, Steuerklassenwechsel ->

 

Lohnsteuerabzüge

Was wird bei Steuerklasse 2 abgezogen?

Die Lohnsteuer fällt erst ab einem monatlichen Verdienst von 1225,08 Euro (Stand 2018). Neben der Lohnsteuer werden diese Beiträge von Ihrem Brutto abgezogen:

  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Pflegeversicherungsbeitrag
  • Rentenversicherungsbeitrag

Freibeträge

In der Steuerklasse II steht Ihnen neben dem Grundfreibetrag von 9.000 EUR der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 EUR für das erste Kind zu. Für weitere Kinder gibt es 240 Euro zusätzlich (Stand 2018). Für ihre beruflich bedingten Kosten steht Ihnen eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu, für Sonderausgaben eine Pauschale von 36 Euro im Jahr.

Diese Pauschalen und Freibeträge wurden in die Steuerklasse 2 eingearbeitet und werden beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: 9.000 EUR
  • Entlastung für Alleinerziehende: 1.908 EUR + 240 für weitere Kinder
  • Werbungskostenpauschale: 1.000 EUR
  • Sonderausgaben Pauschbetrag: 36 EUR
  • Vorsorgepauschale: Höchstens 1.900 Euro. 68% des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung plus 12% vom Lohn für sonstige Vorsorge.

Diese Freibeträge werden in der Steuerklärung berücksichtigt, nicht aber bei der monatlichen Lohnsteuerermittlung.  Der Kinderfreibetrag ist nicht in die Lohnsteuerklasse eingearbeitet. Es zählt nur für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

  • Kinderfreibetrag: 4.788 €
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung je Kind: 2.640 €

Tipp: Voller Kinderfreibetrag

Alleinstehende Mütter können den vollen Kinderfreibetrag beantragen, wenn der andere Elternteil weniger als 75 Prozent der Unterhaltsverpflichtungen leistet, im Ausland lebt oder mangels Einkommen nicht zahlen muss. Den vollen Betreuungsfreibetrag können Sie beantragen, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt und bei Ihnen auch gemeldet ist. Sie sollten prüfen, ob die vollen Kinderbeiträge für Sie sinnvoll sind. In manchen Fällen sind sie mit halben Freibeträgen besser dran, weil Sie mit einem niedrigerem Einkommen einen Steuervorteil haben.

 

Top Thema: Kinderfreibetrag – alles was Sie wissen sollten: beantragen, übertragen ->

Steuerklasse 2 Rechner

Wie viele Lohnsteuer-Abzüge gibt es?

Die Höhe der Lohnsteuer können Sie aus der Lohnsteuertabelle ablesen oder mit dem Lohnsteuerrechner berechnen:

Was verdiene ich in der Netto in der Steuerklasse 2? 

Berechnen Sie wie viel Ihnen am Monatesende übrig bleibt mit dem Brutto Netto Rechner Nettolohnrechner für Nettolohn Berechnung ->.

Was bekomme ich zurück?

Wie viel Geld Sie bei der Steuererklärung erstattet bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und steuerlich absetzbaren Kosten ab. Im Schnitt sind es rund 900 Euro, die Arbeitnehmer zurückerstattet bekommen: Steuerrechner: Mit dem Einkommensteuerrechner – Steuerersparnis und Einkommensteuer berechnen->

Steuererklärung: Was kann man absetzen?

Haben Sie im Laufe des Jahres zum Beispiel aufgrund von hohen Fahrtkosten zu ihrer Betriebstätte oder Kinderbetreuungskosten viele steuerlich absetzbare Ausgaben angesammelt, können Sie die zu viel gezahlte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurückholen.

Das können Sie von der Steuer absetzen:

  • Beruflich bedingte Kosten (Werbungskosten)
  • Sonderausgaben (Kinderbetreuungskosten, Versicherungen, Basiskrankenversicherung und privaten Altersvorsorge, etc)
  • Außergewöhnliche Belastungen.

Tipp: Fahrten zur Arbeit

Fahren Sie mehr als 15 km zu ihrer Arbeitsstätte? Dann lohnt es sich die Steuererklärung abzugeben, weil ihre Ausgaben höher als die Werbungskostenpauschale sind.


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.