Steuerklasse 5 ► Vorteile, Abzüge in Lohnsteuerklasse 5

Steuerklasse 5 bringt Ehepaaren steuerliche Vorteile, wenn Sie sehr unterschiedliches Einkommen haben: So hoch fallen die Anzüge, das Netto und die Nachzahlung in der Lohnsteuerklasse 5 aus.

Das Wichtigste:

  • Nur in Kombi mit 3: Die Steuerklasse 5 kann von einem Ehepaar nur in Kombination mit der Steuerklasse 3 gewählt werden.
  • Für Geringverdiener: In die Steuerklasse 5 sollte der gering verdienender Ehegatten eingestuft werden,
  • Keine Freibeträge: Weil es in der Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag und keinen Kinderfreibetrag gibt.
  • Hohe Abzüge: Dadurch gibt es hohe Abzüge und monatlich wenig Nettoverdienst.
  • Nachzahlungen drohen, wenn der Geringverdiener mehr als 40 Prozent verdient.

Wichtig: Das sollten Sie tun:

  1. Um ein höheres Eltern-, Mutterschaftsgeld zu bekommen, wechseln Sie spätestens 7 Monate vor Geburt ihres Kindes in die Steuerklasse 3.
  2. Steuerklassenwechsel: Bis zum 30. November nur einmal im Jahr dürfen Sie als Ehepaar ihre Steuerklasse wechseln.
  3. Minijob: Nehmen Sie mit einem pauschal versteuerten Minijob an, damit sie die hohen Abzüge vermeiden.

 

Was ist Steuerklasse 5?
Steuerklasse 5, Ehepaar mit Kind

Die Lohnsteuerklasse 5 können Ehepaare nur in Kombination mit der Steuerklasse 3 wählen. Diese Steuerklassen-Kombi ist vor allem für Ehepaare geeignet, die sehr unterschiedliches Einkommen haben. Mit dem Steuerklassenrechner können Sie optimale Steuerklasse berechnen: Steuerklasse verheiratet, Steuerklasse nach Heirat.

Wer bekommt Steuerklasse 5?

Steuerklasse 5 müssen Sie eintragen, wenn ihr Ehegatte die Steuerklasse 3 angenommen hat. Steuerlich günstig wird es, wenn der Geringverdienender in die Steuerklasse 5 eingestuft wird. Im besten Fall arbeitet er nicht oder hat einen pauschal versteuerten Minijob.

Jedenfalls sollte er maximal 40 Prozent des Familienbruttos verdienen. Infolgedessen wird der überwiegende Anteil des Einkommens in der Steuerklasse 3 beesteuert, in der die Abzüge gering ausfallen. Unter dem Strich hat die Familienkasse mehr Geld zur Verfügung.

Warum Steuerklasse 5 und 3?

Der finanzielle Vorteil kommt durch die steuerliche Entlastung des Ehepartners in der Steuerklasse 3 ->.  Er hat geringe Abzüge und dadurch erzielt er hohe Nettoeinnahmen.

Steuerklasse 5 mit Kind

In der Steuerklasse V steht ihnen kein Kinderfreibetrag zu. Der Kinderfreibetrag wird dem Ehepartner mit der Steuerklasse III zugeordnet, unabhängig davon ob es sein eigenes Kind ist.

Rechnen Sie in der nächsten Zeit mit dem Bezug von Mutterschafts-, Elterngeld,  Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, sollten Sie rechtzeitig in die Steuerklasse 3 wechseln, da der Lohnersatz nach dem Nettogehalt bemessen wird.  In der Steuerklasse 3 erhalten Sie das höchste Nettogehalt ausgezahlt. Durch das höhere Nettogehalt sichern sie sich höhere staatliche Zahlungen für ihren Lohnersatz.

Tipp: Steuerklasse zum richtigen Zeitpunkt wechseln

Allerdings kommt es bei dem Wechsel der Steuerklassen auf den richtigen Zeitpunkt an. Sie sollten spätestens 7 Monate vor Geburt ihres Kindes in die Steuerklasse III wechseln, damit Sie ein höheres Eltern- und Mutterschaftsgeld bekommen.

 

Top Thema: Steuerklassen: Wahl der Lohnsteuerklassen – So steigern Sie die Lohnersatzleistungen

Was ist besser Steuerklasse 5 oder 1?

Der Unterschied zwischen Steuerklasse 5 und 1 besteht darin, dass in der Steuerklasse Steuerklasse 1 -> der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Folglich sind die Abzüge geringer als in der Steuerklasse 5 und damit auch der Nettoverdienst höher. Allerdings bleibt die Steuerklasse 1 nur alleinstehenden Arbeitnehmern vorbehalten.

Dementgegen kann  die Steuerklasse V nur von Verheirateten in Kombination mit der Steuerklasse III gewählt werden. In der Steuerklasse V gibt es keinen Grundfreibetrag, sowie Kinderfreibetrag und eine nur minimale Vorsorgepauschale. Diese Freibeträge sind in der Steuerklasse III enthalten, den der besserverdienende Ehepartner angehört. Die Abzüge fallen sehr hoch aus, der monatliche Nettoverdienst ist gering.

Steuerklasse 5 und 6

Wenn Sie mehrere Jobs ausüben, wird die erste Beschäftigung mit der Steuerklasse 5 abgerechnet, die weiteren Jobs mit der Steuerklasse 6 ->. Die Abrechnung in der Steuerklasse 6 erfolgt auch, wenn Sie ihren Arbeitgeber vom Abruf der ELStAM Daten ausgesperrt haben.

In der Steuerklasse 6 wird im Gegensatz zu Steuerklasse 5 keine Werbungskostenpauschale, sowie kein Sonderausgaben-Pauschbetrag berücksichtigt, die Vorsorgepauschale ist nur geringfügig. Die steuerliche Belastung ist daher in der Steuerklasse 6 am höchsten.

Tipp: Keine Abzüge bei Minijobs

Wenn Sie die hohen Abgaben in der Steuerklasse 6 vermeiden möchten, können Sie einen Minijob bis 450 Euro im Monat annehmen. Geben Sie in diesem Fall keine Lohnsteuerkarte / ELStAM ab. Der Arbeitgeber wird Ihre Lohnsteuer pauschal abrechnen.

 

Wie beantrage ich die Lohnsteuerklasse 5?

Als Ehepaar dürfen Sie einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Geben Sie ihren Antrag bis zum 30. November bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab.

In Ausnahmefällen wird ein zweiter oder sogar dritter Steuerklassenwechsel geduldet, wenn:

  • ihr Ehegatte arbeitslos wird,
  • ihr Ehegatte nach der Arbeitslosigkeit einen neuen Job findet,
  • sie sich getrennt haben.

Formular: Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern

Wieviel Abzüge fallen bei der Steuerklasse 5 an?

Die Versteuerung in der Steuerklasse V erfolgt nach der Splittingtabelle. In der Steuerklasse 5 bekommen Sie höhere Abzüge, als ihr Partner, der die Steuerklasse 3 angenommen hat.

In der Steuerklasse 5 gibt es keinen Grundfreibetrag und keinen Kinderfreibetrag, da bei der Steuerklassenkombination 5 und 3 sämtliche Freibeträge der Steuerklasse 3 hinzugerechnet werden. Dadurch sind die Abzüge in dieser Steuerklasse sehr hoch und demzufolge der Nettoverdienst gering.

Neben der Lohnsteuer werden diese Beiträge von Ihrem Brutto abgezogen:

  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Pflegeversicherungsbeitrag
  • Rentenversicherungsbeitrag

Nachzahlung in der Steuerklasse 5

Bei der Steuerklassen-Kombination 5 und 3, verlangt das Finanzamt fast immer Nachzahlungen. Ausgenommen der Hauptverdiener verdient etwa 60 Prozent des Familienbruttos. Dann passt die Steuerklassenwahl. Berechnen Sie online die optimale Steuerklassenkombination, sowie die zu erwartende Nachzahlung am Jahresende mit dem Steuerklassenrechner.

Wie hoch ist die Lohnsteuer in der Steuerklasse 5?

Die Höhe der Lohnsteuer können Sie aus der Lohnsteuertabelle ablesen oder mit dem Lohnsteuerrechner berechnen.

Was bleibt bei Steuerklasse 5 übrig?

Berechnen Sie wie viel Netto Ihnen am Monatesende übrig bleibt und was abgezogen wird mit dem Gehaltsrechner: Brutto Netto Rechner ->.

Lohnsteuer Untergrenze 2019

Die Lohnsteuer fällt erst ab einem monatlichen Verdienst von 107,49 Euro an.

Freibeträge 2019

Bei der Kombination der Steuerklasse 3 und 5 -> werden alle Freibeträge der Steuerklasse 3 zugeordnet, in der Steuerklasse V gibt es kein Grundfreibetrag und kein Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag kommt dem Ehegatten in der Steuerklasse 3 zugunsten, unabhängig davon, ob es sein eigenes Kind ist.

Diese Freibeträge werden beim Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse 5 automatisch berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: kein
  • Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer Pauschbetrag): 1.000 EUR
  • Sonderausgaben Pauschbetrag: 36 EUR
  • Vorsorgepauschale 246 EUR

Weiterhin werden diese Freibeträge in der Steuerklärung berücksichtigt.

  • Kinderfreibetrag: kein
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung je Kind: kein

Der Kinderfreibeträge sind nicht in die Lohnsteuerklasse eingearbeitet und werden nicht aber bei der monatlichen Lohnsteuerermittlung berücksichtigt. Sie zählen nur für die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.

Steuerklärung

Wichtig: Steuererklärung

Mit der Steuerklassenkombination 5 und 3 müssen Sie am Jahresende eine Steuererklärung abgeben.

 

Was kann man in der Steuerklasse 5 absetzen?

Die Höhe der Steuererstattung, hängt auch von Ihrer Einkommenshöhe ab. Das können Sie von der Steuer absetzen:

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen.

Machen Sie in ihrer Steuererklärung die beruflichen Ausgaben und Sonderausgaben geltend, um Geld zu sparen. Die gängigsten absetzbaren Kosten sind ihre Fahrtkosten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung, Heimbüro, Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Versicherungen, Basis-Krankenversicherung und private Altersvorsorge.

Tipp: Bis zum 30.11. können Sie Ihre voraussichtlich anfallenden Steuerabzüge, wie z.B. Fahrtkosten in einen persönlichen Lohnsteuerfreibetrag umwandeln und damit ihre Lohnsteuer senken und monatlich mehr Netto erhalten: Lohnsteuerfreibetrag – Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ->


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.