Antrag auf Steuerklassenwechsel – so geht es!

Antrag auf Steuerklassenwechsel: Lesen Sie alle Fakten rund um den Steuerklassenwechsel. 

Das Wichtigste:

  • Ihr Nettogehalt hängt von ihrer Wahl der Lohnsteuerklasse ab.
  • Nach der Heirat bekommen Sie automatisch die Steuerklasse 4 eingetragen.
  • Den Steuerklassenwechsel können Sie für das aktuelle Jahr  bis zum 30. 11. beim Finanzamt beantragen.
  • Ehepaare dürfen nur einmal im Jahr wechseln.

Tipp: Das sollten Sie tun

  • Für Ehepaare: Wählen Sie zu ihrem Einkommen passende Steuerklasse. So können Sie monatlich mehr Nettogehalt erhalten.
  • Beim Lohnersatz: Optimieren Sie ihre Steuerklasse, wenn Sie bald Eltern-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken und Mutterschaftsgeld bekommen. Das bringt mehr Geld in die Kasse!
  • Nach der Trennung sollten Sie erst im Folgejahr in die Steuerklasse 1 wechseln, wenn Sie Unterhalt bekommen.
  • Bei der Insolvenz ihres Ehegatten wählen Sie die Kombination 3 5.

 

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Steuerklassenwechsel – So gehen sie vor

Wo und wann beantrage ich den Steuerklassenwechsel?

Den Steuerklassenwechsel für das laufende Jahr ist spätestens bis zum 30. November bei Ihrem zuständigen Finanzamt möglich. Mehr: Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale in der elektronischen Lohnsteuerkarte beantragen.

Tipp: Wechseln Sie noch im alten Jahr

Steht für sie ein Wechsel an, sollten Sie noch vor dem Jahresende wechseln, da Sie nach dem Beginn des Jahres nur einmal wechseln dürfen. So können Sie eine zusätzliche Änderung der Steuerklasse im nächsten Jahr beantragen.

 

Wie oft dürfen Sie wechseln?

Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten ist nur einmal im Jahr möglich. Dazu gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung:

  • Wird Ihr Partner im Laufe des Jahres arbeitslos, erlaubt der Fiskus einen weiteren Wechsel.
  • Wenn er dann im selben Jahr einen Job findet, wird sogar eine dritte Änderung akzeptiert!
  • Bei einer Trennung steht auch ein weiterer Wechsel an.

Wer informiert den Arbeitgeber?

Ihr Arbeitgeber bekommt die neue Steuerklasse bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs automatisch aus der ELStAM Datenbank übermittelt.

Formulare zum Steuerklassenwechsel

Wechsel der Lohnsteuerklassen nach Heirat

Frisch verheiratete Berufstätige erhalten automatisch die Steuerklassenkombination 4/4. Falls für Sie diese Kombination nicht günstig ist, sollten Sie wechseln.

Trennungsjahr: Steuerklassenwechsel nach Trennung

Im Trennungsjahr ist der Steuerklassenwechsel möglich aber nicht nötig. Für den Unterhaltspflichtigen könnte ein Wechsel in die ungünstigere Klasse 4 oder sogar 5 eine Schmälerung des Trennungsgeldes bedeuten.

In dem darauffolgenden Jahr wird beiden Ex-Ehepartnern automatisch die Steuerklasse 1 zugeordnet.

Insolvenz eines Ehegatten

Wenn Ihr Ehepartner insolvent ist, oder sein Gehalt wird gepfändet, sollte er die größere Steuerlast tragen. Mit der  Steuerklassenkombination 3/5 sparen Sie Geld.

Steuerklassen optimieren: So steigern Sie die Lohnersatzleistungen

Wenn Sie in demnächst Lohnersatz, wie Eltern- oder Arbeitslosengeld erwarten, sollten Sie rechtzeitig in die Steuerklasse 3 wechseln. Die Steuerklasse 3 bringt Ehepartnern die höchste Ausbeute in Bezug auf die Lohnersatzleistungen.  Falls der Arbeitgeber oder das Finanzamt nur den steuerlich sinnvollen Wechsel akzeptieren wollen, bleibt der Wechsel zur Klasse 4 mit Faktor als der beste Ausweg.

Mit persönlichen Lohnsteuerfreibeträgen können Sie monatlich noch mehr Nettogehalt erhalten, weil Sie dadurch Ihre Lohnsteuer senken. Damit können Sie ihr künftiges Mutterschafts- und Krankengeld steigern. Die Lohnsteuerfreibeträge können jährlich beantragt werden und gelten dann für die nächsten zwei Jahre, falls kein anderer Antrag eingereicht wird.

  • Elterngeld: Spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes sollten Sie in die günstigere Steuerklasse wechseln. Lohnsteuerfreibetrag hat kein Einfluss auf das Elterngeld.
  • Mutterschaftsgeld: Spätestens 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes sollten Sie in die günstigere Steuerklasse wechseln. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird vom Nettoverdienst in dieser Zeit berechnet. Lohnsteuerfreibetrag erhöht das Mutterschaftsgeld. Sie sollten den Freibetrag Spätestens 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragen.
  • Krankengeld Der Wechsel in die günstigere Steuerklasse muss spätestens einen Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit stattfinden. (Das Krankengeld wird nach Ende der Lohnfortzahlung / 6 Wochen ausgezahlt.) Lohnsteuerfreibetrag erhöht das Krankengeld, wenn sie spätestens einen Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beantragt wurde.
  • Arbeitslosengeld I: Steuerklasse 3 wird akzeptiert, wenn sie seit Anfang des Jahres der Arbeitslosigkeit gilt. Später wird nur ein steuerlich sinnvoller Wechsel anerkannt. Klasse 4 mit Faktor ist immer möglich. Lohnsteuerfreibetrag hat kein Einfluss auf das Arbeitslosengeld. Ist aber günstig bei Klasse 4 mit Faktor.
  • Kurzarbeitergeld: Die günstigere Steuerklasse kann jederzeit beantragt werden. Lohnsteuerfreibetrag hat kein Einfluss auf das Kurzarbeitergeld.

Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.