Sonderausgaben

In der Steuererklärung Krankenversicherung absetzen – So gehen Sie vor

Mit den Beiträgen für die Kranken- und Rentenversicherung kann jeder seine Steuerlast senken. Die Basisbeiträge muss das Finanzamt immer in der Steuererklärung als Sonderausgaben anerkennen. Nur wenn die Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1.900 Euro (bei Selbständigen 2.800 Euro) betragen, können Sie auch andere Beiträge, wie Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens- oder Krankenzusatzpolicen, bis Ende 2004 abgeschlossene private Kapitallebens- und Rentenpolicen absetzen.