Was ist Kurzarbeit in der Corona Krise | Anmelden, Voraussetzungen

Kurzarbeit Ratgeber für Unternehmen und Arbeitnehmer: Was ist Kurzarbeit, Kurzarbeit Voraussetzungen, Kurzarbeit anmelden, Bezugsdauer von KUG, Krankheit, Urlaub und Kündigung. 

Wichtigste:

  • Wegen der Corona Pandemie gelten bis 30.6.2022 neue KUG Erleichterungen.
  • Anspruch auf KUG haben Unternehmen, wenn mind. 10% der Arbeitnehmer mehr als 10% Lohnausfall haben.
  • Für den Lohnausfall gibt es gestaffelt nach Dauer zwischen 60% – 80% (mit Kind 67-87%) des Nettolohns.
  • Sozialversicherungsbeiträge bekommen Arbeitgeber bis zum 30.6.22 zu  50% erstattet.
  • Die Dauer: Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 28 Monate möglich.

Was ist Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit, Kurzarbeit Anmeldung, Kurzarbeit voraussetzungen

Kurzarbeit ist eine zeitlich abgegrenzte Verkürzung der Arbeitszeit mit dem Ziel Arbeitsplätze zu erhalten, und gleichzeitig bei Auftragsflaute die Personalkosten zu senken. Ziel der Maßnahme ist die Überwindung von kurzfristigen Produktionsschwankungen ohne die Angestellten entlassen zu müssen.  Die Unternehmen behalten Ihre eingearbeiteten Mitarbeiter, Fachkräfte und Know-How Träger und behalten dabei die notwendige Flexibilität: bei Auftragseingang können sie sofort auf die Vollbeschäftligung umstellen. Besonders in Kombination mit den Weiterbildungsmaßnahmen sichern die Unternehmen ihre Existenz und schaffen sich Vorteile gegenüber der Konkurrenz. Der Kündigungsverzicht umgeht mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

Die Arbeitnehmer müssen dabei einen reduzierten Nettolohn in Kauf nehmen, denn weniger Arbeit bedeutet auch weniger Gehalt. Die Arbeitsagentur übernimmt die Zahlung einer Lohnersatzleistung für den Verdienstausfall – das sog. Kurzarbeitergeld und profitiert dabei, da die Finanzierung des Arbeitslosengeldes bei Entlassungen teurer ausfallen würde.

Aktuelles – Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

Die Bundesregierung hat am 23.4.20 weitere Erleichterungen zum Bezug des KUG erlassen.

  • Nebenjobs: Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1.1.21 bis zum 30.6.22 Minijobs bis 450 Euro ohne Kürzung des Kurzarbeitergeldes annehmen.
  • Erhöhtes KUG: Abhängig von der Bezugsdauer gelten erhöhte Sätze, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Ab dem 4. Monat werden 70 Prozent (Eltern 77 Prozent), ab dem 7. Monat 80 oder 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt.

Ab dem 1.3.20 bis zum 30.6.2022 gilt ausserdem:

  • Auch Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Nebenjobs in einem systemrelevanten Branchen bleiben bis 31.10.20 anrechnungsfrei.
  • Sozialversicherungsbeiträge für den Lohnausfall bekommen Arbeitgeber bis zum 30.6.2021 zu 100% erstattet. Vom 01.07.2021 bis 30.6.2022 beträgt der Erstattungssatz 50 Prozent.

Wieviel Kurzarbeitergeld bekomme ich?

REchner, Taschenrechner, Steuerrechner

Wie viel Kurzarbeitergeld Sie bekommen, können Sie mit diesem Rechner berechnen:

Kurzarbeit Rechner

Kurzarbeitergeld – was ist das?

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung, mit der die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmern zum Teil den Lohnausfall durch die Kurzarbeit ersetzt. Je nach Art des Arbeitsausfalls gibt es:

  • Konjunkturelles Kurzarbeitergeld – für wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfall (z.B. Auftragsausfall)
  • Saisonales Kurzarbeitergeld – für Branchen, die Arbeitsausfälle wegen schlechtem Wetter haben (Baugewerbe, Gerüstbauer-, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau) oder Pandemie (Ausfall der Arbeitnehmer durch Corona).

Während der Kurzarbeit setzt sich Ihr Nettogehalt aus zwei Teilen zusammen: Aus einem anteiligen regulären Monatslohn und dem Kurzarbeitergeld zusammen:

  • Reduziertes Gehalt: Ihr Betrieb zahlt Ihnen nur noch Gehalt in dem prozentualen Umfang, in dem Sie gearbeitet haben.
  • Entgelt für den Lohnausfall (Kurzarbeitergeld): Für die Zeiten des Verdienstausfalls bekommen Sie  60 bis 80 Prozent Ihres Nettolohns von der Arbeitsagentur in Form vom Kurzarbeitergeld bezahlt. Haben Sie Kinder und einem Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 in der Lohnsteuerkarte, bekommen 67 bis 87 Prozent des Verdienstausfalls erstattet.

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?

Für die Finanzierung des Kurzarbeitergeldes während des Arbeitsausfalls ist die Agentur für Arbeit zuständig. Der Arbeitgeber bekommt die Zuschüße und überweist den Lohnersatz an die Mitarbeiter. Der Unternehmer erstellt eine Abrechnung, zahlt das Kurzarbeitergeld im Voraus aus und stellt anschließend einen Leistungsantrag auf Erstattung des KUG bei der Bundesagentur für Arbeit.

Für Unternehmer: Kurzarbeit anmelden und Voraussetzungen

Wer bekommt Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld bekommen alle Arbeitnehmer, die durch den Arbeitsausfall betroffen sind und diese Bedingungen erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer muß versicherungspflichtig beschäftigt sein.
  • Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt oder aufgelöst (Aufhebungsvertrag).: Bei einer eventuellen späteren Kündigung während des KUG-Bezugs, darf ab dem Tag der Kündigung kein Kurzarbeitergeld mehr ausbezahlt werden, sondern volles Gehalt.
  • Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.

Keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben:

  • Minijobber in 450 Euro Jobs (Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV )
  • Rentner (mit dem Monat, an dem die Altersgrenze zur gesetzlichen Rente erreicht worden ist)
  • Rentner mit Rente wegen voller Erwerbsminderung eines ausländischen Leistungsträgers
  • Nicht ständig beschäftigte Arbeitnehmer
  • Personen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren und dabei Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen

Kurzarbeit Voraussetzungen

Die Arbeitszeit kann nach dem aktuellen betrieblichen Bedarf gekürzt werden. Die Rechtsgrundlage des Kurzarbeitergeldes ist in den §§ 95 – 111 SGB III zusammengefasst. Das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit an ein Unternehmen gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt

Der Ausfall muß auf wirtschaftlichen oder unabwendbaren Ereignissen beruhen. Vorschriften: SGB III § 170. Es kann sich dabei um einen Arbeitsausfall handeln, der durch betriebliche Strukturveränderungen, Mangel an Rohstoffen oder Absatzmangel (infolge von der Rezession) handeln. Ein unabwendbares Ereigniss könnte durch Witterungsverhältnisse (Hochwasser) oder Pandemie (Ausfall der Arbeitnehmer durch Corona Pandemie) verursacht sein. Der Ausfall muß auf wirtschaftlichen oder unabwendbaren Ereignissen beruhen. Vorschriften: SGB III § 170. Es kann sich dabei um einen Arbeitsausfall handeln, der durch betriebliche Strukturveränderungen, Mangel an Rohstoffen oder Absatzmangel (infolge von der Rezession) handeln.

Der Entgeltausfall vorübergehend ist

Für die gesamte Zeit der Kurzarbeit soll mit einer künftigen Verbesserung bis zur Vollarbeit gerechnet werden können.

Der Entgeltausfall ist nicht vermeidbar

Es muß ausgeschlossen werden, daß z.B. Resturlaub, Erholungsurlaub oder Ausnutzung der Gleitzeit nicht eingesetzt werden können.

Der Entgeltausfall mindestens 10 Prozent beträgt

Das Kurzarbeitergeld kann für eine beliebige Anzahl der Arbeitnehmer beantragt werden, deren Entgeltausfall mindestens 10 Prozent beträgt.  Wenn ein Drittel der Belegschaft von einem 10 % tigem Entgeltausfall betroffen ist, können auch die Arbeitnehmer KUG bekommen, die weniger als 10 Prozent Gehaltsausfall haben.

Mindestens 1 Mitarbeiter beschäftigt ist

Ein Unternehmen kann nur dann KuG beantragen, wenn es mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt.

Kurzarbeit-Anzeige bei Agentur für Arbeit erfolgt ist

Der Arbeitsausfall muß im Rahmen einer Anzeige der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden. Die Anzeige gilt bis zum Ende des KuG-Bezugszeit falls keine Unterbrechung des KuG-Bezugs für mehr als 3 Monate erfolgte.

Checkliste: Kurzarbeit anmelden & Kurzarbeitergeld beantragen

  1. Führen Sie Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen ein: Für die Einführung der Kurzarbeit brauchen Sie eine vertragliche Grundlage im Tarifvertrag, einer betrieblichen Vereinbarung, im Arbeitsvertrag. Ist das nicht der Fall, schließen Sie eine formlose Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit mit jedem Arbeitnehmer ab.
  2. Stellen Sie eine Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur ein: Benachrichtigen Sie die Agentur per Fax oder per E-Mail (mit eingescannten Unterschriften).
  3. Erhalten Sie einen Bescheid: Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen und erlässt einen Bescheid.
  4. Erstellen Sie eine Lohnabrechnung und Kurzarbeitergeld-Abrechnung: Als Arbeitgeber müssen Sie kostenlos das Kurzarbeitgeld berechnen und an die Arbeitnehmer auszahlen.
  5. Beantragen Sie das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat bei der Arbeitsagentur: In einer monatlichen Abrechnungsliste teilen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Auszahlung der Agentur für Arbeit die ermittelten Kurzarbeitgelder mit. Die Agentur überweist anschließend ihrem Betrieb das Kurzarbeitgeld. Dem Antrag muss eine Abrechnungsliste

Formulare – Kurzarbeit Anmelden

 

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt? 

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.21  24 Monate. Unterbrechungen von mindestens 1 Monat können die Bezugsfrist verlängern.
Achtung: Unterbrechungen von 3 Monaten erfordern eine neue Anzeige!

Tipp: So können Sie die KUG-Bezugsdauer günstig gestalten

Durch einen richtigen Zeitpunkt für den ersten Leistungsantrag können Sie die Bezugsdauer (und damit auch den Leistungsumgang) des Kurzarbeitergeldes beeinflussen. Die Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld beantragt und tatsächlich gezahlt wird (Der Zeitpunkt der Kurzarbeit-Anzeige spiel also keine Rolle). Bei einer Unterbrechung zählen angebrochene Monate voll. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in einem Betrieb bzw. in einer Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer, d. h. sie ist unabhängig vom Beginn der Kurzarbeitergeldzahlung für einzelne Beschäftigte. Eine neue Bezugsdauer beginnt nach Ablauf einer 3-Monats-Frist.

Praxisbeispiel: 
  • Anzeige der Kurzarbeit: 20.6.
  • Beginn der Kurzarbeit: 28.6.
  • Bezugsdauer beträgt 12 Monate.

Wann stellen Sie den Leistungsantrag auf KUG bei der Agentur für Arbeit?

  • Variante 1 (die Ungünstige): Sie stellen den Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld am 28.6. Die Bezugsdauer beträgt dann vom 1.6. bis 31.5. des Folgejahres: 11 Monate und 3 Tage.
  • Variante 2 (die Schlaue): Sie stellen den Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld am 1.7. Die Bezugsdauer dauert vom 1.7. bis 30.6. des Folgejahres: 12 volle Monate. Als Arbeitgeber müssen Sie für die Zeit vom 28.6. bis 30.6. die Löhne aus eigenen Mitteln in Höhe des Kurzarbeitergeldes zahlen, haben aber fast einen ganzen Monat Bezugsdauer gewonnen. 

Verlängerung der Bezugsdauer nach Unterbrechung

Eine Unterbrechung während einer Bezugsdauer ist wiederholt möglich. Bei einer Unterbrechung zählen angebrochene Monate voll: d.h. die Bezugsdauer verlängert sich um jeweils volle Kalendermonate, nicht um die Zahl der Unterbrechungstage.

Praxisbeispiel:

Um einen Auftrag zu bearbeiten, wird die Kurzarbeit vom 5.5. bis zum 27.6. ausgesetzt (Unterbrechung von 54 Kalendertagen, aber keine Unterbrechung von mindestens einem Kalendermonat).

  • Variante 1 (die Ungünstige): Bei durchgehender Beantragung der Leistung würde sich die Bezugsdauer nicht verlängern.
  • Variante 2 (die Schlaue): Die Bezugsdauer verlängert sich um 2 volle Monate, wenn der Betrieb auf die Beantragung von Kurzarbeitergeld für die Zeit vom 1.5. bis 4.5. und für die Zeit vom 27.6. bis 30.6. verzichtet!

Beginn einer neuen Bezugsdauer

Ein neues Anrecht auf Kurzarbeitergeld, bzw. eine so eine neue Bezugsdauer beginnt, wenn seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld geleistet worden ist, mindestens 3 Monate vergangen sind. Die 3-Monatsfrist für eine neue Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf den letzten Anspruchszeitraum folgt. Für den neuen Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist nicht erforderlich, dass in dem Unterbrechungszeitraum voll gearbeitet worden ist.

Praxisbeispiel:

Die Bezugsdauer wurde ausgeschöpft, das Kurzarbeitergeld wurde bis zum 20.4. gezahlt. Im Betrieb wurde in der Zeit vom 21.4. bis 25.7. voll gearbeitet. Ab dem 26.7. tritt erneut Kurzarbeit ein.

  • Lösung: Eine neue Bezugsdauer entsteht nur dann, wenn Kurzarbeit erst wieder ab dem 1.8. eingeführt und damit das Erfordernis der 3-Monatsfrist erfüllt wird.

 

Für Arbeitnehmer: Wichtigstes rund um die Kurzarbeit

Was darf ich dazuverdienen?

Sonderregelung vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2022

Vom 1.1.2021 bis zum 3.6.2022 bleiben Minijobs bis 450 Euro anrechnungsfrei – reduzieren also nicht das Kurzarbeitergeld. Es ist dabei egal, ob der Minijob in einem systemrelevanten Bereich ausgeübt wird.

Weiterbildung während der Kurzarbeit

Die Agentur für Arbeit unterstützt die Qualifizierungsmaßnahmen der Kurzarbeitgeld-Bezieher, die:

  • keinen Berufsabschluß haben, oder
  • seit mindestens 4 Jahren in an- oder ungelernter Jobs beschäftigt sind.

Die Förderung beträgt bis zu 100% der Lehrgangskosten. Darüber hinaus werden die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers in voller Höhe von der Agentur für Arbeit übernommen. Die Höhe der Förderung hängt von der Qualifikation und den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers, sowie den Inhalten der Maßnahme und der Betriebsgröße ab.

Voraussetzung für die Erstattung der Bildungsmaßnahmen ist ein Leistungsantrag bei der Agentur für Arbeit, der sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer gestellt werden kann. Bei einer positiven Entscheidung der BA bekommen Sie einen Bildungsgutschein, den Sie bei dem Bildungsträger einlösen können.

Top Thema: Bildungsgutschein beantragen und bekommen – So gehen Sie vor ->


Was ist KurzarbeitTipp: Möchten Sie mehr verdienen? Lassen Sie sich von einem Anbieter der Weiterbildungsmaßnahmen beraten. Häufig bekommen Sie somit wertvolle Tipps bezüglich eines neuen Berufsweges. Die Agentur für Arbeit übernimmt oft die Kosten der Weiterbildung.
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Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung

Wichtig: Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Haben Sie mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (§46 EStG). Tragen Sie das KUG in der Anlage N, Zeile 27 ein.

Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt und führt somit oft zu Steuernachzahlungen.

Das KuG wird, wie das Arbeitslosengeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld zur Berechnung des Steuersatzes für die anderen Einkünfte hinzugerechnet. Damit erhöht sich die Bemessungsgrundlage auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, der Steuersatz steigt. Der höhere Steuersatz wird nur auf das übrige normal zu versteuernde Einkommen angewendet (nicht auf das Kurzarbeitergeld).

Tipp: Getrennte Veranlagung für Ehepartner

Beantragen Sie eine getrennte Veranlagung bei der Abgabe der Steuererklärung, wenn Sie Kurzarbeitergeld bezogen haben. Dadurch wird das Einkommen ihres Ehepartners nicht durch den höheren Steuersatz aus Progressionsvorbehalt nicht belastet.

 

Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Die Höhe ihres Arbeitslosengeldes wird durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht beeinflusst. Für die Ermittlung des Arbeitslosengeldes ist die Festlegung des Bemessungsentgeltes maßgeblich. Es handelt sich hierbei um einen Tagesdurchschnitt des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Für die Zeiten des KuG-Bezugs gilt als Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte. Vorschriften: § 131 SGB III

Krankheit während der Kurzarbeit

Es kommt auf den Zeitpunkt der Erkrankung an, ob Sie während der Erkrankung weiterhin das reguläre Gehalt oder Kurzarbeitergeld beziehen müssen:

  • Erkranken Sie bevor sie vom Arbeitgeber in die Kurzarbeit geschickt wurden, erhalten sie für die Zeit der Entgeltfortzahlung das reguläre Gehalt (für nicht durch Kurzarbeit verursachten Arbeitsausfall). Nach § 4 EFZG haben Sie bei einer nicht verschuldeten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Erkranken Sie während des Bezuges von KuG, erhalten Sie weiterhin das Kurzarbeitergeld.
  • Unterbrechen Sie die Kurzarbeit durch einen Urlaub und werden anschließend krank, erhalten Sie weiterhin das KuG.

Urlaub und Kurzarbeit

Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit anordnen, wenn es nicht mit Ihren Urlaubswünschen übereinstimmt. Eine Abgeltung der vorhandenen Urlaubsansprüche zur Vermeidung von Kurzarbeit kann nur dann angeordnet werden, wenn es sich an das allgemein im Betrieb frei vorhandene Urlaub bezieht.

Wichtig: Betrug kann teuer werden

Manche schwarzen Schafe versuchen die Arbeitnehmer zur Arbeit zu zwingen, obwohl Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Dieser Tatbestand stellt eindeutig einen Verstoß gegen die Bedingungen von KuG. Einschüchterungen durch die Arbeitgeber in Bezug auf mögliche Kündigung sind gesetzwidrig. Missbrauch von KuG wird durch die Agentur für Arbeit mit Bußgeldern mit bis zu 2000 EUR bestraft. Will man sich nicht direkt mit dem Arbeitgeber anlegen und sofortige Kündigung riskieren, genügt in diesem Fall ein anonymer Tipp an die zuständige Agentur für Arbeit.

 

Das Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg, 1 Ca 427/06 vom 28.11.2006) entschied, dass der Arbeitgeber dabei so viel Urlaub anordnen kann, dass auch kollektiv, also bei fast allen Arbeitnehmern noch frei vorhanden ist. Arbeitnehmer mit vorhandenen Resturlaubsansprüchen sollen noch darüber hinaus die alten Urlaubsansprüche abgelten. Vorschriften: SGB III § 170 Abs. 4.

Ausnutzung der Gleitzeit

Für die Gewährung des KuG ist Abbau von Arbeitszeitguthaben erforderlich. In diesen Fällen ist der Ausgleich der Arbeitszeitkonten nicht zulässig:

  • Der Arbeitsausfall liegt unterhalb 50 Stunden (gilt nicht für Schlechtwetterzeitausfälle)
    Außer Zwecke aus § 7c Abs. 1 SGB IV
  • Das Guthaben wurde zur Vermeidung von Saison-KuG angespart und liegt unterhalb 150 Stunden.
  • Das Guthaben übersteigt 10% der geschuldeten Jahresarbeitszeit (ohne Mehrarbeit).
  • Das Arbeitszeitguthaben besteht unverändert länger als 1 Jahr.
  • Der Aufbau von Minusstunden ist nicht erforderlich. Vorschriften: SGB III § 170. Der Arbeitgeber soll alle Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung erschöpft haben. Existiert eine betriebliche Vereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit, nach der 10% der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahreszeit für Arbeitsschwankungen eingesetzt wird, ist der darüberliegende Ausfall ein nicht vermeidbarer Arbeitsausfall.

Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit

Auf Auslandsreisen / Urlaubsreisen während der Kurzarbeit sollten Sie verzichten, denn Sie sollen dem Arbeitgeber auf Abruf zur Verfügung stehen. Ansonsten kann natürlich jeder Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Urlaub selbst nehmen, dann bekommt er das volle Gehalt ausgezahlt. Die Kürzung des Lohns aufgrund von Ausfall durch Kurzarbeit ist nicht zulässig. Der Urlaubanspruch bleibt auch während der Kurzarbeit bestehen – die Mitarbeiter verlieren durch KuG nicht ihren Urlaub.

Kündigung während der Kurzarbeit

Mit der Anmeldung der Kurzarbeit hat der Arbeitgeber die Annahme bestätigt, dass eine vorübergehende Kurzarbeit den kurzfristigen Arbeitsausfall abfängt. Was passiert jedoch, wenn sich die wirtschaftliche Schieflage verschärft, wenn die Situation falsch eingeschätzt wurde oder wenn die Frist für Kurzarbeitergeld (KuG) nicht ausreicht? Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter während des KuG-Bezugs kündigen, wenn er festgestellt hat, dass der Arbeitsausfall nicht mehr eine vorübergehende Angelegenheit ist

Mit einer Kündigung hat der Unternehmer u.U. nachzuweisen, dass es sich um einen dauerhaften Arbeitsausfall handelt und muss somit auch die veränderten Rahmenbedingungen belegen (Zur Bewilligung des KuG wurde ja angenommen, dass der Arbeitsausfall nur vorrübergehend ist und zur Sicherung der Arbeitsplätze dient). Der Übergang von KuG zur Kündigung könnte unter Umständen teuer werden.

Nach einer Kündigung während des KuG-Bezugs, steht dem Arbeitnehmer ab dem Tag der Kündigung volles Gehalt zu.

Änderungskündigung

Für die Einführung der Kurzarbeit ist eine Regelung im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung notwendig. Fehlt diese Grundlage, muss der Arbeitgeber eine einzelvertragliche Vereinbarung mit seinem Mitarbeiter abschließen. Bei einer Ablehnung der Vereinbarung kommt eine betriebsbedingte Kündigung oder eine Änderungskündigung in Frage.

Aufhebungsvertrag als Alternative

Die Auftragsflaute zwingt die Unternehmer in die Knie, in vielen Fällen ist die betriebsbedingte Kündigung der letzte Ausweg. Die Zukunftsprognosen sind im Moment mehr als düster, doch was passiert, wenn die Konjunktur wieder anzieht? Die eingearbeiteten Mitarbeiter sind nicht mehr da…

Überzeugen Sie Ihre Mitarbeiter zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages anstelle der Kündigung. Für den Fall, dass sich die Lage verberssert, können Sie eine Wiedereinstellungszusage vereinbaren. Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, dass es sich nicht um eine Pflicht des Arbeitnehmers zur Wiederkehr handelt, sondern vielmehr um die Verpflichtung zum gegenseitigem Abschluss eines Wiedereinstellungsvertrages. In der folgenden Liste finden Sie die zu regelnde Punkte:

  • zeitliche Frist für die Wiedereinstellungszusage
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Vergütung
  • Kollektiven Regelungen

Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise für Kurzarbeit Rechner

  1. Agentur für Arbeit Schweinfurt: Kurzarbeitergeld und Corona Virus – Informationen für Unternehmen
  2. Bundesagentur für Arbeit: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)

Weitere Rechner für Lohn & Gehalt und Lohnersatz