Bildungsgutschein beantragen und bekommen – So gehen Sie vor
Kurzfassung: Bildungsgutschein beantragen und bekommen
- Bildungsschein ist eine schriftliche Erklärung der Agentur für Arbeit, dass Sie die Kosten ihrer Weiterbildung übernimmt.
- Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie arbeitslos, arbeitssuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigen.
- Erstattet bekommen Sie dann die Kursgebühren, Reisekosten, Kinderbetreuung, notwendige Unterbringung, sowie den Lebensunterhalt bezahlt.
- Die Umschulung können Sie sich selbst bei einem zertifizierten Bildungsträger aussuchen. Informieren Sie sich in der Datenbank der Arbeitsagentur „Kursnet„ oder direkt beim Bildungsträger.
Wichtig: Das sollten Sie tun:
1. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur.
2. Bereiten Sie eine Begründung der Notwendigkeit der Weiterbildung vor.
3. Mit Einstellungszusage aufgrund der Zusatzqualifikation haben Sie gute Chancen den Schein zu bekommen.
4. Einlösen müssen Sie den Bildungsschein müssen Sie innerhalb von drei Monaten, sonst verfällt er.
Inhalt:
- Bildungsgutschein – was ist das?
- Wer stellt Bildungsgutscheine aus?
- Voraussetzungen
- Arbeitslose und Gekündigte
- Arbeitnehmer
- Fortbildung während der Kurzarbeit
- Bildungsgutschein beantragen
- Checkliste: Was sollten Sie mitnehmen
- Was tun wenn Bildungsgutschein abgelehnt wird?
- Wo kann ich den Bildungsgutschein einlösen
- Tipp: Kontaktieren Sie die Bildungsträger!
- Was wird gezahlt?
Bildungsgutschein – was ist das?
Bildungsschein ist eine schriftliche Erklärung der Agentur für Arbeit, dass Sie die Kosten ihrer Weiterbildung übernimmt.
Die Förderung ist nicht übertragbar und bezieht sich auf einen konkreten Weiterbildungsort und Bildungsziel. Den Bildungsschein müssen Sie innerhalb von drei Monaten einlösen, sonst verfällt er.
Die von der Arbeitsagentur geförderten Weiterbildungsmaßnahmen haben zum Ziel vorrangig das Beenden der Arbeitslosigkeit, die Sicherung des Arbeitsplatzes und das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses.
Wer stellt Bildungsgutscheine aus?
Die Agentur für Arbeit verteilt zu diesem Zweck sogenannte Bildungsgutscheine, deren Anzahl aber pro Region und Bildungsziel begrenzt ist.
Voraussetzungen
Um einen Bildungsschein zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos (mit oder ohne Arbeitslosengeld, oder Leistungsbezug nach SGB II)
- Sie sind arbeitssuchend
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
- Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
- Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes
Bildungsgutschein für Arbeitslose und Gekündigte
Sind Sie arbeitslos, bekommen Sie die Fortbildungskosten erstattet, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld 1 -> erhalten oder nicht. Die Erteilung der Förderung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur und muss von Ihnen erst einmal angefordert und auch durchgesetzt werden. Für den Erhalt eines Bildungsscheins müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Fortbildung ist notwendig: Nicht jeder dem sein Job keinen Spaß mehr macht, bekommt die Weiterbildungskosten erstattet. Die Agentur für Arbeit überprüft akribisch die Notwendigkeit der Maßnahme: wer ohne Fortbildung vermittelt werden kann, geht leer aus. Die Förderung bekommen Arbeitslose, die keinen Berufsabschluss haben oder mehr als vier Jahre in einer ungelernteren Stelle gearbeitet haben.
- Gute Chance auf eine Eingliederung nach der Bildungsmaßnahme: Sie bekommen die Förderung nur dann, wenn die Agentur für Arbeit davon überzeugt ist, dass sich danach Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
- Beratung: Vor Beginn der Fortbildung müssen Sie sich von der Agentur für Arbeit beraten lassen.
Bildungsgutschein für Arbeitnehmer
Die Agentur für Arbeit übernimmt Weiterbildungskosten bei Arbeitnehmern
- ohne Berufsabschluss, oder
- mit einem mindestens vier Jahre altem Berufsabschluss, die in an- oder ungelernter Jobs beschäftigt sind.
- Bei Arbeitnehmern ab 45 Jahren unabhängig von der vorhandenen Qualifikation
- Bei jungen Arbeitnehmern, wenn sich der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt
- Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind
- Wenn Sie die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung benötigen
- Wenn Sie die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigen
Die AA geht von einer Ausbildungsdauer für den Berufsabschluss von mindestens zwei Jahren aus.
Voraussetzungen:
- Die Mitarbeiter werden von der Arbeit für die Weiterbildung freigestellt.
- Sie beziehen Ihr Lohn/Gehalt während der Bildungsmaßnahme
- Die Fortbildung findet während der Arbeitszeit statt
- Der Bildungsträger und die Maßnahme sind zugelassen.
Fortbildung während der Kurzarbeit
Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitnehmer, die auf Kurzarbeit -> sind, wenn sie keinen Berufsabschluss haben, oder seit mindestens 4 Jahren in an- oder ungelernter Jobs beschäftigt sind.
Den Antrag auf Bildungsgutschein kann sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber stellen.
Bildungsgutschein beantragen – So gehen Sie vor
Beratungstermin
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit. Bei dem Beratungsgespräch sollten Sie plausibel begründen, warum die Weiterbildung für ihre künftigen Beschäftigungschancen wichtig ist. Nehmen Sie zu ihrem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
Wenn Sie schon demnächst mit Ihrer Weiterbildung starten wollen und keinen kurzfristigen Termin bei der Arbeitsagentur bekommen, stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer Bitte auf eine schnelle Bearbeitung. Die erforderlichen Unterlagen sollten Sie beifügen.
Tipp: Einstellung aufgrund Zusatzqualifikation
Wenn Sie bereits ein interessiertes Unternehmen gefunden haben, das Sie mit Ihrer Zusatzqualifikation einstellen würde, wird die Agentur für Arbeit Ihren Antrag schnell bewilligen. Bitten Sie Ihren späteren Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung der Absicht.
Checkliste: Was sollten Sie mitnehmen
- Übersicht ihrer bisherigen Bewerbungen
- Informationen zum gewünschten Seminar / Umschulung und zum Bildungsträger
- Info zu späteren Berufschancen in Form von Studien und aktuellen Stellenangeboten
Antrag
Den Bildungsschein müssen Sie vor Beginn ihrer Umschulung beantragen. Füllen Sie dazu den „Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung“, den Sie bei ihrem Beratungstermin erhalten haben, aus.
Vergessen Sie nicht den Namen des Bildungsträgers, die Nummer der Bildungsmaßnahme sowie den Beginn und Ende der Weiterbildung anzugeben. Falls Sie bereit sind ihre Weiterbildung außerhalb des Wohnorts zu absolvieren, geben Sie die Mobilitätserklärung ab. Es wird ihre Chancen auf den Erhalt eines Bildungsscheins erhöhen.
Was tun wenn Bildungsgutschein abgelehnt wird?
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben und trotzdem wurde ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich wiedersprechen. Ihr Antrag muss dann erneut überprüft werden. Falls es auch dann keine positive Entscheidung gibt, können Sie nur noch mit einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Arbeitsamts vorgehen.
Wo kann ich den Bildungsgutschein einlösen
Den Bildungsträger können Sie sich selbst aussuchen. Sie können sich nur bei einem zugelassenem Bildungsträger weiterbilden. Es besteht die Möglichkeit auch zertifizierte E-Learning Kurse zu absolvieren.
Informieren Sie sich in der Datenbank „KURSNET“ der Agentur für Arbeit oder direkt beim Bildungsträger.
Tipp: Kontaktieren Sie die Bildungsträger!
Lassen Sie sich von einem Anbieter der Weiterbildungsmaßnahmen beraten. Häufig bekommen Sie somit wertvolle Tipps bezüglich des neuen Berufsweges und der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.
Unter folgenden Adressen können Sie kostenlose Programmhefte bestellen:
- Fernakademie für Erwachsenenbildung – 170 staatlich anerkannte Abschlüsse in drei spezialisierten Fachakademien – Informieren Sie sich über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen und bestellen Sie kostenlose Produktkataloge mit Tipps zur staatlichen Förderung.
Was wird gezahlt?
Die Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit beträgt Erstattung der Kursgebühren (bis zu 100%), Anfahrtskosten im „Tagespendelbereich“, evtl. Unterbringung und Kinderbetreuungskosten.
Lehrgangskosten
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kursgebühren und notwendige Ausgaben für Lernmittel, Arbeitskleidung, sowie Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Reisekosten
Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen Fahrtkosten für Pendelfahrten bis maximal 476,00 Euro monatlich. Bei einer (erforderlichen) Unterbringung werden die Kosten für An-/Abreise und eine monatliche Familienfahrt übernommen.
Tipp: Als Werbungskosten absetzen
Ihre Kosten zur beruflichen Fortbildung der Agentur für Arbeit können Sie als Werbungskosten absetzen, falls sie sie nicht erstattet bekommen. Wenn Sie im Moment ohne Einnahmen sind, können Sie einen Verlust feststellen lassen, sog. vorweggenommene Werbungskosten. Damit sparen Sie dann in Jahren Steuern, in denen sie Einkünfte haben.
So rechnen Sie ab:
- Günstig ist eine Teilzeitfortbildung (bis zu 20 Stunden / Woche), denn hier können Sie für jeden zurückgelegten Kilometer Ihrer Hin- und Rückfahrten 30 Cent absetzen. Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel dürfen Sie ebenfalls absetzen. Kurzlehrgänge werden oft als Teilzeitfortbildung eigestuft, obwohl sie 20 Stunden / Woche übersteigen.
- Bei einer Vollzeitfortbildung können Sie für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen der Wohnung und Fortbildungsstätte 30 Cent absetzen.
Unterbringung
Für eine auswärtige Unterbringung bekommen Sie am Tag 31 Euro, im Monat maximal 340 Euro erstattet. Für die Verpflegung werden 18 Euro am Tag, maximal 136 Euro im Monat gezahlt.
Kinderbetreuungskosten
Für die Aufsicht für Kinder bis zu 15 Jahren erstattet die Arbeitsagentur tatsächlich entstandene Kinderbetreuungskosten von bis zu 130 Euro monatlich.
Arbeitslosengeld
Während der Weiterbildung beziehen Sie weiterhin ihr Arbeitslosengeld, solange Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 – Arbeitslosengeldanspruch – Arbeitslosengeld Dauer -> haben.
Weitere Artikel zu Arbeitslosengeld:
- Arbeitslosengeld beantragen, Antrag auf Arbeitslosengeld 1 ->
- Arbeitslosengeld berechnen mit dem Arbeitslosengeldrechner ALG1 Rechner ->
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.