Minijob Rechner | Minijob Krankenversicherung, Rentenversicherung

Berechnen Sie wie viel Netto übrig in 2022 bleibt mit dem Minijob Rechner, lesen Sie alle Fakten zu Minijob Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Das Wichtigste

  • Abgabenfrei: Bis zu 450 Euro, ab 1.10.22: 520 Euro monatlich.
  • Arbeitgeberabgaben: U1, U2 und Insolvenzgeldumlage ändern sich.
  • Beim Hauptjob: Wenn Sie einen Hauptjob ausüben, dürfen Sie nur einen Minijob haben.
  • Bei mehreren Minijobs: dürfen Sie insgesamt nicht mehr als 450/520 Euro verdienen.
  • Riester-Rente: Als Minijober haben Sie Anspruch auf staatliche Zulagen für die Riester-Rente.
  • Für Haushaltshilfe: fallen geringere Abgaben an und 20% der Kosten können Sie steuerlich absetzen.

Minijob Rechner

Berechnen Sie ihr Netto und die Arbeitgeberausgaben für ihren 450 Euro Job mit dem Minijob Rechner. Der Rechner für 2022 geht in den nächsten Tagen online.

Ratgeber Minijob

Aktuell

  • Die Umlage U1 für Entgeltfortzahlung bei Krankheit sinkt auf 0,9% in 2022 (vorher 1%). Es gilt nur bei einer Beschäftigungsdauer ab 4 Wochen.
  • Umlage U2 für den Ausgleich der Aufwendungen nach Mutterschutzgesetz beträgt 0,29% in 2022 (vorher 0,39%).
  • Die Insolvenzumlage sinkt auf 0,9 % (vorher 0,12%).
  • Der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung beträgt 3,6 % vom Brutto (bei Minijobs in Privathaushalten 13,6 %). Arbeitgeber zahlen wie bisher einen Beitrag von 15 % (bei Minijobs in Privathaushalten sind es 5 %).

Was verdient man bei einem Minijob?

Für Minijobs gilt der Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro die Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt er dann auf 10,45 Euro. Die Regelung gilt grundsätzlich bundesweit für alle volljährigen Arbeitnehmer. Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn in Deutschland einmalig von 10,45 Euro auf 12 Euro steigen.

Nebenjobs ohne Lohnsteuerkarte sind besonders attraktiv – der Nebenverdienst bleibt ohne Abgaben in der Tasche und wird nicht in der Steuererklärung abgerechnet. Das erledigt nämlich der Arbeitgeber. Der Minijobber muss ein Teil der Rentenversicherungsbeiträge zahlen (siehe Minijob Rechner), kann sich aber von dieser Pflicht befreien lassen.

Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs, 450 Euro Job) liegt seit dem 1. Januar 2013 bei 450 EUR monatlich. Dabei darf ihr Lohn saisonbedingt schwanken. Wichtig ist, dass Sie in der Summe maximal 5.400 Euro im Jahr verdienen (inkl. Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld). Mit der Einführung des 12 Euro Mindestlohns, wird zum 1.10.2022 die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 520 Euro steigen.

Wer darf als Minijobber abgerechnet werden:

  • Wenn Ihr Einkommen regelmäßig nicht höher als bei 450 Euro / ab 1.10.22 520 Euro liegt.
  • Haben Sie mehrere Minijobs, darf das Gesamteinkommen aus allen nicht höher als 450 / ab 1.10.22 520 Euro Euro sein.
  • Wenn Sie einen Hauptjob ausüben, dürfen Sie nur einen Minijob haben. Weitere Minijobs sind sozialversicherungspflichtig.
  • keine Auszubildenden
  • keine Praktikanten
  • nicht bei konjunkturellen und saisonalen Kurzarbeit.

Tipp: Zwei Monate im Jahr unbegrenzt verdienen.

Unabhängig von dem Durchschnittsverdienst aus zwölf Monaten, dürfen Sie zwei Monate im Jahr unbegrenzt hinzuverdienen. Wichtig ist aber, dass dieser Arbeitseinsatz nicht vorhersehbar war, wie z.B. eine Urlaubsvertretung. Vorsicht: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zählt dagegen zum regelmäßigen Einkommen und wird beim Durchschnittsverdienst mitgezählt.

 

Was bleibt übrig für den Arbeitnehmer? 

Kurzfristige Beschäftigung

Arbeiten Sie nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Jahr, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Minijob (geringfügige Beschäftigung, 450 Euro Job)

Als Minijobber sind Sie zwar sozialversicherungsfrei, müssen aber seit den 1.1.2013 trotzdem einen Teil der Rentenversicherung selbst zahlen. Auf Antrag können Sie sich jedoch von der Rentenversichungspflicht befreien lassen.

 So viel wird abgezogen: Rentenversicherungsanteil Minijobber

  • 3,6% – im Betrieb (Gewerblich)
  • 13,6% – im Privathaushalt (Haushaltshilfe)

Gemeinnützige Minijobs

Nebenjobs im gemeinnützigen Bereich, wie z.B. Trainer im Sportverein, werden besonders gefördert: Mit einer Übungsleiterpauschale beträgt der steuer- und sozialabgabenfreier Nebenverdienst bis zu 650 EUR im Monat.

 

Was zahlt der Arbeitgeber?

Die Beiträge für eine geringfügige Beschäftigung werden zentral von der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung-Bahn-See) einbezogen. Als Arbeitgeber müssen Sie hier Ihre Minijobber anmelden und monatlich Ihre Beitragsnachweise elektronisch übermitteln.

Minijob gewerblich

Arbeitgeberbelastung – Kosten und Beiträge, Lohnnebenkosten für Arbeitgeber

Stellen Sie einen Minijobber in einer Firma, also gewerblich an, haben Sie als Arbeitgeber folgende Abgaben zu leisten:

Tipp: Steuererklärung

Da der Minijob pauschal mit 2% besteuert wird, müssen Sie ihren Zusatzverdienst nicht in der Steuererklärung angeben.

  • 13% – Krankenversicherung
  • 15% – Rentenversicherung
  • 2% Lohnsteuer (Pauschalsteuer)
  • 0,9% – U1 / Lohnfortzahlung wg. Krankheit
  • 0,29% – U2 / Mutterschutzaufwendungen
  • 0,9% – Insolvenzgeldumlage
  • 2,00 % Einheitliche Pauschsteuer
  • 34,09 % – Arbeitgeber-Abgaben gesamt

Arbeitnehmeranteil:

  • 3,6% – Rentenversicherung

Minijob im Privathaushalt

Arbeitgeberbelastung 

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe im Privathaushalt, fallen für Sie geringere Abgaben an, als bei einer gewerblichen Beschäftigung. Eine haushaltsnahe Dienstleistung umfasst Arbeiten in privaten Haushalten, wie Putzen, Waschen, Bügeln, Kochen und Backen, Nähen, Einkaufen und Gartenarbeiten.

Diese Abgaben fallen an:

  • 5% – Krankenversicherung
  • 5% – Rentenversicherung
  • 2% – Pauschalsteuer
  •  12 % Arbeitgeber-Abgaben gesamt

Die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage entfallen im Privathaushalt.

Arbeitnehmeranteil

  • 13,6 % – Rentenversicherung

Tipp: Haushaltshilfe steuerlich absetzen

Private Haushalte können für Minijobber 20% der Lohnkosten, maximal 510 EUR im Jahr absetzen. Die steuerlichen Vorteile von Minijob, erhalten Sie auch, wenn Sie Ihre Verwandten oder Bekannten als Minijobber im Haushalt einstellen. Ihr Minijobber darf aber nicht zum eigenen Haushalt gehören.

Top Thema: Haushaltsnahe Dienstleistungen: Haushaltshilfe steuerlich absetzen – so gehen Sie vor ->

 

Wer zahlt was?

Wer zahlt beim Minijob die Rentenversicherung?

Für Minijobber im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber 15% des Bruttolohns als Pauschbetrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer übernimmt seit 2018 einen Anteil von 3,6% (zuvor 3,9%). In Privathaushalten fällt auf den der Arbeitgeber ein Pauschbetrag von 5% an, seit 2018 zahlen die Minijobber 13,6% des Bruttolohns (zuvor 13,9%).

Seit dem 1.1.2013 besteht für die geringfügige Beschäftigung eine Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich durch einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber von der Rentenversicherung befreien lassen.

Rentenversicherung beim Minijob gewerblich (Stand 2021)      

  • 15% – Arbeitgeberanteil
  • 3,6% – Arbeitnehmeranteil
  • 18,6% – Gesamt (mindestens aber 32,55 €)

Rentenversicherung beim Minijob im Privathaushalt   

  • 3,6% – Arbeitgeberanteil
  • 15% – Arbeitnehmeranteil
  • 18,6% – Gesamt  (mindestens aber 32,55 €)

Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Für Minijobber gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 175 Euro. Das heißt, dass der Rentenversicherungsbeitrag von mindestens 175 Euro zu berechnen ist und somit der gesamte Beitrag mindestens 32,55 Euro (18,6% von 175 Euro) beträgt. Der Minijobber muss also bei einem Vedienst unterhalb von 175 €, den Beitrag auf 32,55 € aufstocken.

Beispiel der Berechnung mit Mindestbeitragsbemessungsgrenze:

Brutto 100€
Arbeitgeberanteil (15%) 15€
Arbeitnehmeranteil 32,55€ – 15€ = 17,55€
RV Beitrag gesamt 32,55€

 

Befreiung von der Rentenversicherung

Wichtig: Sie können auf die Rentenversicherung verzichten!

Möchten Sie die Beiträge zur Rentenversicherung vermeiden, können Sie ihrem Arbeitgeber den Verzicht auf die Zahlung der Rentenversicherung zeitnah mitteilen. Sind Sie gewerblich angestellt, stellen Sie hierzu einen schriftlichen Antrag. Im Privathaushalt genügt eine mündliche Mitteilung. Tipp: Sie sollten sich diese Entscheidung jedoch genau überlegen – sie verlieren damit einen Teil ihres Rentenanspruchs. Bei einem ganzjährigen Minijob für 450 EUR Brutto würden Sie von einer Rentenanwartschaft von 4,45 EUR monatlich bei einem Verzicht auf die Rentenversicherung auf rund 3,50 EUR kommen und somit ca. 1 EUR Verlust machen.

 

Wer zahlt beim Minijob die Krankenversicherung?

Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt alleine der Arbeitgeber.

Arbeitgeberanteil Krankenversicherung

  • 13% – Im Betrieb (gewerblich)
  • 5% – Im Privathaushalt

An gewerblich beschäftigte Minijobber hat der Arbeitgeber 13% Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Bei einer Beschäftigung im Privathaushalt liegt der Beitrag bei 5% des Arbeitsentgelts.

Für privat Krankenversicherte Minijobber, muss der Arbeitgeber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die Pauschalbeiträge für die Krankenversicherung sind nur dann fällig, wenn der Minijobber gesetzlich versichert ist. Dazu zählt:

  • Minijobber ist selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
  • Versicherung als Student, Rentner, Arbeitsloser
  • Freiwillige Versicherung

Pauschalabgaben

Für Minijob fallen neben Kranken- und Rentenversicherung auch Umlagen an.  Es handelt sich dabei um U1 – Lohnfortzahlung wg. Krankheit (1% vom Arbeitsentgelt), U2 – Mutterschutzaufwendungen (0,36%), Insolvenzgeldumlage (0,12%) und bei Beschäftigung im Haushalt noch ein Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (1,6%).

Wer zahlt die Lohnsteuer?

Tipp: Vorteile mit Lohnsteuerkarte

Bis 450 EUR fällt für die Steuerklassen I, II, III, IV keine Lohnsteuer an. Für den Arbeitgeber ist es günstiger – er spart somit bis zu 9 EUR Pauschalsteuer (2% vom Brutto).

Für die Besteuerung eines Minijobs gibt es folgende Möglichkeiten:

  • 2% Pauschalsteuer: Der Arbeitgeber zahlt an die Bundesknappschaft in Cottbus eine Pauschalsteuer von 2%. Diese Steuer enthält die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Lohnsteuerkarte: Wenn Sie ihre Lohnsteuerkarte abgegeben haben, entfällt die Pauschalsteuer und ihr Arbeitgeber muss nach der Lohnsteuerkarte abrechnen.
  • 20% Pauschalsteuer: Wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Das ist der Fall, wenn Sie mehrere Minijobs haben und insgesamt mehr als 450 Euro verdienen und somit sozialversicherungspflichtig sind.

Praxisbeispiel: Lohnabrechnung 450 Euro Job

Fall 1: Job bis 450 Euro gewerblich

Der Student Hans Müller hat bei Ihrer Firma im Januar 2017 angefangen. Für seine Minijob-Tätigkeit soll er 450 EUR erhalten. Wie sieht die Lohnabrechnung aus? Berechnen Sie das Nettoeinkommen von Hans und Ihre Arbeitgeberausgaben.

Minijobber: Nettolohn

  • Bruttogehalt                                         450,00 EUR
  • abzgl. 3,6% Rentenversicherung *     16,20 EUR
  • Nettoeinkommen Minijob            433,80 EUR

Arbeitgeberanteil

  • Bruttogehalt:                                       450,00 EUR
  • zzgl. 13% Krankenversicherung         58,50 EUR
  • zzgl. 15% Rentenversicherung            67,50 EUR
  • zzgl. 1% U1                                             4,05 EUR
  • zzgl. 0,36% U2                                          1,08 EUR
  • zzgl. 0,12% Insolvenzgeldumlage        0,27 EUR
  • zzgl. 2% Pauschalsteuer **                    9,00 EUR
  • zzgl. 1,3% Unfallversicherung               5,80 EUR
  • Arbeitgeberbelastung:                    596,20 EUR    

* Von der Rentenversicherung kann sich Hans auf Antrag befreien lassen.

** Die Pauschalsteuer entfällt, wenn Hans seine Lohnsteuerkarte abgibt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nach der Lohnsteuerkarte abrechnen. Bis 450 EUR fällt für die Steuerklassen I, II, II, IV keine Lohnsteuer an. Für den Arbeitgeber ist es günstiger – er hat somit 9 EUR Pauschalsteuer (2% vom Brutto) gespart.

Tipp: Für die Berechnung des Nettogehalts und der Ausgaben des Arbeitgebers können Sie den Minijob Rechner nutzen.

Fall 2: Minijob im Privathaushalt

Sie haben eine Haushaltshilfe auf 450 Euro Basis angestellt. Wie sieht die Lohnabrechnung aus? Berechnen Sie das Nettoeinkommen und Ihre Arbeitgeberausgaben.

Wichtig: Barzahlungen sind nicht erlaubt

Sie sollten von Ihrer Haushaltshilfe eine Rechnung verlangen und die Zahlung per Überweisung oder per Lastschrift abwickeln. Barzahlungen akzeptiert der Fiskus nicht. Belege müssen Sie nur dann vorlegen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Arbeitnehmeranteil Haushaltshilfe

  • Bruttogehalt                                             450,00 EUR
  • Rentenversicherung 13,6% (*)                61,20 EUR
  • Nettoeinkommen Minijob                388,80 EUR

Arbeitgeberanteil

  • Bruttogehalt:                                          450,00 EUR
  • zzgl. 5% – Krankenversicherung           22,50 EUR
  • zzgl. 5% – Rentenversicherung              22,50 EUR
  • zzgl. 0,9% U1                                                   4,05 EUR
  • zzgl. 0,24% U2                                               1,08 EUR
  • zzgl. 2% Pauschalsteuer **                       9,00 EUR
  • zzgl. 1,3% Unfallversicherung                  5,80 EUR
  • Arbeitgeberbelastung:                       514,94 EUR

(*) Ihre Haushaltshilfe kann bei Ihnen einen Verzicht auf die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge beantragen (mündlich).

Für die Berechnung des Nettogehalts und der Ausgaben des Arbeitgebers können Sie den Minijob Rechner nutzen.


Minijob Rechner 2022: Berechnen Sie mit dem Minijob Rechner wie viel Netto Sie bekommen und wie viel der Arbeigeber zu zahlen hat. 


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Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.