Steuern sparen mit Kindern: Steuertipps für Familien

Auf einen Blick: Steuern sparen mit Kindern: Steuertipps für Familien

  • Bis zum Grundfreibetrag können Kinder steuerfreie Einnahmen erzielen.
  • Wenn Sie ihr Vermögen auf die Kinder übertragen, können Sie Steuern sparen.
  • Der Kindergeldanspruch geht verloren, wenn Sie die Grenzen überschreiten.



Wichtig: Das sollten Sie tun:

Wenn ihre Kinder in der Krankenversicherung familienversichert sind, sollten Sie die Einnahmen des Kindes unterhalb von 365 EUR im Monat bleiben.

Inhalt:


Steuertipps für Familien

Vermögen auf die Kinder übertragen

Als Eltern steht Ihnen nicht nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag zu. Wenn Sie über Mieteinnahmen oder ein Wertpapierdepot verfügen, können Sie durch Vermögensübertragung auf die eigenen Kinder Steuern sparen. Diese Regelung wird allerdings nur dann anerkannt, wenn sie auch endgültig ist – eine spätere Rückübertragung würde zu Steuernachzahlungen führen.

Steuern sparen mit Kindern: Grundfreibetrag der Kinder nutzen

Die Kinder können steuerfrei Einnahmen bis zum Grundfreibetrag in 2022 also 10.347 EUR erzielen. Bei Kapitalvermögen sind die Zinseinnahmen bis zu einem Betrag von 11.184 EUR in 2022 steuerfrei (Grundfreibetrag zzgl. Sparerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag).

Vorsicht beim Überschreiten der Grenzen: Der Kindergeldanspruch geht verloren!

  • Grundfreibetrag: 10.347 EUR (Stand: 2022)
  • Sparerpauschbetrag: 801 EUR
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 EUR
  • steuerfreier Betrag: 11.184 EUR

Beim Übertragen des Kapitals auf das Kind sparen die Eltern die Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei dem Höchstbetrag von 11.184 EUR und 28 Prozent Abgeltungssteuer, würden Sie 2.599 EUR im Jahr einsparen.

Anspruch auf die Familien-Krankenversicherung

Möchten Sie nicht gleichzeitig den Anspruch auf die Familienversicherung verlieren, sollten Sie die übertragenen Einkünfte des Kindes unterhalb von 365 EUR im Monat halten. Bei Überschreitung dieser Grenze müssten Sie, falls es die Krankenkasse erfährt, die Krankenversicherung des Kindes extra zahlen. Berechnen Sie daher, ob die Steuerersparnis für Sie höher ausfällt als die Kosten der Krankenversicherung. Geringfügige Beschäftigung des Kindes (450 EUR Job) ist für die Mitversicherung in der Familienversicherung erlaubt.


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Wie übertrage ich das Vermögen?

Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Sie durch einen Zuwendungsnießbrauch an dem Mietobjekt an ihr Kind übertragen. Ihre betrieblichen Gewinne können Sie am besten durch eine stille Beteiligung oder einen Gesellschaftsanteil am Betrieb aufs Kind auslagern.

Bei der Übertragung von Kapitalvermögen können Sie zwischen einer notariellen Beurkundung oder einer Abtretungserklärung wählen. Die Abtretungserklärung muß von der Bank unterzeichnet und die Wertpapiere auf das Depot des Kindes übertragen werden.

Fazit: Einnahmen aus Kapitaleinkünften oder Vermietung & Verpachtung in Höhe von 4.380 EUR im Jahr die Sie Ihrem Kind übertragen, sind steuerfrei und gefährden nicht die Familienkrankenversicherung des Kindes. Insgesamt können Sie bis zu 11.184 EUR an steuerfreien Einnahmen auf das Kind übertragen.

Als Eltern müssen Sie jederzeit vor dem Fiskus beweisen können, daß das Kind ein wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens ist. Im Zweifelsfall wird eine Steuernachforderung fällig.

 

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Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.