Lohnsteuererklärung: Das sollten Sie wissen!
Wer muss eine Lohnsteuererklärung abgeben, wie viel bekommen Sie zurück und wann lohnt es sich überhaupt: Lesen Sie alle Fakten über die Steuererklärung.
Das Wichtigste:
- Mit der Lohnsteuererklärung können sich Arbeitnehmer die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten lassen.
- Abgabefrist: Bis zum 31.5., auf Antrag bis zum 30.9., mit Steuerberater bis zum 31.12.
- Freiwillige Abgabe – Antragsveranlagung: Geben Sie freiwillig ab, um Steuern zu sparen.
- Pflichtveranlagung: In Ausnahmefällen sind Sie verpflichtet abzugeben.
Tipp: Das sollten Sie tun:
- Holen Sie ihr Geld zurück! Die Abgabe der Lohnsteuerklärung lohnt sich. Durchschnittlich bekommen die Arbeitnehmer rund 900 Euro im Jahr zurückerstattet, da der Staat mit der Lohnsteuer mehr kassiert als ihm zusteht.
- Rückwirkend: Haben Sie es versäumt die Lohnsteuerklärung in den Vorjahren abzugeben? Holen Sie es nach! Sie können bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
Was ist eine Lohnsteuererklärung?
Mit einer Lohnsteuererklärung holen Sie am Jahresende die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Bei Arbeitnehmern mit „Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit“ geht der Fiskus davon aus, dass Sie ihre Steuerschuld bereits mit der Zahlung der Lohnsteuer ausgeglichen haben. Daher ist in den meisten Fällen die Abgabe der Lohnsteuer freiwillig.
Steuern sparen können Sie am besten mit ihren Jobkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhalt, sowie Krankheitskosten. Die Abgabe lohnt sich insbesondere, wenn ihre Werbungskosten höher als 1.000 Euro sind.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied zwischen Lohnsteuererklärung und Einkommenssteuererklärung
Eine Lohnsteuererklärung ist eine Einkommenssteuererklärung, die Arbeitnehmer mit „Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit“, die über dem Grundfreibetrag liegen, freiwillig oder in Ausnahmefällen verpflichtet an das Finanzamt abgeben, um die endgültige Steuerschuld berechnen zu lassen. Die Lohnsteuererklärung korrigiert die zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die zum Jahresende geschuldete Einkommenssteuer für den erhaltenen Arbeitslohn. Die endgültige Steuerschuld wird im Rahmen der Steuererklärung im Laufe des nächsten Jahres festgestellt. Die abgeführte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Steuerklassenwahl (z.B. bei den Ehepaaren die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V) beeinflusst nicht die endgültige Steuerschuld. Die zu viel bezahlte Lohnsteuer ergibt eine Einkommensteuererstattung, haben sie zu wenig angezahlt, werden sie zu einer Steuernachzahlung gebeten.
So viel bekommen Sie mit der Lohnsteuererklärung zurück
Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer mit der Lohnsteuererklärung rund 900 Euro zurückerstattet. Die Rechnung ist einfach – je höher Ihre absetzbaren Ausgaben liegen, desto mehr erhalten Sie vom Finanzamt am Jahresende zurück. Lesen Sie mehr dazu in unserem Steuerrückzahlung Ratgeber: Top Thema Steuererstattung.
Rechner für die Steuerersparnis
Steuerrechner: Steuerersparnis und Einkommensteuer berechnen: Zum Einkommensteuerrechner ->
Wer ist verpflichtet Lohnsteuererklärung abzugeben?
In bestimmten Fällen sind Sie verpflichtet Steuererklärung abzugeben (sog. Pflichtveranlagung). Wenn Sie einen Arbeitslohn oder Versorgungsbezüge beziehen, müssen Sie in diesen Fällen abgeben:
Checkliste: 10 Gründe, wann Sie eine Lohnsteuererklärung abgeben müssen
- Lohnsteuerermäßigung: Sie haben einen Lohnsteuerfreibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM (Lohnsteuerkarte) eintragen lassen.
- Mehrer Jobs: Sie beziehen gleichzeitig Ihren Lohn/Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern
- Steuerklasse 3/5, 4/4, Faktor: Sie und Ihr Partner nutzen die Steuerklassenkombination 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor
- Lohnersatzleistungen: Sie beziehen mehr als 410 Euro Eltern-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosengeld.
- Einzelveranlagung: Ein Ehepartner hat Einzelveranlagung beantragt
- Kapitaleinkünfte – für Kapitaleinkünfte ist noch Kirchensteuer, Abgeltungssteuer fällig
- Verlust: Im Vorjahr hatten Sie einen Verlust
- Abfindung: Für ihre Abfindung wurde die Lohnsteuer nach einer Fünftelregelung berechnet
- Bei Beamten: Die Vorsorgepauschale war höher als die anerkannten Versicherungsbeiträge
- Erneute Heirat: Ihre Ehe ist durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden und sie haben wieder geheiratet.
Wer kann die Lohnsteuererklärung freiwillig abgeben?
Wollen Sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen, können Sie freiwillig eine Lohnsteuererklärung abgeben, eine sogenannte Antragsveranlagung. Bei „Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit“ geht der Fiskus davon aus, dass Sie ihre Steuerschuld bereits mit der Zahlung der Lohnsteuer ausgeglichen haben. Daher ist in den meisten Fällen die Abgabe der Lohnsteuererklärung freiwillig.
Warum sollte ich Steuererklärung machen?
Der Fiskus kassiert mit der Lohnsteuer in den meisten Fällen mehr ab, als ihm zusteht. Nur wenn Sie die Lohnsteuererklärung abgeben, können Sie die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückfordern. Im Durchschnitt bekommen Arbeitnehmer rund 900 Euro zurückerstattet – da lohnt sich die Mühe mit den Formularen!
Wann lohnt es sich die Steuererklärung abzugeben?
Steuer sparen können Sie am besten mit ihren Arbeitskosten, Betreuungskosten für Kinder und Unterhalt und Krankheitskosten. Darüber hinaus können Sie die Lohnkosten für Handwerker und Haushaltshilfen absetzen. Falls sie mehr als 36 Euro im Jahr an Kirchensteuer und Spenden ausgegeben haben, können Sie es als Sonderausgaben ansetzen. Als Riester-Sparer kommen Sie in den Genuss eines speziellen Sonderausgaben-Abzugs.
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung kann sich insbesondere auszahlen, wenn Sie folgende Ausgaben hatten: Werbungskosten, die 1.000 EUR übersteigen wie z.B. regelmäßige Arbeitsfahrten, Ausgaben für Berufskleidung oder Fachliteratur, Doppelte Haushaltsführung, etc.
Abgabefrist
Die Arbeitnehmer, die zur Abgabe der Lohnsteuererklärung verpflichtet sind (Siehe Abgabepflicht), müssen bis zum 31.5. des Folgejahres abgeben. Die Frist kann jedoch individuell auf Antrag beim Finanzamt bis zum 30.9. verlängert werden. Lassen Sie Ihre Lohnsteuererklärung beim Steuerberater anfertigen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.
Kann man die Lohnsteuererklärung rückwirkend abgeben?
Geben Sie ihre Steuererklärung freiwillig ab (Antragsveranlagung), haben sie bis zu 4 Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres die Möglichkeit die Erklärung rückwirkend abzugeben. Sie können also bis zum 31.12.2017 eine Antragsveranlagung für das Steuerjahr 2013 einreichen und die Steuererstattung einstreichen.
Bei Abgabepflicht können Sie die Lohnsteuererklärung bis zu sieben Jahre rückwirkend nachholen. Die Erklärung für 2018 ist also bis Ende 2025 möglich.
Tipp: Verjährung vermeiden
Geben Sie rückwirkend kurz vor Silvester ab, beantragen Sie formlos eine Steuerfestsetzung nach §171 Abs.3 der Abgabeordnung. Damit stellen sie sicher, dass ihre Erstattung nicht verjährt, falls das Finanzamt den Steuerbescheid nicht bis zum Jahresende schafft.
Hilfe bei der Lohnsteuererklärung
Steuerprogramme
Wenn Sie ihre Steuererklärung selbst machen, können Sie mit einem guten Steuerprogramm viel Geld und Zeit sparen. Die Investition hält sich in Grenzen (ab 15 EUR sind Sie dabei) und sie sparen sich das Ärger mit Formularen und lassen sich bequem durch die Steuererklärung führen.
Elsteronline und Elsterformular
Eine weitere Möglichkeit die Steuererklärung am PC zu erstellen und elektronisch an das Finanzamt zu senden, stellt das ELSTER (Elektronische Steuererklärung) dar. ELSTER prüft die Eingaben der Benutzer und berechnet automatisch die Steuer. Das Programm hat allerdings keine beratenden Funktionen. Dieses Verfahren erleichtert der Steuerverwaltung die Bearbeitung der Daten. Mit ELSTER erstellte Steuererklärungen werden bevorzugt behandelt.
Lohnsteuerhilfe oder Steuerberater
Professionelle Hilfe können Sie sich beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein holen. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie einen komplizierten Steuerfall haben, unsicher sind oder selbständig arbeiten.
Wie macht man Lohnsteuererklärung?
Eine Anleitung zum Erstellen der Steuererklärung und zum Berechnen der Steuerschuld, finden Sie in folgenden Beiträgen:
- Steuererklärung selber machen Anleitung – so geht es! ->
- Zu versteuerndes Einkommen berechnen ->
- Einkommensteuersatz – Steuersatz berechnen (Steuersatz Deutschland) ->
Formulare für die Steuererklärung
Steuerformulare für Lohnsteuererklärung ->
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.