Kirchensteuersatz | Pauschale Kirchensteuer Prozentsatz
Allgemeiner Kirchensteuersatz oder eine pauschale Kirchensteuer – Der Prozentsatz richtet sich danach, ob die Lohnsteuer auch pauschal berechnet worden ist.
Das Wichtigste
- Der allgemeine Kirchensteuersatz beträgt je nach Bundesland 9% bzw. 8% der Lohnsteuer.
- Der pauschale Kirchensteuer Prozentsatz ist etwas niedriger .
- Die Kirchensteuer wird pauschaliert, wenn auch die Lohnsteuer pauschal berechnet worden ist.
- Im vereinfachten Verfahren werden alle Mitarbeiter mit einem günstigeren Kirchensteuersatz besteuert.
- Im Nachweisverfahren werden nur die kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer mit dem regulären Prozentsatz abgerechnet.
Wie viel Prozent Kirchenssteuer gelten je nach Bundesland?
Bei Arbeitnehmern ist aus Vereinfachungsgründen der Bundesland der Arbeitsstätte ausschlaggebend. In der endgültigen Veranlagung im Steuerbescheid wird allerdings der Wohnsitz des Arbeitnehmers als maßgebend für die Kirchensteuer betrachtet. Bei Selbständigen richtet sich der Kirchensteuersatz nach dem Bundesland, in dem sie wohnen.
Kirchensteuersatz 2022
Bundesland | Kirchensteuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 8% |
Bayern | 8% |
Berlin | 9% |
Brandenburg | 9% |
Bremen | 9% |
Hamburg | 9% |
Hessen | 9% |
Mecklenburg-Vorpommern | 9% |
Niedersachsen | 9% |
Nordrhein-Westfalen | 9% |
Rheinland-Pfalz | 9% |
Saarland | 9% |
Sachsen | 9% |
Sachsen-Anhalt | 9% |
Schleswig-Holstein | 9% |
Thüringen | 9% |
Wo kann ich die Kirchensteuer ablesen?
In tabellarischer Form können Sie die Kirchensteuer in der Lohnsteuertabelle, Einkommensteuertabelle, bzw. Splittingtabelle ablesen.
Kirchensteuerrechner
Möchten Sie hingegen nicht in einer Steuertabelle nach der Kirchensteuer suchen? Dann benutzen Sie einfach unseren Onlinerechner: Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer mit dem
Jetzt Ihre Kirchensteuer berechnen mit dem Kirchensteuerrechner!Inhaltsverzeichnis
Allgemeiner Kirchensteuersatz
Der gesetzliche Kirchensteuersatz beträgt in allen Bundesländern 9 Prozent und in Baden Württemberg und Bayern 8 Prozent der anfallenden monatlichen Lohnsteuer bei Arbeitnehmer, bzw. Einkommensteuer bei Selbständigen (vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung).
Kirchensteuerpflichtig sind nur Arbeitnehmer und Selbständige, die einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Pauschale Kirchensteuer
Wenn die Lohnsteuer pauschal ermittelt wird, ist die Kirchensteuer ebenfalls pauschal anzusetzen. Für Teilzeitbeschäftigte auf 450 Euro Basis und einer Lohnsteuerpauschalierung mit 2% gilt eine Ausnahme: Die 2% Pauschalsteuer ist eine Abgeltungssteuer, die den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abdeckt.
Vereinfachtes Verfahren
Die Kirchensteuersätze bei Pauschalierung nach dem vereinfachten Verfahren sind niedriger als die regulären Kirchensteuersätze, da alle Arbeitnehmer, also auch die nicht kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer pauschal abgerechnet werden.
Eine prozentuale Aufteilung der pauschalierten Kirchensteuer nach einem Verteilungsschlüssel ist zum 1.1.2007 weggefallen. Danach wurde zum Beispiel in Bayern die Kirchensteuer zu 70% auf die katholische und zu 30% auf die evangelische Kirche aufgeteilt.
Pauschale Kirchensteuer Prozentsatz
Die aktuellen Kirchensteuersätze bei Pauschalierung sind:
Bundesland | Pauschale Kirchensteuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 6% |
Bayern | 7% |
Berlin | 5% |
Brandenburg | 5% |
Bremen | 7% |
Hamburg | 4% |
Hessen | 7% |
Mecklenburg-Vorpommern | 5% |
Niedersachsen | 6% |
Nordrhein-Westfalen | 7% |
Rheinland-Pfalz | 7% |
Saarland | 7% |
Sachsen | 5% |
Sachsen-Anhalt | 5% |
Schleswig-Holstein | 6% |
Thüringen | 5% |
Nachweisverfahren
Beim Nachweisverfahren, können Arbeitnehmer, die keiner Konfession angehören, aus der Kirchensteuerpauschalierung herausgenommen werden. Die übrigen, kirchensteuerpflichtigen Mitarbeiter müssen allerdings mit dem vollen Kirchensteuersatz (9% oder 8%) besteuert werden. Der pauschale Kirchensteuersatz aus dem vereinfachten Verfahren darf hier nicht eingesetzt werden.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Mitarbeiter keiner Konfession angehören. Für den Nachweis eignen sich die ElStAM-Kirchensteuerabzugsmerkmale.
Für diese Aushilfskräfte reicht eine, vom Arbeitnehmer unterschriebene Erklärung:
- Teilzeitbeschäftigte mit 20% Lohnsteuerpauschalierung
- Aushilfen mit 25% Lohnsteuerpauschalierung
- Aushilfen in Land- und Forstwirtschaft mit 5% Lohnsteuerpauschalierung.
Praxisbeispiele Kirchensteuersatz
Berechnung pauschale Kirchensteuer, Kirchensteuersatz
Ein Arbeitgeber in Hessen pauschaliert die Lohnsteuer für 35 Mitarbeiter, von denen 20 kirchensteuerpflichtig sind. Die pauschale Lohnsteuer beträgt 1.050 Euro.
Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren:
- Pauschale Lohnsteuer für 35 Mitarbeiter: 1.050,00 €
- davon pauschale Kirchensteuer (Hessen 7%): 73,50 €
Berechnung nach dem Nachweisverfahren:
- Pauschale Lohnsteuer für 20 Mitarbeiter:
- (20/35 von 1.050,00 €) 600,00€
- davon Kirchensteuer
- (normaler Kirchensteuersatz für Hessen 9%): 48,00 €
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
- Statista: Einnahmen der Katholischen und Evangelischen Kirche in Deutschland durch die Kirchensteuer
Weitere Themen
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