Versicherungspflichtgrenze | Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ein Grenzwert / Rechengröße aus der Sozialversicherung, der definiert ab welcher Höhe des jährlichen Jahresarbeitsentgelts / oder Rente ein Arbeitnehmer / Rentner nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Der Versicherte kann dann selbst die Entscheidung treffen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Als Jahresarbeitsentgelt versteht man das vertraglich vereinbarte Brutto-Jahresgehalt mit Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, ohne Vergütung der Überstunden.

Auf einen Blick:


 

Was ist allgemeine Jahresarbeitsentgeltsgrenze?

Versicherungspflichtgrenze, JahresarbeitsentgeltgrenzeDie allgemeine Jahresarbeitsentgeltsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) 2021 beträgt 64.350 Euro. Spitzenverdiener, die diese Grenze überschreiten, dürfen sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Alle Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt monatlich 5.362,50 Euro nicht übersteigt.

Alle freiwillig Versicherte, die diese Grenze unterschreiten, werden wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Was ist besondere Jahresarbeitsentgeltsgrenze?

Die besondere Grenze liegt in 2021 bei 58.050 Euro und ist für Arbeitnehmer gültig, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert oder versicherungsfrei waren.

Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt höher ist als die Versicherungspflicht-Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.

Ab dem 1.1.2011 ist die Drei-Jahres-Regelung wieder aufgehoben, danach mußte bisher die JAEG in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden. Berufsanfänger, deren Gehalt oberhalb der JAEG liegt, können ab dem 1.1.2011 eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Wann muss der Arbeitgeber die Versicherungspflichtgrenze prüfen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Rahmen der Gehaltsabrechnung die Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers bei folgenden Anlässen zu prüfen:

  • Bei Aufnahme einer Beschäftigung
  • Bei einer Gehaltserhöhung: Wird mit e iner Gehaltserhöhung die Jahresarbeitsentgeltgrenze im aktuellen Jahr überstiegen, bleibt die Versicherungspflicht im aktuellen Jahr bis zum Jahresende bestehen. Im Folgejahr dürfen Sie sich privat krankenversichern, wenn auch die für das Folgejahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich überschritten wird.
  • Bei einer Gehaltsminderung: Liegt Ihr Jahres-Brutto nach einer nicht nur vorübergehenden Gehaltsminderung unter der aktuellen  Jahresarbeitsentgeltgrenze, endet die Versicherungsfreiheit sofort und nicht erst zum Jahresende. Vorübergehende Schwankungen des Bruttogehalts durch zum Beispiel Kurzarbeit oder unbezahlten Urlaub spielen keine Rolle.
  • Im Februar mit der Januarabrechnung: Die jährliche Erhöhung der  Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Bei mehreren Jobs: Der Arbeitgeber muss zur Ermittlung der Versicherungspflicht die Einnahmen aus allen Beschäftigungen zusammenrechnen.
  • Beim Jobwechsel: Liegt Ihr neues regelmäßiges Bruttoentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, dürfen Sie sich mit dem Beginn der neuen Beschäftigung privat krankenversichern.

JAEG Rechner: Versicherungspflicht Berechnung

Berechnen Sie, ob Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und sich in der privaten Krankenkasse versichern können:

Die Entwicklung der JAEG-Grenze 2006 – 2022

Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein / Jahresarbeitsentgeltgrenze besonders

  • 2006: 47.250 EUR / 42.750 EUR
  • 2007: 47.700 EUR / 42.750 EUR
  • 2008: 48.150 EUR / 43.200 EUR
  • 2009: 48.600 EUR / 44.100 EUR
  • 2010: 49.950 EUR / 45.100 EUR
  • 2011: 49.500 EUR / 44.550 EUR
  • 2112: 50.850 EUR / 45.900 EUR
  • 2013: 52.200 EUR / 47.250 EUR
  • 2014: 53.550 EUR / 48.600 EUR
  • 2015: 54.900 EUR / 49.500 EUR
  • 2016: 56.250 EUR / 50.850 EUR
  • 2017: 57.600 EUR / 52.200 EUR
  • 2018: 59.400 EUR /  53.100 EUR
  • 2019: 60.750 EUR / 54.450 EUR
  • 2020: 62.550 EUR / 55.250 EUR
  • 2021: 64.350 EUR / 58.050 EUR
  • 2022: 64.350 EUR / 58.050 EUR

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Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

Als Jahresarbeitsentgelt gilt entweder das aktuell vertraglich vereinbarte Brutto-Jahresgehalt, inklusive Einmalzahlungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und ähnlicher Zuschläge.

Für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nutzen Sie die folgende Berechnungsformel:

Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

Vereinbartes Jahresgehalt (ohne Überstundenvergütung, Fahrtkostenzuschuß, Sonn- und Feitagszuschäge)
+ Einmalige Zahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld wenn regelmäßig gezahlt)
+ besondere Zulagen (z.B. Firmenwagen zur privaten Nutzung – Steuervorteil)
– beitragsfreie Bezüge (z.B. Steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge)
– Familienzuschläge (Kinderzuschläge)
_________________________________________________________________
= regelmäßiges Jahresarbeitentgelt


Praxisbeispiel: Versicherungspflichgrenze und  regelmäßiges Jahrearbeitsentgelt berechnen

Lohnabrechnung für Frau Müller: Im Rahmen der Lohnabrechnung für Frau Müller berechnen Sie das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Abrechnungsjahr: 2016, Bruttolohn 2.900 EUR, vermögenswirksame Leistungen 40 EUR, Urlaubsgeld 1.500 EUR, Weihnachtsgeld 2.900 EUR, Überstunden 2.000 EUR (Jahr), Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit 500 EUR (Jahr).

Lösung:

  • Entgelt monatlich / Jahresarbeitsentgelt
  • Gehalt monatlich: 2.900 EUR / 34.800 EUR
  • VWL: 40 EUR / 480 EUR
  • Urlaubsgeld: 1500 EUR
  • Weihnachtsgeld: 2.900 EUR
  • Überstunden: gehört nicht zu regelmäßigem Jahresarbeitsentgelt
  • Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit: gehört nicht zu regelmäßigem Jahresarbeitsentgelt
  • Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt beträgt 39.680 EUR.

39.680 EUR liegt unter der JAEG 2016 (56.250 EUR) Frau Müller ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.

(Eine Anleitung zur Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts siehe oben. Sie können für die Berechnung auch unseren JAEG-Rechner benutzen.)


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.