Rechner: Berechnung Kirchensteuer 2010
Berechnung für das Jahr:
2009
2010
Zeitraum:
(?)
Monat
Jahr
Brutto Gehalt:
(?)
€
Jahres-
Freibetrag:
(?)
€
Lohnsteuerklasse:
(?)
I
II
III
IV
V
VI
Bundesland:
Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Kinderfreibetrag:
(?)
0
0.5
1
1.5
2
2.5
3
3.5
4
Ihre Kirchensteuer:
€
Zeitraum
: Geben Sie an, für welche Zeitspanne sie Ihre Kirchensteuer berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen
: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Jahres-Freibetrag
: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse
: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Krankenkasse
: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 49.950 €.
Kassensatz
: Ab dem 1.7.09 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,9 %. Der ermäßigte Betragssatz gilt für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen und beträgt ab dem 1.Juli 09 14,3%.
Rentenversicherung
: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2010 von 5.500 EUR (West), 4.650 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 23
: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (1,95% statt 0,25%). Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinderfreibeträge
: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Kinder
: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 1,95% und ist von den Arbeitnehmern zu tragen. Arbeitgeberanteil beläuft sich somit auf 0,85%, der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1%.
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