Lohnsteuer-Freibetrag, Lohnsteuerkarte 2012
Arten der Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Arbeitnehmer können das Monatsnettogehalt durch einen Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte erhöhen. Durch die Freibeträge wird die Lohnsteuer gesenkt, die man monatlich zuviel bezahlt und die erst am Jahresende vom Finanzamt erstattet wird.
Freibeträge können Sie für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragen.
Antrag 2012
Lohnsteuerermäßigung für 2012: Fristen Voraussetzungen für Lohnsteuer Ermäßigung, Antragsgrenze
Praxisbeispiel: Berechnung Lohnsteuer-Freibetrag
Formulare für Eintrag der Freibeträge in die Lohnsteuerkarte:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
In der folgenden Aufstellung finden Sie die wichtigsten steuerlich abziehbaren Kosten, die Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen können:
Werbungskosten, die 1000 EUR übersteigen
- Ihre Ausgaben für Arbeitsmittel, wie Fachbücher, Computer, Werkzeuge, Berufskleidung, Diktiergeräte, etc.
- Arbeitszimmer - Büroeinrichtung wie Schreibtisch, Bürostühle und Lampen, etc.
- Fortbildungskosten, wie Sprachkurse, etc. Setzen Sie Ihre Prüfungsgebühren, Literatur und Schreibmaterial ab. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten werden auch Fahrtkosten und Verpflegungsmeherfachaufwendungen annerkannt, falls die Schule vorübergehend ausserhalb des Orts der Arbeitsstätte liegt.
- Ausbildungskosten für eine weitere (zweite) Berufsausbildung: s. Fortbildungskosten.
- Bewerbungskosten - Mappen, Anzeigen, Telefonkosten
- Kinderbetreuungskosten, die beruflich bedingt sind
- Doppelte Haushaltsführung, die beruflich bedingt ist
- Umzugskosten
- Arbeitsfahrten
- Dienstreisen und damit verbundene Unfall- oder Diebstahlkosten
- Werbegeschenke bis 35 EUR
Außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen auf Rechnung bis 600 EUR - Fensterputzen, Gartenarbeiten, Reinigung, Pflege
- Haushaltsnahe Beschäftigung bei einem Monatslohn von 400 EUR: bis zu 510 EUR jährlich, ab einem Monatslohn von 400 EUR: bis zu 2.400 EUR jährlich
- Ausbildungsfreibeträge für volljährige Kinder, die nicht zu Hause wohnen.
- Kinderbetreuungskosten
- Krankheitskosten und Kurkosten
- Kosten wegen eigener Pfegebedürftigkeit
- Kosten wegen eigener Behinderung, wie Pkw und die Fahrtleistung, etc.
- Unterhaltskosten für die Pflege von Verwandten
- Beerdigungskosten
- Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung nach einem Brand, Unwetter oder Diebstahl, falls existenziell notwendig.
Sonderausgaben
- Unterhaltsleitungen an geschiedenen Ehepartnern bis zu 13.805 EUR jährlich
- Steuerberatungskosten
- Erste Berufsausbildung und Erststudium bis 4.000 EUR im Jahr. Setzen Sie Ihre Prüfungsgebühren, Literatur und Schreibmaterial ab. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten werden auch Fahrtkosten und Verpflegungsmeherfachaufwendungen annerkannt, falls die Schule vorübergehend ausserhalb des Orts der Arbeitsstätte liegt.
- Privatschule für die Kinder: 30% des Schulgeldes
- Spenden für politische, kirchliche, religiöse, mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke
- Kirchensteuer
- Rentenzahlungen und dauerne Lasten in bestimmten Fällen
Literatur und andere Quellen:
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- Elektronische Lohnsteuerkarte 2012, ELStAM
- Lohnsteuerkarte 2011: Übergangslösung
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