Sozialabgaben pro Monat in € Arbeitnehmer Arbeitgeber
Krankenversicherung Beitrag 0.0 0.0
Krankenkasse Zusatzbeitrag Siehe Vergleich Krankenkassen Kein
Pflegeversicherung Beitrag 0.0 0.0
Rentenversicherung Beitrag 0.0 0.0
Arbeitslosengeld Versicher. 0.0 0.0
Summe 0.0 0.0
Zeitraum: Geben Sie an, für welches Jahr Sie die Sozialabgaben berechnen möchten.
Brutto Einkommen: Tragen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein.
Krankenkasse: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 49.500 €.
Kassensatz: Ab dem 1.1.2011 beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5 %.

Der ermäßigte Betragssatz gilt für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen und beträgt ab dem 1.1.2011 14,9%.
Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2011 von 5.500 EUR (West), 4.800 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 22: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (1,95% + 0,25%). Arbeitnehmer bis zum 22. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinder: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 2,2%. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich somit auf 0,975%, der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,225%.