Beiträge Rentenversicherung Beitrag 2012
In 2012 betragen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,6 Prozent. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für Auszubildende mit einer Vergütung bis zu 325 EUR übernimmt die Rentenversicherung der Arbeitgeber.
Beiträge zur Rentenversicherung 2011
| Beitragssatz gesamt | 19,6 Prozent |
| Arbeitgeberanteil | 9,8 Prozent |
| Arbeitnehmeranteil | 9,8 Prozent |
In der Rentenversicherung sind alle Beschäftigte und Auszubildende versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht endet nicht, wie bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit dem Erreichen einer bestimmten Gehaltshöhe. Bei der Berechnung Beiträge muß die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung herangezogen werden.
Praxis Beispiel: Azubi Rentenversicherungsbeiträge
Ihre Sekretärin Frau Müller verdient Brutto 2.900 EUR monatlich. Ihr Azubi Jan Schüller bekommt 300 EUR Brutto. Berechnen Sie den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung.
| Arbeitgeberanteil: | Arbeitnehmeranteil: | |
| Frau Müller | 2.900 EUR x 9,8 % = 284,20 EUR | 2.900 EUR x 9,8 % = 284,20 EUR |
| Jan Schüller | 300 EUR x 19,6 % = 58,80 EUR |
Lösung:
1. Bei Frau Müller übernehmen die Rentenversicherung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.
2. Für Jan Schüller übernimmt die gesamte Rentenversicherung der Arbeitgeber.
Pflichtversicherte Selbständige
Alle Selbstständigen können unabhängig von der Staatsangehörigkeit eine Pflichtversicherung beantragen. Sie erlangen damit alle Rechte und Pflichten der Pflichtversicherten. Die Beitragshöhe wird aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze und dem aktuellen Beitragssatz von 19,6 Prozent berechnet.
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Die Selbstständigen können wahlweise auch den Regelbeitrag zahlen. Jungunternehmer können in den ersten drei Jahren ohne Einkommensnachweis den halben Regelbeitrag bezahlen. Der Regelbeitrag berechnet sich aus der aktuellen Bezugsgröße Renten- und Arbeitslosenversicherung (West: 2.625 EUR, Ost 2.240 EUR monatlich) und dem aktuellen Beitragssatz von 19,6%.
| West | Ost | |
| Mindestbeitrag | 78,40 EUR | 78,40 EUR |
| Regelbeitrag | 508,45 EUR | 431,83 EUR |
| Halber Regelbeitrag | 254,22 EUR | 215,92 EUR |
|
Mindestbeitrag: Hebammen mit Niederlassungserlaubnis |
203,38 EUR | |
| Höchstbeitrag | 1.097,60 EUR | 940,80 EUR |
Verdienstgrenze
Arbeitnehmer, die weniger als 401 EUR Brutto verdienen (Mini-Job), bezahlen keine Rentenversicherung. In der Gleitzone zwischen 401 und 800 EUR werden ermäßigte Beiträge berechnet. Nutzen Sie den Sozialversicherungsrechner zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für Minijobs und Gleitzone...
Die Bundesregierung beabsichtigt eine Erhöhung der Verdienstgrenze auf 600 EUR. Mehr in Rentenversicherungsbeträge, Minijobs...
Literatur
Sozialversicherung 2012 - Lehrbücher, Lexika & RatgeberBestseller zum Thema Rente
Praxis-Beispiele aus der Lohnabrechnung
- Musterabrechnung - Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung 2012: Beispielabrechnung für Frau Müller
- Sozialversicherung 2012: Berechnung Sozialabgaben Arbeitgeber, Arbeitnehmer
- Überschreiten der Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 1): Anteilige Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 2): Anteilige Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
- Beiträge Rentenversicherung Beitrag 2011, Beitragssatz: Berechnung RV-, AV-Beiträge für Auszubildende
- Beitragsbemessungsgrenze 2012: Berechnung für mehrere Beschäftigungen / Jobs
- Sozialversicherung Meldung 2012: Unterbrechung wegen Krankheit
- Jahresmeldung 2012: Unterbrechung wegen Krankheit
- Kurzarbeit Sozialversicherungsbeiträge: Berechnung
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