Beiträge Rentenversicherung berechnen Beitrag 2010




Beiträge zur Rentenversicherung 2010

Beitragssatz gesamt   19,9 Prozent 
Arbeitgeberanteil  9,95 Prozent 
Arbeitnehmeranteil  9,95 Prozent 


In 2010 betragen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für Auszubildende mit einer Vergütung bis zu 325 EUR übernimmt die Rentenversicherung der Arbeitgeber.

In der Rentenversicherung sind alle Beschäftigte und Auszubildende versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht endet nicht, wie bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit dem Erreichen einer bestimmten Gehaltshöhe. Bei der Berechnung Beiträge muß die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung herangezogen werden.

Praxis Beispiel: Azubi Rentenversicherungsbeiträge

Azubi Jan Schüller

Ihre Sekretärin Frau Müller verdient Brutto 2.900 EUR monatlich. Ihr Azubi Jan Schüller bekommt 300 EUR Brutto. Berechnen Sie den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung.

  Arbeitgeberanteil:   Arbeitnehmeranteil:  
Frau Müller  2.900 EUR x 9,95 % = 288,55 EUR   2.900 EUR x 9,95 % = 288,55 EUR  
Jan Schüller  300 EUR x 19,9 % = 59,70 EUR    


Lösung:
1. Bei Frau Müller übernehmen die Rentenversicherung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.
2. Für Jan Schüller übernimmt die gesamte Rentenversicherung der Arbeitgeber.

Pflichtversicherte Selbständige

Alle Selbstständigen können unabhängig von der Staatsangehörigkeit eine Pflichtversicherung beantragen. Sie erlangen damit alle Rechte und Pflichten der Pflichtversicherten. Die Beitragshöhe wird aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze und dem aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent berechnet.

Rentenversicherung
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Die Selbstständigen können wahlweise auch den Regelbeitrag zahlen. Jungunternehmer können in den ersten drei Jahren ohne Einkommensnachweis den halben Regelbeitrag bezahlen.

  West  Ost 
Mindestbeitrag  79,60 EUR  79,60 EUR 
Regelbeitrag  508,45 EUR  431,83 EUR 
Halber Regelbeitrag  254,22 EUR  215,92 EUR 
Mindestbeitrag: Hebammen
mit Niederlassungserlaubnis  
203,38 EUR   
Höchstbeitrag  1.094,50 EUR  925,35 EUR 

Verdienstgrenze

Arbeitnehmer, die weniger als 401 EUR Brutto verdienen (Mini-Job), bezahlen keine Rentenversicherung. In der Gleitzone zwischen 401 und 800 EUR werden ermäßigte Beiträge berechnet. Nutzen Sie den Sozialversicherungsrechner zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für Minijobs und Gleitzone...

Die Bundesregierung beabsichtigt eine Erhöhung der Verdienstgrenze auf 600 EUR. Mehr in Rentenversicherungsbeträge 2010, Minijobs 2010...



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Literatur

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