Sozialversicherung 2010 Sozialabgaben Arbeitgeber



Rechner: Sozialabgaben Arbeitgeber, Arbeitnehmer


Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet vom Bruttolohn neben der Lohn- und Kirchensteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.


Berechnen Sie Ihren Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:




Die Höhe der Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ist vom Gesetzgeber festgelegt. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung wurde bis Ende 2008 von den jeweiligen Krankenkassen bestimmt. Ab dem 1.1.2009 wurde im Rahmen einer Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von der Bundesregierung verabschiedet.


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Die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil). In der Krankenversicherung und Pflegeversicherung müssen Arbeitnehmer Zusatzbeiträge für Zahnersatz und Kinderlosigkeit hinnehmen. Die Arbeitgeber müssen monatlich Beitragsmeldungen an die zuständigen Krankenkassen senden - eine geschätzte für den aktuellen und eine mit den tatsächlich anfallenden Beiträgen für den abgelaufenen Monat. Die Übermittlung der Meldungen erfolgt elektronisch mittels des DAKOTA-Protokolls.

Was zahlt nur der Arbeitgeber

Sozialabgaben-Arbeitgeber-Mehrbelastung: Die Berufsgenossenachaftsbeiträge werden vom Arbeitgeber alleine getragen. Diese gesetzliche Unfallversicherung soll die Risiken der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abfangen. Gebucht werden diese Beiträge als zusätzlicher Aufwand unter "Beiträge zur Berufsgenossenachaft".

Was zahlt nur der Arbeitnehmer

Sozialabgaben-Arbeitnehmer-Mehrbelastung: Der Arbeitnehmer hat seit dem 1.1.05 einen gesetzlichen Zusatzbeitrag zu der Krankenversicherung von 0,9% zur Finanzierung von Zahnersatz zu tragen. Kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr müssen einen um 0,25% höheren Beitrag zu der Pflegeversicherung selbst tragen.

Praxis-Beispiel: Berechnung Sozialversicherung

Frau Müller

Im Rahmen der Lohnabrechnung für Frau Müller berechnen Sie den Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge: Zeitraum: Januar 2010, Bruttolohn 2.900 EUR, kinderlos, Wohnort Hessen.

Übersicht Sozialversicherungsbeiträge 2010

Sozial-
Versicherung 
Arbeitnehmeranteil  Arbeitgeberanteil 
Krankenvers.
Allgem.: 14,9%  
7,9%* x 2.900 EUR = 229,10 EUR
 
7% x 2.900 EUR = 203 EUR  
Pflegevers.
Kinderlose: 2,2%  
1,225% x 2.900 EUR = 35,52 EUR   0,975% x 2.900 EUR = 28,27 EUR  
Rentenvers.
19,9%  
9,95% x 2.900 EUR = 288,55 EUR   9,95% x 2.900 EUR = 288,55 EUR  
Arbeitslosenv.
2,8 %  
1,4% x 2.900 EUR = 40,60 EUR   1,4% x 2.900 EUR = 40,60 EUR  
Gesamt  593,77 EUR   560,42 EUR  


* Inkl. 0,9% Arbeitnehmer-Zuschlag für Zahnersatz

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Literatur:

Sozialversicherung 2010 - Lehrbücher, Lexika und Ratgeber

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