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Zeitraum: Geben Sie an, für welches Jahr Sie die Sozialabgaben berechnen möchten.
Brutto Einkommen: Tragen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein.
Krankenkasse: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte in 2014 bis zu einem Jahresbruttogehalt von 53.550 €.
Kassensatz: Ab dem 1.1.2012 beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5 %.

Der ermäßigte Betragssatz gilt für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen und beträgt ab dem 1.1.2012 14,9%.
Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2014 von 5.950 EUR (West), 5.000 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 22: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (2,05% + 0,25%). Arbeitnehmer bis zum 22. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinder: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 2,3%. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich somit auf 1,025%, der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,275%.
Gehalt vor dem 1.1.2014 lag zw. 401 € und 450 €: Bitte geben Sie ein, ob Ihr Einkommen vor dem 1.1.2014 zwischen 401 € und 450 € lag.
Gleitzoneregelung anwenden: Sie haben die Möglichkeit die neue Gleitoneregelung anzuwenden oder die Sozialabgaben wie in 2012 berechnen zu lassen.
Bundesland: Wählen Sie hier Ihr Bundesland aus.