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Jahresgehalt: Vereinbartes Jahresgehalt (ohne Überstundenvergütung, Fahrtkostenzuschuß, Sonn- und Feitagszuschäge).
Einmalige Zahlungen: Regelmäßiges einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld wenn regelmäßig gezahlt).
Besondere Zulagen: Alle besonderen Zulagen soweit sie regelmäßig und beitragspflichtig sind, z.B. Firmenwagen zur privaten Nutzung - Steuervorteil.
Beitragsfreie Bezüge: Zum Beispiel: Steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge.
Familienzuschläge: Zum Beispiel: Kinderzuschläge.