Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012, JAEG Rechner
Die allgemeine Jahresarbeits-entgeltsgrenze (JAEG) 2012 beträgt 50.850 EUR. Alle Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitentgelt die JAEG nicht übersteigt. Alle freiwillig Versichete, die diese Grenze unterschreiten, werden wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
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Die besondere Grenze liegt bei 45.900 EUR und ist für Arbeitnehmer gültig, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert oder versicherungsfrei waren.
Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt höher ist als die Versicherungspflicht-Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.
Ab dem 1.1.2011 ist die Drei-Jahres-Regelung wieder aufgehoben, danach mußte bisher die JAEG in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden. Berufsanfänger, deren Gehalt oberhalb der JAEG liegt, können ab dem 1.1.2011 eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Tabelle: JAE-Grenze 2006 - 2012
| Jahr |
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein |
Jahresarbeitsentgeltgrenze besonders |
| 2006 | 47.250 EUR | 42.750 EUR |
| 2007 | 47.700 EUR | 42.750 EUR |
| 2008 | 48.150 EUR | 43.200 EUR |
| 2009 | 48.600 EUR | 44.100 EUR |
| 2010 | 49.950 EUR | 45.100 |
| 2011 | 49.500 EUR | 44.550 EUR |
| 2112 | 50.850 EUR | 45.900 EUR |
Berechnung: Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nutzen Sie die folgende Berechnungsformel:
| Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts |
|
Vereinbartes Jahresgehalt (ohne Überstundenvergütung, Fahrtkostenzuschuß, Sonn- und Feitagszuschäge) + Einmalige Zahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld wenn regelmäßig gezahlt) + besondere Zulagen (z.B. Firmenwagen zur privaten Nutzung - Steuervorteil) - beitragsfreie Bezüge (z.B. Steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge) - Familienzuschläge (Kinderzuschläge) _________________________________________________________________ |
| = regelmäßiges Jahresarbeitentgelt |
Praxis: Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Im Rahmen der Lohnabrechnung für Frau Müller berechnen Sie das regelmäßige Jahrearbeitsentgelt. Abrechnungsjahr: 2012, Bruttolohn 2.900 EUR, vermögenswirksame Leistungen 40 EUR, Urlaubsgeld 1.500 EUR, Weihnachtsgeld 2.900 EUR, Überstunden 2.000 EUR (Jahr), Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit 500 EUR (Jahr).
Eine Anleitung zur Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts siehe oben. Sie können für die Berechnung auch unseren JAE-Rechner benutzen.
In der folgenden Tabelle finden Sie die einzelnen Berechnungsschritte.
Lösung
| Entgelt monatlich | Jahresarbeitsentgelt |
| Gehalt monatlich: 2.900 EUR | 34.800 EUR |
| VWL: 40 EUR | 480 EUR |
| Urlaubsgeld: | 1500 EUR |
| Weihnachtsgeld: | 2.900 EUR |
| Überstunden | - |
| Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit | - |
| Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | 39.680 EUR |
| 39.680 EUR liegt unter der JAEG (50.850 EUR) | Frau Müller ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. |
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