Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012, JAEG Rechner




Die allgemeine Jahresarbeits-entgeltsgrenze (JAEG) 2012 beträgt 50.850 EUR. Alle Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitentgelt die JAEG nicht übersteigt. Alle freiwillig Versichete, die diese Grenze unterschreiten, werden wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.


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Die besondere Grenze liegt bei 45.900 EUR und ist für Arbeitnehmer gültig, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert oder versicherungsfrei waren.

Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt höher ist als die Versicherungspflicht-Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.

Ab dem 1.1.2011 ist die Drei-Jahres-Regelung wieder aufgehoben, danach mußte bisher die JAEG in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden. Berufsanfänger, deren Gehalt oberhalb der JAEG liegt, können ab dem 1.1.2011 eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Tabelle: JAE-Grenze 2006 - 2012

Jahr Jahresarbeitsentgeltgrenze
allgemein
Jahresarbeitsentgeltgrenze
besonders
2006 47.250 EUR 42.750 EUR
2007 47.700 EUR 42.750 EUR
2008 48.150 EUR 43.200 EUR
2009 48.600 EUR 44.100 EUR
2010 49.950 EUR 45.100
2011 49.500 EUR 44.550 EUR
2112 50.850 EUR 45.900 EUR

Berechnung: Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

Für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nutzen Sie die folgende Berechnungsformel:

Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
Vereinbartes Jahresgehalt (ohne Überstundenvergütung, Fahrtkostenzuschuß, Sonn- und Feitagszuschäge)
+ Einmalige Zahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld wenn regelmäßig gezahlt)
+ besondere Zulagen (z.B. Firmenwagen zur privaten Nutzung - Steuervorteil)
- beitragsfreie Bezüge (z.B. Steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge)
- Familienzuschläge
(Kinderzuschläge)
_________________________________________________________________
= regelmäßiges Jahresarbeitentgelt


Praxis: Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

Lohnabrechnung für Frau Müller

Im Rahmen der Lohnabrechnung für Frau Müller berechnen Sie das regelmäßige Jahrearbeitsentgelt. Abrechnungsjahr: 2012, Bruttolohn 2.900 EUR, vermögenswirksame Leistungen 40 EUR, Urlaubsgeld 1.500 EUR, Weihnachtsgeld 2.900 EUR, Überstunden 2.000 EUR (Jahr), Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit 500 EUR (Jahr).

Eine Anleitung zur Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts siehe oben. Sie können für die Berechnung auch unseren JAE-Rechner benutzen.

In der folgenden Tabelle finden Sie die einzelnen Berechnungsschritte.

Lösung

Entgelt monatlich Jahresarbeitsentgelt
Gehalt monatlich: 2.900 EUR 34.800 EUR
VWL: 40 EUR 480 EUR
Urlaubsgeld: 1500 EUR
Weihnachtsgeld: 2.900 EUR
Überstunden -
Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit -
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 39.680 EUR
39.680 EUR liegt unter der JAEG (50.850 EUR) Frau Müller ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.


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