Krankenversicherungspflicht-Grenze 2011




Versicherungspflicht Pflege-, Krankenversicherung

Die allgemeine Grenze 2011 beträgt 49.500 EUR. Alle freiwillig Versichete, die diese Grenze unterschreiten, werden wieder versicherungspflichtig. Die besondere Grenze liegt bei 44.550 EUR und ist für Arbeitnehmer gültig, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert oder versicherungsfrei waren.

Alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland sind Seit dem 1.1.2009 verpflichtet, für sich und für ihre minderjährige Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen. Alle Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitentgelt die Jahresarbeitsentgeltsgrenze nicht übersteigt.

Jahr Jahresarbeitsentgeltgrenze
allgemein
Jahresarbeitsentgeltgrenze
besonders
2006 47.250 EUR 42.750 EUR
2007 47.700 EUR 42.750 EUR
2008 48.150 EUR 43.200 EUR
2009 48.600 EUR 44.100 EUR
2010 49.950 EUR 45.100
2011 49.500 EUR 44.550 EUR


In der Pflegeversicherung sind zusätzlich alle in der Krankenversicherung freiwillig Versicherte versicherungspflichtig.


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Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt in den letzten drei Jahren höher war als die Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die erstmalig angestellt werden oder in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.


Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt in den letzten drei Jahren höher war als die Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die erstmalig angestellt werden oder in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.


Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt in den letzten drei Jahren höher war als die Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die erstmalig angestellt werden oder in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.

Berechnung: Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

Für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nutzen Sie die folgende Berechnungsformel:

Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
Vereinbartes Jahresgehalt (ohne Überstundenvergütung, Fahrtkostenzuschuß, Sonn- und Feitagszuschäge)
+ Einmalige Zahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld wenn regelmäßig gezahlt)
+ besondere Zulagen (z.B. Firmenwagen zur privaten Nutzung - Steuervorteil)
- beitragsfreie Bezüge (z.B. Steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge)
- Familienzuschläge
(Kinderzuschläge)
_________________________________________________________________
= regelmäßiges Jahresarbeitentgelt


Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind alle beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von der Höhe des Gehaltes versicherungspflichtig. Davon ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte, Rentner, Studenten, Schüler und Praktikanten. Bei der Berechnung der Beiträge müssen die Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden.



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Literatur

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Versicherungspflichtgrenze 2011:
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