Krankenversicherungspflicht-Grenze 2011
Versicherungspflicht Pflege-, Krankenversicherung
Die allgemeine Grenze 2011 beträgt 49.500 EUR. Alle freiwillig Versichete, die diese Grenze unterschreiten, werden wieder versicherungspflichtig. Die besondere Grenze liegt bei 44.550 EUR und ist für Arbeitnehmer gültig, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert oder versicherungsfrei waren.
Alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland sind Seit dem 1.1.2009 verpflichtet, für sich und für ihre minderjährige Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen. Alle Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitentgelt die Jahresarbeitsentgeltsgrenze nicht übersteigt.
| Jahr |
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein |
Jahresarbeitsentgeltgrenze besonders |
| 2006 | 47.250 EUR | 42.750 EUR |
| 2007 | 47.700 EUR | 42.750 EUR |
| 2008 | 48.150 EUR | 43.200 EUR |
| 2009 | 48.600 EUR | 44.100 EUR |
| 2010 | 49.950 EUR | 45.100 |
| 2011 | 49.500 EUR | 44.550 EUR |
In der Pflegeversicherung sind zusätzlich alle in der Krankenversicherung freiwillig Versicherte versicherungspflichtig.
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Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt in den letzten drei Jahren höher war als die Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die erstmalig angestellt werden oder in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.
Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt in den letzten drei Jahren höher war als die Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die erstmalig angestellt werden oder in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.
Beamte, geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Arbeitnehmer, deren Gehalt in den letzten drei Jahren höher war als die Grenze, können sich entweder in der privaten oder in der gesetzlichen KV versichern. Grundsätzlich gilt, daß alle Arbeitnehmer, die erstmalig angestellt werden oder in den letzten drei Jahren arbeitslos waren versicherungspflichtig sind.
Berechnung: Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nutzen Sie die folgende Berechnungsformel:
| Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts |
|
Vereinbartes Jahresgehalt (ohne Überstundenvergütung, Fahrtkostenzuschuß, Sonn- und Feitagszuschäge) + Einmalige Zahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld wenn regelmäßig gezahlt) + besondere Zulagen (z.B. Firmenwagen zur privaten Nutzung - Steuervorteil) - beitragsfreie Bezüge (z.B. Steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge) - Familienzuschläge (Kinderzuschläge) _________________________________________________________________ |
| = regelmäßiges Jahresarbeitentgelt |
Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind alle beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von der Höhe des Gehaltes versicherungspflichtig. Davon ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte, Rentner, Studenten, Schüler und Praktikanten. Bei der Berechnung der Beiträge müssen die Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden.
Literatur
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