Brutto Netto Rechner 2009
Zeitraum:
(?)
Monat
Jahr
Brutto-Einkommen:
(?)
EUR
Jahres-Freibetrag:
(?)
EUR
Lohnsteuerklasse:
(?)
I
II
III
IV
V
VI
Kirchensteuerpflichtig:
(?)
Ja
Nein
Bundesland:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Krankenkasse:
(?)
gesetzlich
privat
Kassensatz:
(?)
allgemein
ermäßigt
Rentenversicherung:
(?)
Ja
Nein
Älter als 22 Jahre:
(?)
Ja
Nein
Kinderfreibeträge:
(?)
0
0.5
1
1.5
2
2.5
3
3.5
4
Kinder:
(?)
Ja
Nein
Ihr Netto-Einkommen:
EUR
Zeitraum
: Geben Sie an, für welche Zeitspanne sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen
: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Jahres-Freibetrag
: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse
: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Kirchensteuerpflichtig
: Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist in der Lohnsteuerkarte unter "Kirchensteuerabzug" angegeben. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (Ausnahmen: Bayern und Baden-Würtenberg 8%).
Krankenkasse
: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 48.600 €, Bezieher von Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II u.a., Studierende, bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten. Darüberhinaus können sich in der gesetzlichen Versicherung Selbständige und besserverdienende Beschäftigte freiwillig versichern. In einer privaten Krankenversicherung sind Beschäftigte mit einem Jahresbruttogehalt ab 48.600 €, Beamte und Selbständige versichert.
Kassensatz
: Ab dem 1.7.09 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,9 %. Der ermäßigte Betragssatz gilt für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen und beträgt ab dem 1.Juli 09 14,3%.
Rentenversicherung
: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.250 EUR (West), 4.550 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 23
: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (1,95% statt 0,25%). Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinderfreibeträge
: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Kinder
: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 1,95% und ist von den Arbeitnehmern zu tragen. Arbeitgeberanteil beläuft sich somit auf 0,85%, der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1%.
Rechner für Betriebswirtschaft/
Gehaltsabrechnung
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