Ratgeber für Lohnabrechnung Gehaltsabrechnung 2012
Wie erstellen Sie eine Lohnabrechnung:
Im Rahmen der Lohnabrechnung berechnet der Arbeitgeber die anfallenden Sozialversicherungs-beiträge und Steuerabzüge. Die berechneten Arbeitnehmeranteile in der Sozialversicherung und die anfallenden Steuerabzüge werden vom Bruttolohn abgezogen. Der übrigbleibende Nettolohn wird dem Arbeitnehmer überwiesen.
Praxis-Beispiel Lohnabrechnung Frau Müller
Sie stellen Frau Müller ab dem 1.1.2011 als eine neue Büroassistentin zu einem Bruttolohn von 2.900 EUR an. Auf der vorgelegten Lohnsteuerkarte (In 2011 gillt Lohnsteuerkarte 2010) können Sie ablesen: Steuerklasse 1, katholisch, keine Kinder, Alter: 28 Jahre, Bundesland Hessen. Wie erstellen Sie die Abrechnung?
Lesen Sie die anschließende Schritt für Schritt - Anleitung. Verlinkte Texte verweisen auf Detailberechnungen. Sie können für die Abrechnung auch unsere Lohnrechner benutzen: Brutto Netto Rechner, Lohnsteuerrechner, Stundenlohn Rechner und Sozialabgaben Rechner.
| Lohnabrechnung in 2012 |
| Bruttolohn | 2.900 EUR |
| Abzüglich Steuerabzüge: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 514 EUR |
|
Abzüglich Sozialabgaben Arbeitnehmer (inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag) |
601,02 EUR |
| = Auszahlungsbetrag / Nettolohn | 1784,98 EUR |
| Arbeitgeberbelastung in 2012 |
| Bruttogehalt | 2.900 EUR |
| abzgl. Nettobezüge | 0 EUR |
| Arbeitgeberanteil Krankenversicherung | 211,70 EUR |
| Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung | 28,28 EUR |
| Arbeitgeberanteil Rentenversicherung | 284,20 EUR |
| Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung | 43,50 EUR |
| U1 (1,9% von 2.900 EUR) | 55,10 EUR |
| U2 (0,25% von 2.900 EUR) | 7,25 EUR |
|
Insolvenzumlage (0,25% von 2.900 EUR) |
7,25 EUR |
| Arbeitgeberbelastung | 3.537,28 EUR |
Weitere Praxis-Beispiele aus der Lohnabrechnung
Lohn/Gehalt Berechnung - Schritt für Schritt
von T. Werner
Der Ratgeber bietet eine schnelle und benutzerfreundliche Einführung in die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Von Anfang bis zum Ende: Anmeldung, Unterlagen, Berechnungen, Abgaben... Viele Rechenbeispiele und Mustervorlagen erleichtern das Verständnis mehr...
- Ermitteln Sie den Bruttolohn: Bei variablen Löhnen können Sie dazu den Stundenlohnrechner einsetzen.
- Berechnen Sie die Steuerabzüge: Praxis-Beispiel: Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (oder nutzen Sie dazu den Lohnsteuerrechner).
- Berechnen Sie die Sozialversicherungsabzüge: Praxis-Beispiel Sozialabgaben (nutzen Sie den Rechner für Sozialabgaben Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
- Ermitteln Sie den Nettolohn, indem Sie vom Brutto die Steuerabzüge und Sozialversicherung abziehen. Sie können dazu auch den Brutto Netto Rechner einsetzen.
- Senden Sie eine elektronische Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt (ELSTER) und bezahlen Sie die Steuerabzüge.
- Senden Sie elektronischen Beitragsnachweise (SV-Net) und bezahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Krankenkassen.
- Zahlen Sie den Nettolohn an Ihre Mitarbeiter aus. Bei Barauszahlung benötigen Sie eine Quittung. Überweisen Sie die Gehälter, reicht ein Kontoauszug aus.
Tipp: Einzugsermächtigung
Richten Sie sich beim Finanzamt / den Krankenkassen eine Einzugsermächtigung ein, es erleichtert die Arbeit und verhindert Mahnungen.
Aktuell für die Gehaltsabrechnung...
Unterlagen vom Arbeitnehmer
Für die Lohnabrechnung benötigt der Arbeitgeber folgende Unterlagen des Mitarbeiters:
Der Unternehmer ist verpflichtet bei Arbeitsvertragsänderungen die steuerrechtlichen Auswirkungen der Änderung seinen Arbeitnehmern korrekt darzulegen. Für falsche Auskünfte haftet der Arbeitgeber und muß im Zweifeslfall für den entstandenen Schaden aufkommen
Lohnordner
Für die Lohnunterlagen und Beitragsabrechnungen besteht eine sechsjährige Aufbewahrungspflicht. Organisieren Sie Ihre Unterlagen in einem Lohnordner, damit Sie für Ihre Buchhaltung, zur evtl. Lohnsteuerprüfung oder zur Information der Arbietnehmer schnell verfügbar sind. In Ihrem Lohnaordner sollten Sie folgende Belege sammeln:
- Lohnabrechnungen
- Lohn-Auszahlungsbelege: Quittungen für Barauszahlungen
- Beitragsabrechnungen
- Bescheinigung über die elektronische Absendung der Beitragsabrechnungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Bescheinigung über die elektronische Absendung der Lohnsteueranmeldung
- Kurzarbeitergeld Antrag
- Kurzarbeitergeld Anmeldungen
Weiterbildung im Rechnungswesen, Lohnbuchhaltung
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Praxisbeispiele aus der Lohnabrechnung:
- Sozialversicherung 2012: Berechnung Sozialabgaben Arbeitgeber, Arbeitnehmer
- Krankenversicherung Beitrag 2012: Berechnung KV Beiträge
- Überschreiten der Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 1): Anteilige Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 2): Anteilige Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2012
- Beiträge Rentenversicherung Beitrag 2012, Beitragssatz: Berechnung RV-, AV-Beiträge für Auszubildende
- Beitragsbemessungsgrenze 2012: Berechnung für mehrere Beschäftigungen / Jobs
- Sozialversicherung Meldung 2012: Unterbrechung wegen Krankheit
- Jahresmeldung 2012: Unterbrechung wegen Krankheit
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- Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG, regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
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- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 3): Lohnsteuer Berechnung Steuerabzüge berechnen
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- Kurzarbeitergeld Berechnung
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Literatur und andere Quellen
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