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Zeitraum: Geben Sie an, für welche Zeitspanne sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Jahres-Freibetrag: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Kirchensteuerpflichtig: Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist in der Lohnsteuerkarte unter "Kirchensteuerabzug" angegeben. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (Ausnahmen: Bayern und Baden-Württemberg 8%).
Krankenkasse: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 49.500 € in 2011.
Kassensatz: Ab dem 1.1.2011 beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5 %.

Der ermäßigte Betragssatz gilt für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen und beträgt ab dem 1.1.2011 14,9%.
Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2011 von 5.500 EUR (West), 4.800 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 23: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (1,95% statt 0,25%). Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinderfreibeträge: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Kinder: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 1,95% und ist von den Arbeitnehmern zu tragen. Arbeitgeberanteil beläuft sich somit auf 0,85%, der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1%.