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Zeitraum: Geben Sie an, für welche Zeitspanne sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Jahres-Freibetrag: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Kirchensteuerpflichtig: Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist in der Lohnsteuerkarte unter "Kirchensteuerabzug" angegeben. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (Ausnahmen: Bayern und Baden-Württemberg 8%).
Krankenkasse: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung in 2014 besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 53.550 €.
Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2014 von 5.950 EUR (West), 5.000 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 23: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung. Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinder: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen.
Kinderfreibeträge: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.