Steuerklasse 3 und 5: Wann lohnt sich Lohnsteuerklasse 3

In der Steuerklasse 3 und 5 profitieren Ehepaare vom Ehegattensplitting: Lesen Sie in welchen Fällen es sich für Sie lohnt und wie hoch die Abzüge, das Netto und die Steuernachzahlung  in Lohnsteuerklasse 3 ausfällt.

Das Wichtigste: 

  • 3 nur in Kombi mit 5: Die Steuerklasse 3 kann nur in Kombination mit der Steuerklasse 5 gewählt werden.
  • Der Kinderfreibetrag wird dem Partner mit der Steuerklasse 3 zugeordnet, egal ob es sein eigenes Kind ist.
  • Mehr Netto in 3: Daher sollte die Steuerklasse 3 der besser verdienende Ehegatte wählen.
  • Hohe Abzüge in 5: Sein Ehegatte muss die Steuerklasse 5 mit sehr hohen Abzügen annehmen.

Tipp: Das sollten Sie tun

  1. Steuererklärung: Mit der Kombi 3/5 müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
  2. Steht bald Arbeitslosen-, Elterngeld an, sollten Sie die Steuerklasse 3 wählen.
  3. Vermeiden Sie Steuernachzahlungen: Berechnen die beste Kombi mit dem Steuerklassen-Rechner.
  4. Steuerklassenwechsel für Ehepaare: einmal im Jahr bis zum 30. November.

 

Was bringt Steuerklasse 3 und 5?

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Bei der Steuerklasse 3 und 5 werden sämtliche Freibeträge der Steuerklasse 3 hinzugerechnet. In der Steuerklasse III gibt es die geringsten Abzüge, deshalb fällt der monatliche Nettolohn am höchsten aus.

Mit hohem Einkommen bekommen Sie aufgrund der hohen Freibeträge in der Steuerklasse III mehr Nettolohn ausgezahlt als in allen anderen Steuerklassen. Der Lohnsteuerabzug ihres gering verdienenden Ehepartners in der Steuerklasse 5 fällt deutlich höher und die Nettobezüge dementsprechend klein aus.

Insgesamt haben Sie bei dieser Steuerklassenkombination mehr Geld in der Familienkasse zur Verfügung, vorausgesetzt der Besserverdiener bringt mindestens 60 Prozent der Einkünfte ein.

 

Wer bekommt Steuerklasse 3 und 5?

Steuerklasse 3 bekommen Arbeitnehmer, die:

  • verheiratet sind und deren Ehegatte die Steuerklasse 5 -> in die Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Sein Ehepartner lebt im Inland und ist nicht dauernd getrennt.
  • im selben Jahr oder Vorjahr verwitwet sind. Der verstorbene Ehegatte lebte zuvor in Inland und lebte nicht dauernd getrennt.

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?

Berechnen Sie die für Sie günstigste Steuerklassen-Kombination und die zu erwartende Steuernachzahlung oder -Rückzahlung: Mit dem Steuerklassenrechner können Sie, die optimalen Steuerklassen berechnen: Beste Steuerklassen nach Heirat, Steuerklasse verheiratet.

Wer zahlt mehr: Der Ehepartner in der Steuerklasse 3 oder 5?

Bei dieser Steuerkombination zahlt der Ehepartner, der die Steuerklasse 5 angenommen hat, die höheren Lohnsteuer-Abzüge, als der Partner in der Steuerklasse 3.

Ab welcher Differenz Steuerklasse 3 und 5?

Die Steuerklassenkombination 3/5 lohnt sich, wenn einer der Ehepartner mindestens 60 Prozent der Einkünfte verdient, sonst drohen hohe Steuernachzahlungen. Die Steuerklasse III sollte dann der Allein- oder Hauptverdiener annehmen. Der Kinderfreibetrag wird dem Ehepartner mit der Steuerklasse III zugeordnet, unabhängig davon ob es sein eigenes Kind ist.

Der andere Partner, der idealerweise gar nicht arbeitet oder einen pauschal versteuerten Minijob ausübt, bekommt automatisch die Steuerklasse V zugewiesen.

In welche Steuerklasse kommt man wenn man heiratet?

Nach der Heirat werden Sie automatisch die Steuerklasse bekommen.

Verwitwete

Diese Steuerklasse gilt auch für Verwitwete bis zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres nach dem Tod des Ehepartners.

Insolventer Ehegatte

Wenn Ihr Ehepartner insolvent ist, oder sein Gehalt wird gepfändet, sollte er die größere Steuerlast tragen und daher die Steuerklasse 5 wählen. Mit der Steuerklassenkombination 3/5 sparen Sie Geld.

Ist die Steuerklasse 3 und 5 ohne Heirat möglich?

In einer eheähnlichen Gemeinschaft haben Sie keinen Anspruch auf das Ehegattensplitting, können

  • keine günstigere Steuerklasse wählen und
  • keine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Insbesondere, wenn ihr Partner wenig oder gar nicht verdient, sind Sie schlechter gestellt.  Alleinstehende und Unverheiratete werden vom Fiskus stärker zur Kasse gebeten als Verheiratete.

Trennungsjahr

Im Trennungsjahr können Sie noch für das laufende Jahr ihre bisherige Steuerklasse beibehalten. In dem darauffolgenden Jahr wird beiden Ex-Ehepartnern automatisch die Steuerklasse 1 -> zugeordnet.

Formular: Erklärung zum dauernden Getrenntleben

Steuerklasse 3 und 5, wenn Ehepartner im Ausland ist

Eine antragsabhängige Steuerklasse III gibt es für:

  • EU-Einpendler, die keinen Wohnsitz im Inland haben und
  • EU-Gastarbeiter, die im Inland wohnen, den Familiensitz aber in einem EU-Ausland oder der Schweiz haben.

Demnach kann ein Ehepartner mit Staatsangehörigkeit der EU-/EWR-Staaten die Steuerklasse 3 beantragen, wenn er mit seinem Ehepartner in einem der EU-/EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz einen gemeinsamen Familienwohnsitz haben. Die Gesamteinkünfte müssen dabei mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Die Eintragung der Steuerklasse III für EU-/EWR-Arbeitnehmer darf nur das Finanzamt auf Antrag vornehmen. Nutzen Sie dazu das Formular „Anlage Grenzpendler EU/EWR“.

Frau arbeitet nicht – welche Steuerklasse sollten wir wählen?

Der Partner ohne Einkünfte, sollte die Steuerklasse 5 annehmen. Der verdienende Partner, die Steuerklasse 3, in der die geringeren Lohnsteuerabzüge anfallen. Anders verhält es sich, wenn nicht-verdienende Partner Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhält (s.u.).

Steuerklasse 3 und 5 bei Elterngeld und Arbeitslosengeld

Die Lohnersatzleistungen werden nach dem Nettogehalt bemessen. Wenn Sie demnächst mit einer Lohnersatzleistung, wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld rechnen, sollten Sie rechtzeitig die Steuerklasse wechseln und die Steuerklasse III annehmen. In der Steuerklasse 3 erhalten Sie das höchste Nettogehalt ausgezahlt. Durch das höhere Nettogehalt sichern sie sich höhere staatliche Zahlungen für ihren Lohnersatz.

Den Steuerklassenwechsel sollten Sie zum richtigen Zeitpunkt beantragen!

Top Thema: Steuerklassen: Wahl der Lohnsteuerklassen, Steuerklassenwechsel ->

Was ist besser Steuerklasse 3  5 oder 2?

Steuerklasse III ist steuerlich die günstigste Steuerklasse, weil sämtliche Freibeträge beider Ehegatten aus der Steuerkombi 3/5 derjenige in der Steuerklasse 3 erhält. Eine Wahl zwischen Steuerklasse 2 und 3 haben Sie nicht, denn in die Steuerklasse 3 gehören verheiratete Arbeitnehmer. In der Steuerklasse 2 -> erhalten alleinstehende, alleinerziehende Steuerzahler einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Was ist besser Steuerklasse 3 und 5 oder 4?

Berufstätige Ehepaare, können zwischen der Steuerklassenkombination 3 5, Steuerklasse 4 4 und dem Faktorverfahren -> wählen. Die Steuerklasse 4 4 lohnt sich, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassen 3 und 5 sind geeignet, wenn die Höhe der Einkünfte der Ehepartner mindestens auf 60% / 40% verteilt ist. Der Geringverdiener sollte dann die Steuerklasse 5 wählen, während der Besserverdienende in der Steuerklasse 3 geringere Steuerabgaben zu begleichen hat.

So hoch sind die Abzüge und Netto in der Steuerklasse 3

Abzüge in der Lohnsteuerklasse 3

Die Versteuerung in der Steuerklasse III erfolgt nach der Splittingtabelle. Die Höhe der Lohnsteuer können Sie aus der Lohnsteuertabelle ablesen oder mit dem Lohnsteuerrechner berechnen:

Wieviel netto verdiene ich in der Steuerklasse 3?

Berechnen Sie wie viel Ihnen am Monatesende übrig bleibt mit dem Brutto Netto Rechner den Nettolohn berechnen – Nettolohnrechner ->.

Freibeträge 2019

In der Steuerklasse III werden die Freibeträge doppelt berücksichtigt. Der gering verdienender Ehepartner hat dagegen in der Steuerklasse 5 minimale Freibeträge.

Diese Pauschalen und Freibeträge sind in die Steuerklasse 3 eingearbeitet und werden beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: 18.337 €
  • Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer Pauschbetrag): 1.000 €
  • Sonderausgaben Pauschbetrag: 36 €
  • Vorsorgepauschale 4.568 €

Diese Freibeträge werden in der Steuerklärung berücksichtigt, nicht aber bei der monatlichen Lohnsteuerermittlung.

  • Kinderfreibetrag: 4.980 €
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung je Kind: 2.640 €

Der Kinderfreibetrag ist nicht in die Lohnsteuerklasse eingearbeitet. Es zählt nur für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Tipp: Lohnsteuerfreibetrag

Bis zum 30.11. können Sie Ihre voraussichtlich anfallenden Steuerabzüge, wie z.B. Fahrtkosten in einen persönlichen Lohnsteuerfreibetrag umwandeln und damit ihre Lohnsteuer senken und monatlich mehr Netto erhalten.

 

Was wird in der Steuerklasse 3 abgezogen?

Die Lohnsteuer fällt in der Steuerklasse III erst ab einem monatlichen Verdienst von 1907,99 Euro (Stand 2017). Neben der Lohnsteuer werden diese Beiträge von Ihrem Brutto abgezogen:

  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Pflegeversicherungsbeitrag
  • Rentenversicherungsbeitrag

Wie beantrage ich Steuerklasse 3 5?

Geben Sie ihren Antrag bis zum 30. November bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab.

Als Ehepaar dürfen Sie einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Doch dazu gibt es Ausnahmen. Der Fiskus erlaubt einen weiteren Wechsel, wenn

  • ihr Ehegatte arbeitslos wird,
  • ihr Ehegatte nach der Arbeitslosigkeit einen neuen Job findet,
  • sie sich getrennt haben.

Formulare für den Antrag:

Steuerklärung

Steuererklärungspflicht in der Steuerklasse 3 und 5

Mit der Steuerklassenkombination 3/5 sind Sie verpflichtet am Jahresende eine Steuererklärung abzugeben.

Warum muss ich in der Steuerklasse 3 und 5 Steuern nachzahlen?

Viele Ehepaare glauben mit der Steuerkombination 3/5 die beste Steuerklassenwahl getroffen zu haben, doch das ist falsch. Nur wenn der Besserverdiener in der Ehe mindestens 60 Prozent des Familienbruttos einbringt, lohnt sich die Kombi. Andernfalls droht ihnen eine Steuernachzahlung.

 

Was kann man absetzen?

Setzen Sie in der Steuererklärung ihre beruflichen Ausgaben, sowie weitere steuerlich zulässige Kosten ab, um Steuern zu sparen. Vor allem mit den Fahrtkosten zu ihrer Betriebsstätte, der doppelten Haushaltsführung, einem Heimbüro, Kinderbetreuung oder Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Versicherungen, Basis-Krankenversicherung und privaten Altersvorsorge können Sie Geld sparen.

Tipp: Fahrten zur Arbeit

Fahren Sie mehr als 15 km zu ihrer Arbeitsstätte? Dann lohnt es sich Steuererklärung abzugeben, weil ihre Ausgaben höher als die Werbungskostenpauschale sind.

 

Die Höhe der Steuererstattung, hängt auch von Ihrer Einkommenshöhe ab. Das können Sie von der Steuer absetzen:

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen.

Tipp: Bis zum 30.11. können Sie Ihre voraussichtlich anfallenden Steuerabzüge, wie z.B. Fahrtkosten in einen persönlichen Lohnsteuerfreibetrag umwandeln und damit ihre Lohnsteuer senken und monatlich mehr Netto erhalten: Lohnsteuerfreibetrag – Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ->


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.