Steuerklasse 1: Abzüge für Ledige, Geschiedene, Verwitwete

Ledige, Geschiedene, Verwitwete: Lesen Sie alle Fakten zu Steuerklasse 1 und berechnen Sie ihre Abzüge mit unserem Steuerklasse 1 Rechner.

Das Wichtigste: 

  • In die Steuerklasse 1 kommen Alleinstehende, getrennt Lebende und Geschiedene.
  • Kinderfreibetrag wird in der Steuerklasse 1 berücksichtigt.
  • Steuerklasse 1 und 4: Die steuerliche Belastung ist in 1 und 4 identisch.
  • Wenn Sie mehrere Jobs haben, wird ihr 1. Job in der Steuerklasse 1 abgerechnet, die weiteren in der Steuerklasse 6.

Tipp: Das sollten Sie tun:

  1. Wenn Sie ledig sind und ein Kind haben, sollten Sie die Steuerklasse 2 bevorzugen.
  2. In der Steuererklärung können Sie die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
  3. Die Abzüge können Sie mit unserem Steuerklasse 1 Rechner berechnen.

 

Was ist Steuerklasse 1

Steuerklasse 1 Abzüge berechnenIn die Steuerklasse 1 werden Alleinstehende, getrennt Lebende und geschiedene Arbeitnehmer eingestuft. Der Unterschied zu den anderen fünf Steuerklassen besteht in der Höhe der Freibeträge.

Die Höhe der Lohnsteuer wird aus der Lohnsteuertabelle abgelesen. Die Lohnsteuerabzüge werden von Ihrem Arbeitgeber bei er Gehaltsabrechnung einbehalten und an die Staatskasse abgeführt.

Die Versteuerung in der Steuerklasse 1 erfolgt nach der Einkommensteuer-Grundtabelle. Die lohnsteuerliche Behandlung der Alleinstehenden mit der Steuerklasse I und Ehepartner mit der Steuerklassenkombination 4 / 4 ist identisch.

 

Wer bekommt Steuerklasse 1?

In die Steuerklasse 1 gehören Alleinstehende, Ledige, Geschiedene, Witwen und dauernd getrennt lebende Ehepartner, sowie Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Auch Verheiratete, deren Ehegatte im Ausland lebt werden in diesem Steuertarif untergebracht. Grundsätzlich gilt, dass sobald die Voraussetzungen der Steuerklasse 3 oder 4 erfüllt sind, kann die Steuerklasse 1 nicht eingesetzt werden.

Steuerklasse ledig: Welche Lohnsteuerklasse habe ich als Single?

Ledige und Alleinstehende ohne Kinder bekommen automatisch die Steuerklasse 1. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Kind haben. Dann können Sie die Vorteile des Entlastungsbetrags in der Steuerklasse 2 genießen, solange das Kind mit Ihnen in inem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt.

Welche Lohnsteuerklasse habe ich mit einem Kind?

In diese Steuerklasse 1  gehören ledige Eltern, deren Kinder

  • nicht ein einem eigenem Haushalt leben oder
  • in eheähnlicher Gemeinschaft leben.

Alleinstehende die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben sind in der Steuerklasse 2 wegen dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steuerlich besser aufgehoben.

Steuerklasse 1 mit Kinderfreibetrag

In der Steuerklasse 1 wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Der Kinderfreibetrag wirkt sich nicht auf die Höhe der Lohnsteuer aus, hat aber Einfluss auf die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagssteuern (Kirchensteuer, Soli) wird die Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge ermittelt.

Alleinstehende können den vollen Kinderfreibetrag beantragen ->, wenn das andere Elternteil die Unterhaltspflicht zu 75% vernachlässigt.

Welche Lohnsteuerklasse habe ich als Student? 

Der Studentenstatus an sich ist für die Vergabe der Steuerklasse ohne Bedeutung. Entscheidend ist der Familienstand.

Steuerklasse 1 für Studenten

  • Ledige, alleinstehende Studenten ohne Kinder
  • Studenten mit Kindern ohne Sorgerecht

gehören in die Steuerklasse 1.

Welche Lohnsteuerklasse habe ich als Witwe?

In die Steuerklasse 1 gehören auch Verwitwete, deren Ehegatte vor dem 1. Januar des Vorjahres verstorben ist. In 2019 gilt es also für Ehegatten, der vor dem 1.1.2018 verwitwet sind.

Warum Steuerklasse 1?

Für den Lohnsteuerabzug wurden die Steuermerkmale eines ledigen, geschiedenen oder verwitweten Arbeitnehmers in der Steuerklasse 1 verschlüsselt, die entsprechenden Freibeträge berücksichtigt. Die Nutzung der Steuerklassen im Lohnsteuerabzugsverfahren erleichtert die Berechnung der voraussichtlichen Steuerschuld eines Arbeitnehmers.

Freibeträge in der Steuerklasse 1 in 2019

In der Steuerklasse I steht Ihnen ein Grundfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019) zu, bis zu dem ihr Einkommen steuerfrei ist. Der Arbeitnehmer Pauschbetrag von 1.000 Euro steht für ihre beruflich bedingten Kosten (Werbungskosten). Für Sonderausgaben werden 36 Euro im Jahr pauschal abgezogen. Höhere Ausgaben können Sie nur in der Steuererklärung geltend machen. Der Kinderfreibetrag ist nicht in die Lohnsteuerklasse 1 eingearbeitet, wirkt sich aber auf die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus.

Diese Pauschalen und Freibeträge wurden in die Steuerklasse I eingearbeitet und werden beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: 9.168 EUR
  • Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer Pauschbetrag): 1.000 EUR
  • Sonderausgaben Pauschbetrag: 36 EUR
  • Vorsorgepauschale: Höchstens 2.406 Euro.
  • Entlastung für Alleinerziehende: keine

Folgende Kinderfreibeträge werden in der Steuerklärung berücksichtigt, nicht aber bei der monatlichen Lohnsteuerermittlung. Sie zählen nur für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

  • Kinderfreibetrag:  2.490€ EUR
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung je Kind: 1.320 EUR

Wieviel Abzüge gibt es bei Steuerklasse 1?

Steuerklasse 1 Abzüge berechnen

Die Höhe der Lohnsteuer können Sie aus der Lohnsteuertabelle ablesen oder mit dem Lohnsteuerrechner berechnen:

Wie viel Prozent sind es?

Aufgrund des progressiven Steuertarifs zahlen Arbeitnehmer mit einem niedrigen Einkommen weniger Steuern, daher ist eine konkrete Aussage schwierig.

Was wird bei Steuerklasse 1 abgezogen?

Die Lohnsteuer fällt erst ab einem monatlichen Verdienst von 1051,49 Euro (Stand 2019) an. Neben der Lohnsteuer werden im Rahmen der Lohnabrechnung die Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialabgaben einbehalten und an die Sozialversicherungsträger abgeführt.

Diese Beiträge werden von Ihrem Brutto abgezogen:

  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Pflegeversicherungsbeitrag
  • Rentenversicherungsbeitrag
  • Arbeitslosenversicherung

Was bleibt bei Steuerklasse 1 übrig?

Berechnen Sie was Sie in der Steuerklasse I verdienen und wie viel am Monatsende übrig bleibt mit dem Brutto Netto Rechner – Nettolohnrechner – Nettolohn berechnen ->

Unterschiede Steuerklasse 1 und 4

Die Höhe der Lohnsteuer-Abzüge in der Steuerklasse 1 und 4 ist identisch.  Für Ehepaare ist die Kombination der Steuerklassen 4 4 vorteilhaft, wenn Sie beide ungefähr genauso viel verdienen.

Was ist besser Steuerklasse 1 oder 4?

Die Freibeträge in beiden Steuerklassen sind identisch (Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, Vorsorgepauschale). Die Berechnung der Steuer bei beiden Steuerklassen erfolgt nach der Grundtabelle. Mit dem Steuerklassenrechner können Sie, die optimalen Steuerklassen berechnen: Beste Steuerklassen-Kombination für Ehepaare, optimale Steuerklasse nach Heirat.

Nach der Hochzeit von der Steuerklasse 1 auf 4

Nach der Hochzeit wird beiden Ehegatten automatisch die Steuerklasse 4 -> zugeordnet. Wer damit nicht einverstanden ist, darf einmal im Jahr wechseln.

Steuerklassen: Wahl der Lohnsteuerklassen, Steuerklassenwechsel – So geht es ->.

Was ist besser Steuerklasse 1 oder 2?

Für alleinerziehende Eltern, deren Kind im eigenen Haushalt lebt, ist die Steuerklasse 2 ->  besser geeignet. Sie werden daher automatisch in die Steuerklasse 2 eingestuft. In der Steuerklasse 2 steht Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 EUR + 240 für weitere Kinder zu (Stand 2019).

Steuerklasse 1 auf 6 warum

Wenn Sie mehrere Jobs ausüben, wird die erste Beschäftigung mit der Steuerklasse 1 abgerechnet, die weiteren Jobs mit der Steuerklasse 6 -> . Die Abrechnung in der Steuerklasse 6 erfolgt auch, wenn Sie ihren Arbeitgeber vom Abruf der ELStAM Daten ausgesperrt haben.

In der Steuerklasse 6 werden bis auf eine geringfügige Vorsorgepauschale keine Freibeträge berücksichtigt. Die steuerliche Belastung ist daher in dieser Steuerklasse am höchsten.

Tipp: Keine Abzüge bei Minijobs

Wenn Sie die hohen Abgaben in der Steuerklasse 6 vermeiden möchten, können Sie einen Minijob bis 450 Euro im Monat annehmen.

 

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Was kann ich absetzen?

Wenn Sie zu viel Lohnsteuer im Laufe des Jahres angezahlt haben, können Sie ihr Geld mit der Steuererklärung zurückholen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie höhere Ausgaben für ihre Werbungskosten oder Sonderausgaben hatten, als es der Gesetzgeber in dem Werbungskostenpauschbetrag oder Sonderausgaben Pauschbetrag vorgesehen hat. Oder wenn Sie aufgrund ihrer persönlichen Situation hohe außergewöhnliche Belastungen hatten.

Das können Sie von der Steuer absetzen:

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen.

Insbesondere mit Fahrtkosten zu ihrer Arbeitsstätte, Kosten einer doppelten Haushaltsführung, Heimbüro, Umzug, Kinderbetreuungskosten, Versicherungen, Basis-Krankenversicherung und privaten Altersvorsorge können Sie Abzugsbeträge generieren und die mageren Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben übersteigen.

Tipp: Bis zum 30.11. können Sie Ihre voraussichtliche Steuerabzüge, wie z.B. Fahrtkosten in einen persönlichen Lohnsteuerfreibetrag umwandeln und damit ihre Lohnsteuer senken und monatlich mehr Netto erhalten: Lohnsteuerfreibetrag – Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ->

Tipp: Fahrten zur Arbeit

Ab 15 km Entfernung zu ihrer Arbeitsstätte sparen Sie Geld, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Ihre beruflich bedingte Ausgaben sind dann höher als die Werbungskostenpauschale.

 

Warum bei Steuerklasse 1 nachzahlen?

Zu einer Steuernachzahlung kann es zum Beispiel dann kommen, wenn Sie in Ihrer Lohnsteuerkarte (ELStAM) zu hohe Lohnsteuerfreibeträge angegeben haben und deswegen zu wenig Lohnsteuer entrichtet haben.

Wieviel Lohnsteuer bekomme ich zurück?

Wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt von der Einkommenshöhe und den abzugsfähigen Kosten ab.

Tipp: Steuerrechner – Einkommensteuerrechner: Steuerersparnis und Einkommensteuer berechnen->

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.