Steuerklasse verheiratet - Wahl, Berechnung
Die richtige Steuerklasse nach der Heirat wählen
Ehegatten können einen Wechsel der Steuerklasse bis spätestens 30. November beantragen. Im Oktober des laufenden Jahres werden die Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr versandt. In dem Zeitraum bis zum 31.12. können Ehegatten die vorgeschlagene Steuerklassenkombination ändern lassen.
Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres ist eine Änderung der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich (bis auf Ausnahmen, wie Sterbefälle und Arbeitslosigkeit).
Frisch Verheiratete haben die Wahl zwischen dem Beibehalten der bisherigen Steuerklasse bis zum Jahresende oder der Kombination der Steuerklasse 4 4 , der Steuerklasse 3 5 oder dem Faktorverfahren.
- Die Steuerklassenkombination III/V ist empfehlenswert, wenn der Ehepartner über 40% mehr verdient. Der Kinderfreibetrag wird dem Ehepartner mit der Steuerklasse 3 zugeordnet, unabhängig davon ob es sein eigenes Kind ist.
- Der Wechsel von der Steuerklasse 1 (Alleinstehende) in die Steuerklasse 4 bringt keine Veränderung bei der Lohnsteuer. In der Steuerklasse 4 wird man lohnsteuerlich behandelt wie ein Alleinstehender. Die Versteuerung erfolgt nach der Grundtabelle. Die Kinderbeitrag verteilt sich auf beide Ehepartner.
- Das Faktorverfahren ist für Doppelvediener geeignet. Die Steuerlast wird auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt. Zum Praxis-Beispiel: Faktor berechnen.
Ergibt sich kein Vorteil aus dem Wechsel der Steuerklasse im Jahr der Heirat, können Steuererstattungen im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs / der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
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Fallbeispiel: Steuerklasse Änderung nach Heirat
Variante 1: Herr Müller verdient um 23 % mehr als seine Gattin
Herr Müller aus Hessen heiratet im August 2011 und möchte seine Steuerklasse ändern. Er verdient 2.400 EUR Bruttogehalt, hatte bisher Steuerklasse 1, hat keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehefrau verdient 1.950 EUR Bruttogehalt, Steuerklasse 1, hat keine Kinder, Hessen, zahlt keine Kirchensteuer.
|
Bisher Ehemann Stteuerklasse 1 |
Bisher Ehefrau Stteuerklasse 1 |
Wechsel: Ehemann Stteuerklasse 3 |
Wechsel: Ehefrau Stteuerklasse 5 |
|
| Bruttogehalt | 2.400 EUR | 1.950 EUR | 2.400 EUR | 1.950 EUR |
| Lohnsteuer | 319,33 EUR | 211,00 EUR | 110,66 EUR | 430,66 EUR |
| SolidaritätsZ. | 17,56 EUR | 11,60 EUR | 0 | 23,68 EUR |
| Kirchensteuer | 28,74 EUR | 0 | 9,96 EUR | 0 |
| Gesamtbelastung | 365,63 EUR | 222,60 EUR | 120,62 EUR | 454,34 EUR |
| Gesamt Ehepaar |
588,23 EUR Steuerklasse 1 für beide |
574,96 EUR Steuerklasse - Kombi 3 / 5 |
Variante 2: Herr Müller verdient um 53 % mehr als seine Gattin
Herr Müller aus Hessen heiratet im August 2011 und möchte seine Steuerklasse ändern. Er verdient 3000 EUR Bruttogehalt, hatte bisher Steuerklasse 1, hat keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehefrau verdient 1.950 EUR Bruttogehalt, Steuerklasse 1, hat keine Kinder, Hessen, zahlt keine Kirchensteuer.
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Bisher Ehemann Stteuerklasse 1 |
Bisher Ehefrau Stteuerklasse 1 |
Wechsel: Ehemann Stteuerklasse 3 |
Wechsel: Ehefrau Stteuerklasse 5 |
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| Bruttogehalt | 3.000 EUR | 1.950 EUR | 3.000 EUR | 1.950 EUR |
| Lohnsteuer | 476.75 EUR | 211,00 EUR | 241.16 EUR | 430,66 EUR |
| SolidaritätsZ. | 26.22 EUR | 11,60 EUR | 13.26 EUR | 23,68 EUR |
| Kirchensteuer | 42.90 EUR | 0 | 21.70 EUR | 0 |
| Gesamtbelastung | 545,87 EUR | 222,60 EUR | 276,12 EUR | 454,34 EUR |
| Gesamt Ehepaar |
768,47 EUR Steuerklasse 1 für beide |
730,46 EUR Steuerklasse - Kombi 3 / 5 |
Die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 lohnt sich, wenn das Einkommen des Ehegatten mit der Steuerklasse 3 um mehr als 40 Prozent die Bruttobezüge des anderen Ehagatten übersteigt.
Literatur und andere Quellen:
Steuererklärung - Die besten Ratgeber und SoftwareSteuertipps
- Steuererklärung: Tipps & Tricks, Änderungen
- Krankenversicherung steuerlich absetzen
- Handwerkerleistungen: Kein Steuerabzug
- Kinder sparen Steuern: Vermögen übertragen
- Steuerklasse wechseln: Der richtige Zeitpunkt
- Steuererklärung - Anleitung, Wann lohnt sich die Abgabe & Tipps zu Fristverlängerung
- Haushaltshilfe geschickt von der Steuer absetzen
- Handwerkerrechnung günstig gestalten - Steuertipps
Praxis-Beispiele mit Steuerberechnung
- Krankenversicherung steuerlich absetzen - Wieviel können Sie absetzen?
- Faktorverfahren Lohnabrechnung der Ehegatten mit IV-Faktor/IV-Faktor - Jahres-Lohnsteuer berechnen
- Berechnung der Lohn-, und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Einmalzahlung Urlaubsgeld: Steuerabzüge berechnen
- Faktor IV berechnen (Faktorverfahren)
- Lohn/Gehalt Berechnung - Muster-Lohnabrechnung für Frau Müller
- Nichtabgabe der Lohnsteuerkarte - Welche Nachteile entstehen in der Steuer-Klasse VI?
- Steuerklasse verheiratet - Änderung der Steuerklasse nach Heirat, Kombination 3 / 5 oder 4 / 4 oder Faktorverfahren
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