Welche Steuerklasse wählen? Lohnsteuerklassen 2010




Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

Ab Januar 2010 können Ehegatten neben der Steuerklassenkombination 4 4 oder 3 5 auch ein Faktoverfahren wählen. Das Faktorverfahren ermöglich eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuer hauptsächlich bei Doppelverdienern, deren Einkommen stark abweicht. Die Steuerklassenwahl bei Ehegatten ist für die entgültige Steuerbelastung zweitrangig, weil auf die Summe der beiden Einkünfte die Splittingtabelle angewendet wird, die eine gemeinsame Ehegatten-Einkommensteuer ergibt.

Durch die verschiedenen Steuerklassenkombinationen kann man lediglich Zinsvorteile erzielen. Das Faktorverfahren vermeidet die Steuererstattungen / Steuernachzahlungen, die bei der Kombination III/V üblich sind.

Vorteile
kann das Faktorverfahren bei Lohnersatzleistungen bringen, die von der Höhe der Nettobezüge abhängig sind. Lohnersatzleistungen sind: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhalt, Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld. TIPP: Wechsel der Lohnsteuer-Klasse wegen erwarteten Arbeitslosigkeit

Tabelle Steuerklasse

Steuerklasse   Arbeitnehmer 
Steuerklasse 1  Alleinstehende (Ledige, Geschiedene, getrennt Lebende und Verwitwete) 
Steuerklasse 2  Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen
und Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen.  
Steuerklasse 3  Verheiratete, deren Ehegatte die Steuerklasse V beantragt hat
oder deren Ehegatte nicht erwerbstätig ist.
Nicht für Getrennte. Verwitwete bis zum Ende des Sterbejahres und Folgejahr.  
Steuerklasse 4  Verheiratete Ehepartner, die beide erwerbstätig sind und beide LHSt.Klasse IV haben. Empfehlenswert wenn beide in etwa gleich verdienen.
Nicht für Getrennte.  
Steuerklasse 5  Verheiratete deren Ehegatte die Steuerklasse III beantragt hat - empfehlenswert für den besserverdienenden Ehepartner.
Nicht für Getrennte.  
Steuerklasse 6  Wenn eine zweite Lohnsteuerkarte für ein gleichzeitiges weiteres Arbeisverhältnis beantragt wird. Oder wenn nach Aufforderung die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt wird. 
Faktorverfahren  Für Ehegatten auf Antrag möglich. Sinnvoll wenn die Einnahmen der Ehepartner stark abweichen.  

Rechner: Lohnsteuerabzüge, Steuerklasse wählen


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Steuerklassenwahl:
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Lohnsteuerkarte

Der Arbeitgeber muß sich auf den Eintrag der Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte halten, auch wenn dieser fehlerhaft wäre.

Wenn der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Wochen nach Einstellung die Lohnsteuerkarte nicht abgibt, muß der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Steuerklasse 6 abrechnen. Eine Änderung der Steuerklasse und Ersatzlohnsteuerkarten führt die zuständige Gemeinde aus.

Praxisbeispiel

Mehrere Dienstverhältnisse


Nichtabgabe der Lohnsteuerkarte - Welche Nachteile entstehen in der Steuer-Klasse VI?

Tabelle: Freibeträge

Die sechs Lohnsteuerklassen unterscheiden sich durch die Höhe der Freibeträge, wie Grundfreibetrag und Kinderfreibertrag, und Pauschbeträge für Werbungskosten und für Sonderausgaben, Vorsorgepauschale, Alleinerziehendenentlastung.

Steuerklasse:  II  III  IV  VI 
Grundfreibetrag   8004,99 EUR

 
8004,99 EUR   16009,99 EUR  8004,99 EUR  kein  kein 
Arbeitnehmer-
Pauschbetrag  
920 EUR   920 EUR   920 EUR   920 EUR   920 EUR   kein 
Sonderausgaben-
Pauschbetrag  
36 EUR   36 EUR   36 EUR   36 EUR   36 EUR   kein 
Vorsorge-
Pauschale  
bruttolohn-
abhängig  
bruttolohn-
abhängig  
bruttolohn-
abhängig  
bruttolohn-
abhängig  
Alleinerziehende
Entlastungsbetrag 
kein  1308 EUR  kein  kein  kein  kein 
Kinderfreibetrag je Kind   kein  7008 EUR   7008 EUR   3504 EUR   kein  kein 
Lohnsteuer
entfällt bis zum
Jahreseinkommen:  
10665,99 EUR   12222,99 EUR   20192,99 EUR   10665,99 EUR   1138 EUR   kein  




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Literatur und andere Quellen:

Bücher zum Thema Steuer 2010
Software für Steuererklärung

Praxis Beispiele / Berechnung:

Lohnsteuerberechnung: Berechnung der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 3): Lohnsteuer Berechnung Steuerabzüge berechnen
Faktorverfahren Lohnabrechnung Ehegatten IV-Faktor/IV-Faktor

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