Steuerklasse 6: Abzüge, Voraussetzungen




Steuerklasse für mehrere Dienstverhältnisse

Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsvehältnisse haben, benötigen für jeden Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer den höheren Lohn bezieht, sollte die 1. Lohnsteuerkarte erhalten. Auf dieser Lohnsteuerkarte ist dem Familienstand entsprechende Steuerklasse (Steuerklasse 1, Steuerklasse 2, Steuerklasse 3, Steuerklasse 4, Steuerklasse 5 oder Faktorverfahren) eingetragen.

Auf jeder weiteren Lohnsteuerkarte trägt die Gemeinde die Steuerklasse VI ein. Der Arbeitnehmer hat eine freie Wahl darüber, welcher Arbeitgeber die 1. Lohnsteuerkarte erhält. Da in der Steuerklasse VI keine Freibeträge berücksichtigt werden, fallen die Steuerabzüge entsprechend höher aus. Deshalb ist es am günstigsten die 1. Lohnsteuerkarte dem am besten zahlenden Arbeitgeber vorzulegen.

Der Arbeitgeber ist ausserdem verpflichtet in der Steuerklasse 4 abzurechnen, wenn der Arbeitgeber bis zum 31.3. des laufenden Jahres oder innerhalb von 6 Wochen nach der einer Einstellung die Lohnsteuerkarte nicht abgegeben hat. Siehe Praxis-Beispiel: Abgabe der Lohnsteuerkarte.

Voraussetzungen

Nach § 38b EStG müssen Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen für die Steuerklasse 4 erfüllen:

Freibeträge in der Steuerklasse 6

  2011 2012
Grundfreibetrag - -
Arbeitnehmer Pauschbetrag - -
Sonderausgaben Pauschbetrag - -
Vorsorgepauschale - -
Entlastung für Alleinerziehende - -
Kinderfreibetrag je Kind - -
Lohnsteuergrenze - Lohnsteuer entfällt bis zum Jahreseinkommen: - -


Rechner: Lohnsteuerabzüge, Steuerklassenwahl


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Literatur und andere Quellen:

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Steuertipps

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