Steuerklasse 4: Abzüge für Ehegatten / Ehepartner
Ehegatten Steuerklasse für Gleichverdienende
Ehepaare, die beide berufstätig sind, können zwischen der Kombination 3 5 und 4 4 wählen. Die Lohnsteuer Klasse 4 4 lohnt sich, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Bei der Steuerklassenkombination IV/IV werden die Freibeträge - Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibeträge glechmäßig auf beide Ehepartner aufgeteilt. Beide Ehepartner werden gleichmäßig besteuert.
Ist das Einkommen der Ehepartner stark abweichend - etwa im Vehältnis 60% : 40%, sollten Ehepartner die Lohnsteuer Klasse 3 5 bevorzugen. Der Lohnsteuerausgleich erfolgt erst nach Ablauf des Jahres und legt die entgültige steuerschuld fest.
Tipp: IV-Faktor wegen Elterngeld, ALG I
Die Höhe des Elterngelds oder Arbeitslosengelds (Lohnersatzleistungen nach §2Abs1 und Abs. 7 BEEG) richtet sich nach der Höhe des Nettogehaltes in den letzten 12 Monaten. Wenn Sie wissen, dass Ihre Frau/Ihr Mann im nächsten Jahr das Elterngeld / Arbeitslosengeld beziehen wird, lohnt es sich auf das Faktorverfahren oder die Lohnsteuer Klasse 4 4 umzusteigen. Durch das höhere Nettogehalt sichert sie sich auch höhere staatliche Zahlungen für das Eltern-, Arbeitslosengeld. Berechnen Sie diese Alternativen mit dem Steuerklassenrechner.
Voraussetzungen
Die Versteuerung in der Steuerklasse 4 erfolgt nach der Splittingtabelle. Nach § 38b EStG müssen Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um die Lohnsteuer Klasse 4 4 (Wahlweise auch Lohnsteuer-Klasse 3 5 oder das Faktorverfahren wählen zu können:
- Arbeitnehmer, die verheiratet sind und deren Ehegatte ebenfalls die Steuerklasse 4 in die Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Bedingungen: Der Ehepartner lebt im Inland und ist nicht dauernd getrennt.
- Arbeitnehmer ist im selben Jahr oder Vorjahr verwittwet. Der verstorbene Ehegatte lebte zuvor in Inland und lebte nicht dauernd getrennt.
Freibeträge in der Steuerklasse 4
| 2011 | 2012 | |
| Grundfreibetrag | 8.004,99 EUR | 8.004,99 EUR |
| Arbeitnehmer Pauschbetrag | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
| Sonderausgaben Pauschbetrag | 36 EUR | 36 EUR |
| Vorsorgepauschale | 1.756 EUR | 1.814 EUR |
| Entlastung für Alleinerziehende | keine | keine |
| Kinderfreibetrag je Kind | 3504 EUR | 3504 EUR |
| Lohnsteuergrenze - Lohnsteuer entfällt bis zum Jahreseinkommen: | 10.716,99 EUR | 10.854,99 EUR |
Rechner: Lohnsteuer Abzüge, Steuerklassenwahl
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