Steuerklasse 4: Abzüge für Ehegatten / Ehepartner




Ehegatten Steuerklasse für Gleichverdienende

Ehepaare, die beide berufstätig sind, können zwischen der Kombination 3 5 und 4 4 wählen. Die Lohnsteuer Klasse 4 4 lohnt sich, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Bei der Steuerklassenkombination IV/IV werden die Freibeträge - Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibeträge glechmäßig auf beide Ehepartner aufgeteilt. Beide Ehepartner werden gleichmäßig besteuert.

Ist das Einkommen der Ehepartner stark abweichend - etwa im Vehältnis 60% : 40%, sollten Ehepartner die Lohnsteuer Klasse 3 5 bevorzugen. Der Lohnsteuerausgleich erfolgt erst nach Ablauf des Jahres und legt die entgültige steuerschuld fest.


Tipp: IV-Faktor wegen Elterngeld, ALG I

Die Höhe des Elterngelds oder Arbeitslosengelds (Lohnersatzleistungen nach §2Abs1 und Abs. 7 BEEG) richtet sich nach der Höhe des Nettogehaltes in den letzten 12 Monaten. Wenn Sie wissen, dass Ihre Frau/Ihr Mann im nächsten Jahr das Elterngeld / Arbeitslosengeld beziehen wird, lohnt es sich auf das Faktorverfahren oder die Lohnsteuer Klasse 4 4 umzusteigen. Durch das höhere Nettogehalt sichert sie sich auch höhere staatliche Zahlungen für das Eltern-, Arbeitslosengeld. Berechnen Sie diese Alternativen mit dem Steuerklassenrechner.

Voraussetzungen

Die Versteuerung in der Steuerklasse 4 erfolgt nach der Splittingtabelle. Nach § 38b EStG müssen Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um die Lohnsteuer Klasse 4 4 (Wahlweise auch Lohnsteuer-Klasse 3 5 oder das Faktorverfahren wählen zu können:

Ehegatten

Freibeträge in der Steuerklasse 4

  2011 2012
Grundfreibetrag 8.004,99 EUR 8.004,99 EUR
Arbeitnehmer Pauschbetrag 1.000 EUR 1.000 EUR
Sonderausgaben Pauschbetrag 36 EUR 36 EUR
Vorsorgepauschale 1.756 EUR 1.814 EUR
Entlastung für Alleinerziehende keine keine
Kinderfreibetrag je Kind 3504 EUR 3504 EUR
Lohnsteuergrenze - Lohnsteuer entfällt bis zum Jahreseinkommen: 10.716,99 EUR 10.854,99 EUR


Rechner: Lohnsteuer Abzüge, Steuerklassenwahl


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Literatur und andere Quellen:

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