Wann Steuerklasse 3 wählen? Lohnsteuer Abzüge
Ehegatten Steuerklasse für Besserverdiener
Ehepaare, die beide berufstätig sind, können zwischen der Steuerklassenkombination 3 5, Steuerklasse 4 4 und dem Faktorverfahren wählen. Die Steuerklasse 4 4 lohnt sich wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassen 3 und 5 sind geeignet, wenn die Höhe der Einkünfte der Ehepartner mindestens auf 60% / 40% verteilt ist. Der Geringverdiener sollte dann die Steuerklasse 5 wählen, während der Besserverdienende in der Steuerklasse 3 geringere Steuerabgaben zu begleichen hat.
Bei der Steuerklassenkombination III/V werden sämtliche Freibeträge (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibeträge) der Steuerklasse III hinzugerechnet. Somit hat der Ehepartner mit der Steuerklasse 3 mit niedrigeren Steuerabzügen zu rechnen. Die Steuerklasse 5 wählt i.d.R der weniger verdienende Ehepartner (meist Frauen), da hier der Lohnsteuerabzug deutlich höher ausfällt als in der Steuerklasse III.
Tipp: IV-Faktor wegen Elterngeld, ALG I
Seit 2010 haben die Ehepartner eine Möglichkeit das Faktorverfahren zu wählen, um den höheren Abzug in der Steuerklasse 3 zu vermeiden. Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld sind von der Höhe des Nettogehaltes abhängig. Wenn Sie wissen, dass Ihre Frau/Ihr Mann im nächsten Jahr das Elterngeld / Arbeitslosengeld beziehen wird, lohnt es sich auf das Faktorverfahren oder die Steuerklasse 4 4 umzusteigen. Durch das höhere Nettogehalt sichert sie sich auch höhere staatliche Zahlungen für das Eltern-, Arbeitslosengeld. Berechnen Sie diese Alternativen mit dem Steuerklassenrechner.
Voraussetzungen, Freibeträge
Die Versteuerung in der Steuerklasse 3 erfolgt nach der Splittingtabelle. Nach § 38b EStG müssen Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen für die Steuerklasse 3 erfüllen:
- Arbeitnehmer, die verheiratet sind und deren Ehegatte die Steuerklasse 5 in die Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Bedingungen: Der Ehepartner lebt im Inland und list nicht dauernd getrennt.
- Arbeitnehmer ist im selben Jahr oder Vorjahr verwittwet. Der verstorbene Ehegatte lebte zuvor in Inland und lebte nicht dauernd getrennt.
Freibeträge in der Steuerklasse 3
| 2011 | 2012 | |
| Grundfreibetrag | 16009,99 EUR | 16009,99 EUR |
| Arbeitnehmer Pauschbetrag | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
| Sonderausgaben Pauschbetrag | 36 EUR | 36 EUR |
| Entlastung für Alleinerziehende | keine | keine |
| Kinderfreibetrag je Kind | 7008 EUR | 7008 EUR |
| Vorsorgepauschale | 3323 EUR | 3419 EUR |
| Lohnsteuergrenze - Lohnsteuer entfällt bis zum Jahreseinkommen: | 20.288,99 EUR | 20.464,99 EUR |
Rechner: Lohnsteuerabzüge, Steuerklassenwahl
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