Steuerklasse 2: Abzüge und die Voraussetzungen




Steuerklasse für Alleinerziehende

In die Steuerklasse 2 gehören alleinstehende, getrennt Lebende und geschiedene Arbeitnehmer (wie in der Steuerklasse 1), wenn ihnen für mindestens ein Kind ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld und ein Freibetrag für Alleinerziehende zusteht.

Der Freibetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 EUR im Jahr steht alleinstehenden und alleinerziehenden Arbeitnehmern zu, die in einer gemeinsamen Wohnung mit ihren Kind leben. Der Unterschied zu der Lohnsteuer Klasse 1 besteht lediglich in einem Anspruch auf den Freibetrag für Alleinerziehende.

Voraussetzungen, Freibeträge

Die Versteuerung erfolgt nach der Grundtabelle. Nach § 38b EStG fallen Arbeitnehmer die folgende Voraussetzungen erfüllen in die Steuerklasse 2:

Alleinerziehend

Freibeträge in der Steuerklasse 2

  2011 2012
Grundfreibetrag 8004,99 EUR 8004,99 EUR
Arbeitnehmer Pauschbetrag 1.000 EUR 1.000 EUR
Sonderausgaben Pauschbetrag 36 EUR 36 EUR
Vorsorgepauschale 2012 EUR 2076 EUR
Entlastung für Alleinerziehende 1308 EUR 1308 EUR
Kinderfreibetrag je Kind 7008 EUR 7008 EUR
Lohnsteuergrenze - Lohnsteuer entfällt bis zum Jahreseinkommen: 12280,99 EUR 12.432,99 EUR


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