Steuererklärung 2011 / 2012 Anleitung, Steuertipps
Holen Sie ihr Geld zurück
Im Mantelbogen, dem Hauptvordruck müssen Sie persönliche Daten, Bankverbindung, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eintragen. Eine eigenhändige Unterschrift darf nicht fehlen. Welche weiteren Formulare Sie benötigen, entnehmen Sie der Formular-Tabelle. Eine detailierte Beschreibung der Formulare, Download-Links und Anleitung zum Ausfüllen finden Sie auf den verlinkten Detailseiten.
Muß jeder abgeben?
Nicht alle Steuerzahler sind verpflichtet die Einkommensteuererklärung einzureichen. Nur in bestimmten Fällen schreibt das Einkommensgesetz vor, für wen eine Pflichtveranlagung, also eine Abgabe der Steuererkärung, zwingend vorgeschrieben ist. Ein weiterer Personenkreis kann im Rahmen der Antragsveranlagung eine freiwillige Erklärung einreichen, um zuviel gezahlte Steuern zurückzuholen.
TIPP: Wann lohnt sich die Abgabe?
Die freiwillige Abgabe der Einkommensteurerklärung (Antragsveranlagung) kann sich inbesondere auszahlen, wenn Sie folgenden Kriterien entsprechen:
- Werbungskosten, die 1.000 EUR übersteigen wie z.B. regelmäßige Fahrtkosten, Ausgaben für Berufskleidung oder Fachliteratur, Doppelte Haushaltsführung, etc.
- Außergewöhnliche Belastungen, wie Ausbildungskosten für die Kinder, Scheidungskosten, Krankheitskosten, Beerdingugskosten, behinderungsbedingte Kosten, Pflegekosten für die Eltern, Kinder oder nicht eheliche Partner.
- Heirat - Sie haben geheiratet und der Partner verdient nicht oder gering.
- Lohnsteuerklasse hat sich geändert
- Anzahl der Kinder hat sich geändert
- Haushaltsnahe Dienstleistungen - Sie haben eine Haushaltshilfe oder einen Handwerker beschäftigt
- Beschäftigungslücken - Sie waren nicht das ganze Jahr beschäftigt
- Verluste - Sie haben gewerbliche Verluste oder Verluste aus Vermietung, etc.
Fristen, Antrag zur Verlängerung
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung läuft zum 31.5. des Folgejahres ab. Die Frist kann jedoch individuell auf Antrag beim Finanzamt bis zum 30.9. verlängert werden.
Kommen Sie zu spät, drohen Ihnen 150 - 300 EUR Zwangsgeld.
Oft reicht ein Telefonanruf um die Frist um vier bis sechs Wochen zu strecken. Ein schriftlicher Antrag mit stichhaltigen Gründen, wie Krankheit oder Fehlen der Unterlagen, können Sie die Frist bis Ende September hinausdehnen. Überlassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung dem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.
Pflichveranlagung - Wann Sie abgeben müssen...
Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, nur in bestimmten Fällen sind Sie verpflichtet Steuererklärung abzugeben:
- Sie haben einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
- Sie beziehen gleichzeitig Ihren Lohn/Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern
- Sie und Ihr Partner nutzen die Steuerklasse 3 5
- Sie beziehen Lohnersatzleistungen, die 410 EUR übersteigen (z.B.: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld)
- Sie sind Arbeitnehmer und ihre anderen Einküfte außer Arbeitslohn betragen mehr als 410 EUR (z.B.: Vermietung, gewerbliche Einkünfte)
- Sie sind kein Arbeitnehmer und ihre Einkünfte sind höher als 7.834 EUR (Ledige) / 15.668 (Ehegatten)
- Sie sind Rentner und ihre Rente übersteigt 16.000 EUR
Vereinfachte Steuererklärung - schnell gemacht...
Die vereinfachte Form ist nur für Arbeitnehmer geeignet, die keine besonderen Werbungskosten oder außergewöhnliche Ausgaben haben, da diese in dem Formular nicht berücksichtigt sind. Auf dem zweiseitigen Vordruck sind Teile des Mantelbogens und der Anlage N zusammengefasst.
Die Vereinfachte Steuererklärung ist insbesondere geeignet für:
- Ferienjobber
- Studenten
- Arbeitnehmer mit festem Arbeitsort und keinen besonderen Werbungskosten / außergewöhnlichen Belastungen.
Steuer-Formulare
Alle Formulare finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Diese können Sie direkt am Computer ausfüllen, ausdrucken und dem Finanzamt zuschicken. Zu den Formularen für Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuerausgleich.
Eine weitere Möglichkeit die Steuererkläreung am PC zu erstellen und elektronisch an das Finanzamt zu senden, stellt das ELSTER (Elektronische Steuererklärung) dar. Die Eingaben der Benutzer werden durch das ELSTER geprüft, Steuern werden automatisch berechnet. Das Programm hat allerdings keine beratende Funktionen. Dieses Verfahren erleichtert der Steuerverwaltung die Bearbeitung der Daten. Mit ELSTER erstellte Steuererkärungen werden bevorzugt behandelt. Zum ELSTER Formular.
| Bezeichnung | Formular |
| ESt 1A | Mantelbogen / Hauptformular |
| ESt 1V | Vereinfachte Steuererklärung |
| ESt 1C | Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige |
| Anlage AUS | Anlage ausländische Einkünfte und Steuern |
| Anlage Vorsorgeaufwand | Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben |
| Anlage AV | Altersversorgebeiträge als Sonderausgaben |
| Anlage EÜR | Einnahmenüberschussrechnung für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG |
| Anlage FW | Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums |
| Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
| Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit |
| Anlage KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| Anlage Kind | Steuervergünstigungen für Kinder |
| Anlage L | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
| Anlage N | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer) |
| NV | Nichtveranlagungsbescheinigung |
| Anlage R | Einkünfte aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen |
| Anlage SO | Veräußerungsgeschäfte, Unterhaltsleistungen, Abgeordnetenbezüge |
| Anlage U | Realsplitting - Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben |
| Anlage Unterhalt | Unterhaltszahlungen an Familienangehörige und Lebenspartner |
| Anlage V | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
| Anlage VL | Bescheinigung über die Arbeitnehmer-Sparzulage |
Zum Einkommensteuerrechner
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Die Rechnung ist einfach - je höher Ihre absetzbare Ausgaben liegen, desto mehr erhalten Sie vom Fiscus am Jahresende zurück.
Berechnen Sie Ihren Steuervorteil mit unserem Rechner für Steuer absetzen und Steuern sparen...
Steuertipps zur Steuererklärung 2010
- Steuererklärung: Tipps & Tricks, Änderungen
- Krankenversicherung steuerlich absetzen
- Handwerkerleistungen: Kein Steuerabzug
- Kinder sparen Steuern: Vermögen übertragen
- Rechner für Steuern sparen: Berechnen Sie wie Sie Steuer absetzen und wieviel Geld Sie dabei sparen
- Steuerklasse wechseln: Der richtige Zeitpunkt
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- Handwerkerrechnung günstig gestalten - Steuertipps
Literatur und andere Quellen:
Steuererklärung 2011 - Die besten Ratgeber und SoftwarePraxis Beispiele / Berechnung:
- Lohnsteuerberechnung: Berechnung der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Einmalzahlung Urlaubsgeld (Teil 3): Lohnsteuer Berechnung Steuerabzüge berechnen
- Faktorverfahren Lohnabrechnung Ehegatten IV-Faktor/IV-Faktor
- Wichtig für die Lohnverhandlung: Berechnung ob Sachleistungen oder Gehaltserhöhungen rentabler für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber sind.
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