Antrag Kindergeld 2010: Anspruch, Kindergeld Höhe




Steuervergünstigungen für Kinder: Kindergeld

Zum Januar 2010 wurde das Kindergeld um 20 EUR erhöht worden. Das erste und zweite Kind bekommt nun monatlich jeweils 184 EUR, das dritte Kind 190 EUR und ab dem 4. Kind jeweils 195 EUR. Für 2009 wurde im April 09 im Rahmen des Konjunkturpaketes II pro Kind ein einmaliger Kinderbonus von 100 EUR ausbezahlt.

Eltern erhalten für jedes zu berücksichtigende Kind monatlich entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zugesprochen.

Auf Antrag bei der Familienkasse erhalten Eltern monatlich für die Kinder das Kindergeld ausgezahlt. Am Jahresende stellt das Finanzamt in einer Günstigerprüfung fest, ob man mit Kinderfreibetrag Steuerersparnisse erzielen kann. Die günstigere Variante wird bevorzugt, die Differenz zwischen der Einkommensteuerersparnis und dem ausgezahltem Kindergeld wird vom Finanzamt erstattet.

Tipp: Kindergeld nachträglich beantragen


Die Günstigerprüfung wird unabhängig davon durchgeführt, ob das Kindergeld beantragt wurde. Wenn während der Vergleichsberechnung festgestellt wird, dass das Kindergeld günstiger wäre, wird der Kinderfreibetrag nicht angesetzt auch wenn das Kindergeld wegen einem fehlenden Antrag nicht ausgezahlt wurde. Somit würden Sie das Kindergeld ganz verlieren! Beantragen Sie das Kindergeld nachträglich bei der Familienkasse.

Antrag Kindergeld: Antrag auf Kindergeld 2010

Beantragen Sie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse:

Formular Antrag Kindergeld - Antrag auf Kindergeld

Kindergeld Höhe, Kinderbonus, Kinderzuschlag

In 2009 wurde neben dem Kindergeld ein Einmalbetrag von 100 EUR für jedes Kind ausbezahlt, das mindestens für ein Kalendermonat Anspruch auf das Kindergelt hatte. Die Auszahlung des Kinderbonus erfolgte im April 2009. Wurde Ihr Kind später geboren, sollten Sie die Auszahlung des Kinderbonus bei der Familienkasse beantragen.

Geringverdiener können einen zusätzlichen Kinderzuschuß für den Lebensunterhalt bei der Familienkasse beantragen.

  2009
monatlich
EUR 
2009
jährlich
EUR 
2010
monatlich
EUR 
2010
jährlich
EUR 
Kindergeld jeweils
1. und 2. Kind  
164  1968  184  2208 
Kindergeld
3. Kind  
170  2040  190  2280 
Kindergeld
4. Kind  
195  2340  215  2580 


Wann ist Kinderfreibetrag günstiger als Kindergeld

Die Günstigerprüfung die im Rahmen der Lohnsteuererklärung / Lohnsteuerausgleichs durchgeführt wird, stellt fest, ob der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eine Steuerersparnis bewirkt. Wenn die Freibeträge für den Steuerzahler günstiger als das Kindergeld sind, bekommt er Sie vom Finanzamt erstattet.

Das Kindergeld ist so berechnet, daß bei etwa 95 Prozent der Steuerpflichtigen kein Differenzausgleich nötig ist. Aus der folgenden Tabelle können Sie ablesen ab welchem Grenzsteuersatz die Freibeträge (Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) günstiger als das Kindergeld sind.

  1. / 2. Kind  3. Kind  ab 4. Kind 
Freibeträge *  7.008 EUR   7.008 EUR   7.008 EUR  
Kindergeld  2.208 EUR  2.280 EUR  2.580 EUR 
Grenzsteuersatz,
ab dem Freibeträge
günstiger sind ** 
31,5 %  32,5%  36,8% 


* Freibeträge = Kinderfreibetrag 2010 (4.368 EUR) + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2010 (2.640 EUR)

** Grenzsteuersatz-Steuerberechnung: Ihren Grenzsteuersatz können Sie mit dem Steuerrechner 2010 berechnen

Voraussetzungen für Berücksichtigung der Kinder

Für den Erhalt des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages und Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Es besteht ein Kindschaftsverhältnis:

2. Alter des Kindes

Bis 18 Jahren:   Alle Kinder unter 18 Jahren werden berücksichtigt 
18 – 25 Jahren:   1. Das Kind ist arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Die Einkünfte des Kindes überschreiten nicht 8.004 EUR in 2010 (7.680 EUR in 2009).
2. Das Kind absolviert eine Berufsausbildung, Studium, Grundwehr-/Zivildienst, Freiwilligenjahr. Die Einkünfte des Kindes überschreiten nicht 8.004 EUR in 2010 (7.680 EUR in 2009).  
18 Jahre - unbegrenzt:   Das Kind ist zu mindestens 50% behindert, die Behinderung ist vor seinem 25. Lebensjahr eingetreten. Die Einkünfte des Kindes überschreiten nicht den behinderungsbedingten Mehrbedarf (mindestens Behindertenpauschbetrag) und den allgemeinen Lebensbedarf von 8.004 EUR in 2010 (7.680 EUR in 2009).  

TIPP: Kindergeldanspruch erhalten


1. Ist Ihr Kind als arbeitsuchend gemeldet, muss es alle drei Monate die Meldung wiederholen, sonst verlieren Sie den Anspruch auf das Kindergeld / Kinderfreibetrag.

2. Wenn Ihr Kind noch kein Ausbildungsplatz gefunden hat, muss es sich unbedingt als Ausbildung Suchender bei der Agentur für Arbeit melden. Nur in diesem Fall erhalten Sie ihren Anspruch auf das Kindergeld / Kinderfreibetrag.



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Literatur und andere Quellen

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