Einkommensteuer Berechnung Steuertarif 2013
Höhe, Berechnungsgrundlage
Alle Menschen, die in Deutschland Geld verdienen, müssen Einkommensteuer bezahlen. Auch Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten und im Ausland leben, zahlen die Einkommensteuer.
Das zu versteuernde Einkommen beeinflußt die Höhe der Einkommensteuer. Diese Bemessungsgrundlage wird bei einem Arbeitnehmer aus dem Bruttolohn abzüglich diverser Freibeträge und Ausgaben (Sonderausgaben, Werbungskosten, Außerordentliche Ausgaben) ermittelt.
Schritt 1: Das zu versteuernde Einkommen bestimmen
Hier finden Sie eine Anleitung zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens...
Schritt 2: Bestimmen Sie die Steuerschuld
Ist das zu versteuernde Einkommen berechnet, können Sie Ihre Einkommensteuer, falls Sie unverheiratet oder getrennt lebend sind, in der Grundtabelle ablesen.
Verheiratete - zusammen veranlagte Ehepaare - stellen die Steuerbelastung in der Splittingtabelle fest. Hier zu den Steuertabellen, die sie auch kostenlos downloaden können...
Sie können für die Bestimmung der Steuerschuld auch den Steuerrechner nutzen.
Mit dem Programm kann man die Einkommensteuererklärung für alle Einkunftsarten einfach und bequem erstellen mehr...
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Sie beträgt rund 40 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Der Staat finanziert mit deren Hilfe eine Reihe von öffentlichen Ausgaben, wie Infrastruktur, soziale Absicherung, Bildung und Sicherheit. Die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer bildet das EStG – Einkommensteuergesetz.
Wer zahlt wie Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer wird direkt an der Quelle, aus der die Einkünfte fließen, erhoben. Diese Erhebungsform nennt man auch Quellsteuer. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Arbeitslohn – werden in Form von Lohnsteuer vom Arbeitgeber erhoben. Einkünfte aus Zinsen werden von Kreditinstituten als Zinsabschlagssteuer einbehalten und an den Staat weitergereicht. Einkünfte aus Dividenden werden von Kapitalgesellschaften in Form von Kapitalertragssteuer abgeführt.
Unterschiede zwischen Einkommen- und Lohnsteuer
Die Einkommensteuer bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, also Bruttolohn abzüglich Ausgaben und Freibeträge. Da der Bruttolohn die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer darstellt, wurden in die einzelnen Steuerklassen die Freibeträge (Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbertag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale, Alleinerziehende-Entlastungsbetrag) einkalkuliert.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die zum Jahresende fällige Einkommensteuer. Im Rahmen der Einkommensteuerklärung wird die endgültige Steuerschuld festgelegt und in der Form von Steuererstattung oder – Nachzahlung beglichen.
Steuertarif
Um das steuerliche Existenzminimum zu gewährleisten, wird im Rahmen des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression der Grundfreibetrag in zwei Stufen um 350 Euro angehoben. Ab 1.1.2013 wird ein Einkommen von 8.130 EUR und ab 1.1.2014 von 8.354 EUR steuerfrei.
Um die soziale Ausgeglichenheit der deutschen Einkommensteuer zu gewährleisten, müssen Besserverdienende eine höhere Einkommensteuer abführen als Geringverdiener. Rund 25 Prozent der Steuerzahler decken 75 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens ab.
| Steuertarif | 2010 - 2012 | 2013 | 2014 |
|
Grundfreibetrag Alleinstehend: Ehepartner: |
8.004 EUR 16.009 EUR |
8.130 EUR 16.260 EUR |
8.354 EUR 16.708 EUR |
| Eingangssteuersatz: |
14% (* ab 8.005 EUR) |
14% (* ab 8.131 EUR) |
14% (* ab 8.355 EUR) |
|
Spitzensteuersatz Alleinstehend: Ehepartner: |
42% (* ab 52.822 EUR) (* ab 105.764 EUR) |
42% (* ab 52.822 EUR) (* ab 105.764 EUR) |
42% (* ab 52.822 EUR) (* ab 105.764 EUR) |
|
Spitzensteuersatz Alleinstehend: Ehepartner: |
45% (* ab 52.822 EUR) (* ab 105.764 EUR) |
45% (* ab 52.822 EUR) (* ab 105.764 EUR) |
45% (* ab 52.822 EUR) (* ab 105.764 EUR) |
- * bei einem zu versteuerendem Einkommen ab...
Der Einkommensteuertarif (§32a Abs. 1 EStG) definiert mehrere Tarifzonen:
- Nullzone: Steuerfreie Zone für Einkommen bis zu 8130 EUR (2013).
- Erste Progressionszone: Steuersatz steigt von 14 bis zu 42 Prozent - für Einkommen von 8130 EUR bis 52.882 EUR (Verheiratete 105.764 EUR). Ab dem Einkommen 52.882 EUR bis zu 250.731 EUR bleibt der Steuersatz bei 42 Prozent.
- Zweite Progressionszone: Ab dem Einkommen von 250.731 EUR (Verheiratete 501.462 EUR) beträgt der Steuersatz 45%.
Literatur und andere Quellen:
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