Ehegatten können einen Wechsel der Steuerklasse bis spätestens 30. November beantragen. Im Oktober des laufenden Jahres werden die Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr versandt. In dem Zeitraum bis zum 31.12. können Ehegatten die vorgeschlagene Steuerklassenkombination ändern lassen.
Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres ist eine Änderung der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich (bis auf Ausnahmen, wie Sterbefälle und Arbeitslosigkeit).
Frisch Verheiratete haben die Wahl zwischen dem Beibehalten der bisherigen Steuerklasse bis zum Jahresende oder der Kombination der Steuerklasse 4 4 , der Steuerklasse 3 5 oder dem Faktorverfahren.
Die Steuerklassenkombination III/V ist empfehlenswert, wenn der Ehepartner über 40% mehr verdient. Der Kinderfreibetrag wird dem Ehepartner mit der Steuerklasse 3zugeordnet, unabhängig davon ob es sein eigenes Kind ist.
Der Wechsel von der Steuerklasse 1 (Alleinstehende) in die Steuerklasse 4 bringt keine Veränderung bei der Lohnsteuer. In der Steuerklasse 4 wird man lohnsteuerlich behandelt wie ein Alleinstehender. Die Versteuerung erfolgt nach derGrundtabelle. Die Kinderbeitrag verteilt sich auf beide Ehepartner.
Das Faktorverfahren ist für Doppelvediener geeignet. Die Steuerlast wird auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt. Zum Praxis-Beispiel: Faktor berechnen.
Ergibt sich kein Vorteil aus dem Wechsel der Steuerklasse im Jahr der Heirat, können Steuererstattungen im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs / der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
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Fallbeispiel: Steuerklasse Änderung nach Heirat
Variante 1: Herr Müller verdient um 23 % mehr als seine Gattin Herr Müller aus Hessen heiratet im August 2011 und möchte seine Steuerklasse ändern. Er verdient 2.400 EUR Bruttogehalt, hatte bisher Steuerklasse 1, hat keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehefrau verdient 1.950 EUR Bruttogehalt, Steuerklasse 1, hat keine Kinder, Hessen, zahlt keine Kirchensteuer.
Bisher Ehemann Stteuerklasse 1
Bisher Ehefrau Stteuerklasse 1
Wechsel: Ehemann Stteuerklasse 3
Wechsel: Ehefrau Stteuerklasse 5
Bruttogehalt
2.400 EUR
1.950 EUR
2.400 EUR
1.950 EUR
Lohnsteuer
319,33 EUR
211,00 EUR
110,66 EUR
430,66 EUR
SolidaritätsZ.
17,56 EUR
11,60 EUR
0
23,68 EUR
Kirchensteuer
28,74 EUR
0
9,96 EUR
0
Gesamtbelastung
365,63 EUR
222,60 EUR
120,62 EUR
454,34 EUR
Gesamt Ehepaar
588,23 EUR Steuerklasse 1 für beide
574,96 EUR Steuerklasse - Kombi 3 / 5
Variante 2: Herr Müller verdient um 53 % mehr als seine Gattin Herr Müller aus Hessen heiratet im August 2011 und möchte seine Steuerklasse ändern. Er verdient 3000 EUR Bruttogehalt, hatte bisher Steuerklasse 1, hat keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehefrau verdient 1.950 EUR Bruttogehalt, Steuerklasse 1, hat keine Kinder, Hessen, zahlt keine Kirchensteuer.
Bisher Ehemann Stteuerklasse 1
Bisher Ehefrau Stteuerklasse 1
Wechsel: Ehemann Stteuerklasse 3
Wechsel: Ehefrau Stteuerklasse 5
Bruttogehalt
3.000 EUR
1.950 EUR
3.000 EUR
1.950 EUR
Lohnsteuer
476.75 EUR
211,00 EUR
241.16 EUR
430,66 EUR
SolidaritätsZ.
26.22 EUR
11,60 EUR
13.26 EUR
23,68 EUR
Kirchensteuer
42.90 EUR
0
21.70 EUR
0
Gesamtbelastung
545,87 EUR
222,60 EUR
276,12 EUR
454,34 EUR
Gesamt Ehepaar
768,47 EUR Steuerklasse 1 für beide
730,46 EUR Steuerklasse - Kombi 3 / 5
Die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 lohnt sich, wenn das Einkommen des Ehegatten mit der Steuerklasse 3 um mehr als 40 Prozent die Bruttobezüge des anderen Ehagatten übersteigt.
Steuerklasse verheiratet: Welche Klasse sollen Ehepartner, Ehegatten, Ehepaare wählen - 3 5 oder 4 4 oder das neue Faktorverfahren - mehr netto monatlich - keine Steuernachzahlung - Rechner