Steuerklasse verheiratet - Wahl, Berechnung






Die richtige Steuerklasse nach der Heirat wählen


Ehegatten können einen Wechsel der Steuerklasse bis spätestens 30. November beantragen. Im Oktober des laufenden Jahres werden die Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr versandt. In dem Zeitraum bis zum 31.12. können Ehegatten die vorgeschlagene Steuerklassenkombination ändern lassen.

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres ist eine Änderung der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich (bis auf Ausnahmen, wie Sterbefälle und Arbeitslosigkeit).

Frisch Verheiratete haben die Wahl zwischen dem Beibehalten der bisherigen Steuerklasse bis zum Jahresende oder der Kombination der Steuerklasse 4 4 , der Steuerklasse 3 5 oder dem Faktorverfahren.


Die Steuerklassenkombination III/V ist empfehlenswert, wenn der Ehepartner über 40% mehr verdient. Der Kinderfreibetrag wird dem Ehepartner mit der Steuerklasse 3 zugeordnet, unabhängig davon ob es sein eigenes Kind ist.
Der Wechsel von der Steuerklasse 1 (Alleinstehende) in die Steuerklasse 4 bringt keine Veränderung bei der Lohnsteuer. In der Steuerklasse 4 wird man lohnsteuerlich behandelt wie ein Alleinstehender. Die Versteuerung erfolgt nach der Grundtabelle. Die Kinderbeitrag verteilt sich auf beide Ehepartner.
Das Faktorverfahren ist für Doppelvediener geeignet. Die Steuerlast wird auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt. Zum Praxis-Beispiel: Faktor berechnen.

Ergibt sich kein Vorteil aus dem Wechsel der Steuerklasse im Jahr der Heirat, können Steuererstattungen im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs / der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.


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Sie können Ihre Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag mit unserem Onlinerechner ausrechnen:
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Fallbeispiel: Steuerklasse Änderung nach Heirat

Variante 1: Herr Müller verdient um 23 % mehr als seine Gattin
Herr Müller aus Hessen heiratet im August 2011 und möchte seine Steuerklasse ändern. Er verdient 2.400 EUR Bruttogehalt, hatte bisher Steuerklasse 1, hat keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehefrau verdient 1.950 EUR Bruttogehalt, Steuerklasse 1, hat keine Kinder, Hessen, zahlt keine Kirchensteuer.


  Bisher Ehemann
Stteuerklasse 1
Bisher Ehefrau
Stteuerklasse 1
Wechsel: Ehemann
Stteuerklasse 3
Wechsel: Ehefrau
Stteuerklasse 5
Bruttogehalt 2.400 EUR 1.950 EUR 2.400 EUR 1.950 EUR
Lohnsteuer 319,33 EUR 211,00 EUR 110,66 EUR 430,66 EUR
SolidaritätsZ. 17,56 EUR 11,60 EUR 0 23,68 EUR
Kirchensteuer 28,74 EUR 0 9,96 EUR 0
Gesamtbelastung 365,63 EUR 222,60 EUR 120,62 EUR 454,34 EUR
Gesamt Ehepaar   588,23 EUR
Steuerklasse 1 für beide
  574,96 EUR
Steuerklasse -
Kombi 3 / 5


Variante 2: Herr Müller verdient um 53 % mehr als seine Gattin

Herr Müller aus Hessen heiratet im August 2011 und möchte seine Steuerklasse ändern. Er verdient 3000 EUR Bruttogehalt, hatte bisher Steuerklasse 1, hat keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehefrau verdient 1.950 EUR Bruttogehalt, Steuerklasse 1, hat keine Kinder, Hessen, zahlt keine Kirchensteuer.


  Bisher Ehemann
Stteuerklasse 1
Bisher Ehefrau
Stteuerklasse 1
Wechsel: Ehemann
Stteuerklasse 3
Wechsel: Ehefrau
Stteuerklasse 5
Bruttogehalt 3.000 EUR 1.950 EUR 3.000 EUR 1.950 EUR
Lohnsteuer 476.75 EUR 211,00 EUR 241.16 EUR 430,66 EUR
SolidaritätsZ. 26.22 EUR 11,60 EUR 13.26 EUR 23,68 EUR
Kirchensteuer 42.90 EUR 0 21.70 EUR 0
Gesamtbelastung 545,87 EUR 222,60 EUR 276,12 EUR 454,34 EUR
Gesamt Ehepaar   768,47 EUR
Steuerklasse 1 für beide
  730,46 EUR
Steuerklasse -
Kombi 3 / 5


Die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 lohnt sich, wenn das Einkommen des Ehegatten mit der Steuerklasse 3 um mehr als 40 Prozent die Bruttobezüge des anderen Ehagatten übersteigt.







Literatur und andere Quellen:

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