Steuerklassenwechsel, Elterngeld






Faktorverfahren für Doppelverdiener


Seit Januar 2010 können Doppelverdiener-Ehepaare optional zu der Steuerklassenkombination III/V und IV/IV das Faktorverfahren (Faktor IV/IV) wählen. Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen Verfahren die Nachteile der bisherigen Kombinationen beseitigen und vor allem Frauen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung motivieren. Beim Faktorverfahren soll für beide Ehepartner die Steuerklasse 4 angewendet werden, um den meistens bei Frauen höheren Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse 3/5 abzumildern.

Das IV-Faktor/IV-Faktor Verfahren ermöglicht eine gerechtere Aufteilung der Steuerschuld während des Jahres. Die endgültige Steuerbelastung wird im Rahmen der für dieses Verfahren vorgeschriebenen Lohnsteuererklärung (Lohnsteuerausgleich) festgestellt. Somit kann die Wahl des Faktorverfahrens lediglich Zinsvorteile bringen.




Tipp: IV-Faktor wegen Elterngeld, ALG I

Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld sind von der Höhe des Nettogehaltes abhängig. Wenn Sie wissen, dass Ihre Frau/Ihr Mann im nächsten Jahr das Elterngeld / Arbeitslosengeld beziehen wird, lohnt es sich auf das Faktorverfahren umzusteigen. Durch das höhere Nettogehalt sichert sie sich auch höhere staatliche Zahlungen für das Eltern-, Arbeitslosengeld.


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