Steuerklasse: Übersicht der Lohnsteuerklassen






Welche Lohnsteuerklassen gibt es?


Ab Januar 2010 können Ehegatten neben der Steuerklassenkombination 4 4 oder 3 5 auch ein Faktoverfahren wählen. Das Faktorverfahren ermöglich eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuer hauptsächlich bei Doppelverdienern, deren Einkommen stark abweicht. Die Steuerklassenwahl bei Ehegatten ist für die entgültige Steuerbelastung zweitrangig, weil auf die Summe der beiden Einkünfte die Splittingtabelle angewendet wird, die eine gemeinsame Ehegatten-Einkommensteuer ergibt.

Durch die verschiedenen Steuerklassenkombinationen kann man lediglich Zinsvorteile erzielen. Das Faktorverfahren vermeidet die Steuererstattungen / Steuernachzahlungen, die bei der Kombination III/V üblich sind.

Vorteile
kann das Faktorverfahren bei Lohnersatzleistungen bringen, die von der Höhe der Nettobezüge abhängig sind. Lohnersatzleistungen sind: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhalt, Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld. TIPP: Wechsel der Lohnsteuer-Klasse wegen erwarteten Arbeitslosigkeit


Tabelle Steuerklasse

Steuerklasse Arbeitnehmer
Steuerklasse 1 Alleinstehende (Ledige, Geschiedene, getrennt Lebende und Verwitwete)
Steuerklasse 2 Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen
und Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen.
Steuerklasse 3 Verheiratete, deren Ehegatte die Steuerklasse V beantragt hat
oder deren Ehegatte nicht erwerbstätig ist. Empfehlenswert für den besserverdienenden Ehepartner
Nicht für Getrennte. Verwitwete bis zum Ende des Sterbejahres und Folgejahr.
Steuerklasse 4 Verheiratete Ehepartner, die beide erwerbstätig sind und beide LHSt.Klasse IV haben. Empfehlenswert wenn beide in etwa gleich verdienen.
Nicht für Getrennte.
Steuerklasse 5 Verheiratete deren Ehegatte die Steuerklasse III beantragt hat - empfehlenswert für den geringverdienenden Ehepartner.
Nicht für Getrennte.
Steuerklasse 6 Wenn eine zweite Lohnsteuerkarte für ein gleichzeitiges weiteres Arbeisverhältnis beantragt wird. Oder wenn nach Aufforderung die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt wird.
Faktorverfahren Für Ehegatten auf Antrag möglich. Sinnvoll wenn die Einnahmen der Ehepartner stark abweichen.

Rechner: Lohnsteuerabzüge, Steuerklasse wählen



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Steuerklassenwahl:
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Lohnsteuerkarte

Der Arbeitgeber muß sich auf den Eintrag der Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte halten, auch wenn dieser fehlerhaft wäre.

Wenn der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Wochen nach Einstellung die Lohnsteuerkarte nicht abgibt, muß der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Steuerklasse 6 abrechnen. Eine Änderung der Steuerklasse und Ersatzlohnsteuerkarten führt das zuständige Finanzamt aus.

In 2012 bleibt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 gültig. Ab 2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt.


Praxisbeispiel


Nichtabgabe der Lohnsteuerkarte - Welche Nachteile entstehen in der Steuer-Klasse VI?


Tabelle: Freibeträge in 2012

Die sechs Lohnsteuerklassen unterscheiden sich durch die Höhe der Freibeträge, wie Grundfreibetrag und Kinderfreibertrag, und Pauschbeträge für Werbungskosten und für Sonderausgaben, Vorsorgepauschale, Alleinerziehendenentlastung. Die aufgeführten Freibeträge gelten für die allgemeine Lohnsteuertabelle.


Steuerklasse: I II III IV V VI
Grundfreibetrag 8004,99 EUR

8004,99 EUR 16009,99 EUR 8004,99 EUR kein kein
Arbeitnehmer-
Pauschbetrag
1.000 EUR 1.000 EUR 1.000 EUR 1.000 EUR 1.000 EUR kein
Sonderausgaben-
Pauschbetrag
36 EUR 36 EUR 36 EUR 36 EUR 36 EUR kein
Vorsorge-
Pauschale
1.814 EUR 2.076 EUR 3.419 EUR 1.814 EUR 208 EUR -
Alleinerziehende
Entlastungsbetrag
kein 1308 EUR kein kein kein kein
Kinderfreibetrag je Kind kein 7008 EUR 7008 EUR 3504 EUR kein kein
Vorsorgepauschale 1756 EUR 2012 EUR 3323 EUR 1756 EUR 188 EUR kein
Lohnsteuer
entfällt bis zum
Jahreseinkommen:
10716 EUR 12280,99 EUR 20288,99 EUR 10716,99 EUR 1144 EUR kein







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Literatur und andere Quellen:

Steuererklärung - Die besten Ratgeber und Software




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