Antrag Kindergeld 2012 Anspruch Kindergeld






Steuervergünstigungen für Kinder: Kindergeld


In 2011 bleibt das Kindergeld im Vergleich zu 2010 unverändert. Zum Januar 2010 wurde das Kindergeld um 20 EUR erhöht worden. Das erste und zweite Kind bekommt nun monatlich jeweils 184 EUR, das dritte Kind 190 EUR und ab dem 4. Kind jeweils 195 EUR. Für 2009 wurde im April 09 im Rahmen des Konjunkturpaketes II pro Kind ein einmaliger Kinderbonus von 100 EUR ausbezahlt.

Eltern erhalten für jedes zu berücksichtigende Kind monatlich entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zugesprochen.

Auf Antrag bei der Familienkasse erhalten Eltern monatlich für die Kinder das Kindergeld ausgezahlt. Am Jahresende stellt das Finanzamt in einer Günstigerprüfung fest, ob man mit Kinderfreibetrag Steuerersparnisse erzielen kann. Die günstigere Variante wird bevorzugt, die Differenz zwischen der Einkommensteuerersparnis und dem ausgezahltem Kindergeld wird vom Finanzamt erstattet.


Tipp: Kindergeld nachträglich beantragen



Die Günstigerprüfung wird unabhängig davon durchgeführt, ob das Kindergeld beantragt wurde. Wenn während der Vergleichsberechnung festgestellt wird, dass das Kindergeld günstiger wäre, wird der Kinderfreibetrag nicht angesetzt auch wenn das Kindergeld wegen einem fehlenden Antrag nicht ausgezahlt wurde. Somit würden Sie das Kindergeld ganz verlieren! Beantragen Sie das Kindergeld nachträglich bei der Familienkasse.


Antrag auf Kindergeld 2011 und 2012

Beantragen Sie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse (Agentur für Arbeit). Das Geld wird auch rückwirkend ausgezahlt, jedoch je früher Sie Ihren Antrag einreichen, desto früher bekommen Sie Ihr Geld überwiesen.

Formular Antrag Kindergeld - Antrag auf Kindergeld


Kindergeld Höhe, Kinderbonus, Kinderzuschlag

In 2009 wurde neben dem Kindergeld ein Einmalbetrag von 100 EUR für jedes Kind ausbezahlt, das mindestens für ein Kalendermonat Anspruch auf das Kindergelt hatte. Die Auszahlung des Kinderbonus erfolgte im April 2009. Wurde Ihr Kind später geboren, sollten Sie die Auszahlung des Kinderbonus bei der Familienkasse beantragen.

Geringverdiener können einen zusätzlichen Kinderzuschuß für den Lebensunterhalt bei der Familienkasse beantragen.


  2009
monatlich
EUR
2009
jährlich
EUR
2010 / 2011
monatlich
EUR
2010 / 2011
jährlich
EUR
Kindergeld jeweils
1. und 2. Kind
164 1968 184 2208
Kindergeld
3. Kind
170 2040 190 2280
Kindergeld
4. Kind
195 2340 215 2580



Wann ist Kinderfreibetrag günstiger als Kindergeld

Die Günstigerprüfung die im Rahmen der Lohnsteuererklärung / Lohnsteuerausgleichs durchgeführt wird, stellt fest, ob der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eine Steuerersparnis bewirkt. Wenn die Freibeträge für den Steuerzahler günstiger als das Kindergeld sind, bekommt er Sie vom Finanzamt erstattet.

Das Kindergeld ist so berechnet, daß bei etwa 95 Prozent der Steuerpflichtigen kein Differenzausgleich nötig ist. Aus der folgenden Tabelle können Sie ablesen ab welchem Grenzsteuersatz die Freibeträge (Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) günstiger als das Kindergeld sind.


  1. / 2. Kind 3. Kind ab 4. Kind
Freibeträge * 7.008 EUR 7.008 EUR 7.008 EUR
Kindergeld 2.208 EUR 2.280 EUR 2.580 EUR
Grenzsteuersatz,
ab dem Freibeträge
günstiger sind **
31,5 % 32,5% 36,8%


* Freibeträge = Kinderfreibetrag 2010 und 2011 (4.368 EUR) + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2010 und 2011 (2.640 EUR)

** Grenzsteuersatz-Steuerberechnung: Ihren Grenzsteuersatz können Sie mit dem Steuerrechner berechnen


Voraussetzungen für Berücksichtigung der Kinder

Für den Erhalt des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages und Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Es besteht ein Kindschaftsverhältnis:


Leibliche Kinder
Adoptivkinder
Pflegekinder

2. Alter des Kindes


Bis 18 Jahren: Alle Kinder unter 18 Jahren werden berücksichtigt
18 – 25 Jahren: 1. Das Kind ist arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Die Einkünfte des Kindes überschreiten nicht 8.004 EUR in 2010 und 2011 (7.680 EUR in 2009). In 2011 wird die Einkunftsgrenze wahrscheinlich entfallen, siehe in : Werbungskosten-Pauschbetrag soll steigen
2. Das Kind absolviert eine Berufsausbildung, Studium, Grundwehr-/Zivildienst, Freiwilligenjahr. Die Einkünfte des Kindes überschreiten nicht 8.004 EUR in 2010 und 2011 (7.680 EUR in 2009).
18 Jahre - unbegrenzt: Das Kind ist zu mindestens 50% behindert, die Behinderung ist vor seinem 25. Lebensjahr eingetreten. Die Einkünfte des Kindes überschreiten nicht den behinderungsbedingten Mehrbedarf (mindestens Behindertenpauschbetrag) und den allgemeinen Lebensbedarf von 8.004 EUR in 2010 und 2011 (7.680 EUR in 2009). In 2011 wird die Einkunftsgrenze wahrscheinlich entfallen, siehe in Werbungskosten-Pauschbetrag soll steigen

TIPP: Kindergeldanspruch erhalten



1. Ist Ihr Kind als arbeitsuchend gemeldet, muss es alle drei Monate die Meldung wiederholen, sonst verlieren Sie den Anspruch auf das Kindergeld / Kinderfreibetrag.

2. Wenn Ihr Kind noch kein Ausbildungsplatz gefunden hat, muss es sich unbedingt als Ausbildung Suchender bei der Agentur für Arbeit melden. Nur in diesem Fall erhalten Sie ihren Anspruch auf das Kindergeld / Kinderfreibetrag.







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Literatur und andere Quellen:

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