Unternehmergesellschaft (UG) - Mini GmbH in 2010





Erfolgsmodell Unternehmergesellschaft UG


Das Kabinett hat im vergangenen Jahr die Mini GmbH eigeführt. Die neue Rechtsform erwieß sich als Erfolgmodell. Im Jahr 2009 haben mehr als 22.000 Existenzgründer die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewählt. Laut der Existenzgründerberatung der Industrie- und Handelskammer wählen rund sieben Prozent der Jungunternehmer die Mini GmbH. Die meisten davon sind Dienstleister.

Die Unternehmergesellschaft ist eine Unterform der traditionellen GmbH. Der essentielle Unterscheid liegt in der Höhe des Eigenkapitals. Während die traditionelle GmbH 25.000 EUR aubringen muß, kann die Mini GmbH mit lediglich einem Euro gegründet werden.

Die Gründung, samt der Eintragung in das Handelsregister ist im Gegensatz zu der "normalen GmbH" im Verlauf von wenigen Tagen abgeschlossen. Die Mini GmbH ist eine eigenständige Rechtsperson und somit verklagbar. Der Unternehmer haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Firma - das Privatvermögen des Gründers ist in Sicherheit. Diese beschränkte Haftung ist der größte Vorteil der Mini GmbH für Existenzgründer.



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Dafür müssen die Unternehmer eingige Einschränkungen in Kauf nehmen:


Jährlich müssen 25% der Gewinne als Rückstellung gespart werden, bis die 25.000 EUR Stammkapital erreicht worden sind. Dann wird die Mini GmbH in eine GmbH umgewandelt.
Bei mehereren Gschäftsführern ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
Die Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Geschäftsführerwechsel oder Satzungsänderungen müssen notariell beglaubigt werden.
Die Gründung wird günstig, wenn man Muster-Gesellschaftsvertrag nutzt.
Bei Liquiditätsengpässen droht die Insolvenzantragspflicht.

Die neue Rechtsform wird zu 65 Prozent im Dienstleistungssektor genutzt, wo der Kapitalbedarf niedrig ist. Für Gründer ohne großen Ausstattungsbedarf, wie etwa Homepage-Designer, sei es eine gute Sache, berichtet der IHK Experte Götting-Biwer.

Die Nutzung des Konkurrenzmodells - der englischen Limited (Ltd) geht dafür zurück. Der Bundestag wollte mit der Einführung der Unternehmensgeschellschaft UG die Verbreitung der Limited in Deutschland eingrenzen.






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