Steuerentlastungen aus Konjunkturpaket II






Die von der Koalition im Konjunkturpaket II beschlossene Steuerentlastungen werden von den meisten Unternehmen im März rückwirkend für die letzten drei Monate ausgezahlt. Zahlt die Firma jetzt nicht nach, können die Mitarbeiter das Geld mit dem Jahresausgleich erhalten.

DATEV beziffert die einmaligen Mehreinnahmen bei einem Alleinstehenden, abhängig von seinem Gehalt, auf 25 bis 43 EUR netto. Ein Verheirateter mit einem Kind kann von 15 bis 65 EUR netto mehr bekommen. Im Rahmen des Konjunkturapaketes II wurde der Eingangssteuersatz rückwirkend zum 1.1.09 von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Der Grundfreibetrag erhöht sich.

Zum Juli 09 folgen weitere Entlastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von 15,5 % auf 14,9 gesenkt. Privat krankenversicherte werden an der Entlastung nicht teilhaben können.


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