Kurzarbeit Verlängerung bis März 2012 beschlossen





Sozialabgaben werden bis 2012 übernommen


Die Frist für die Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung durch die Agentur für Arbeit ist verlängert worden. Arbeitgeber bekommen bis zum 31. März 2012 die Sozialabgaben ab dem siebten Monat der Kurzarbeit voll erstattet. Diese Regelung sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2010 auslaufen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte mit dem Wirtschaftsminister Brüderle einen Kompromiss beschlossen. Vorher hatte sie eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2012 angestrebt. In den ersten sechs Monaten nach Beginn der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, ab dem siebten Monat werden sie in voller Höhe übernommen. Die Bundesregierung schätzt für die Jahre 2011 und 2012 Mehrkosten von 800.000 Euro.
Gleichzeitig beschloss die Regierung das Auslaufen der Konzernklausel bis zum 31.12.2010. Nach der Konzernklausel wurde bisher die Halbjahrfrist für die 100-prozentige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge schon dann erfüllt, wenn an einem Standort des Konzerns sechs Monate kurzgearbeitet wurde. Wenn weitere Standorte Kurzarbeit anmeldeten, wurden dann sofort die Sozialabgaben voll übernommen.

Die Gesamtdauer der staatlichen Förderung der Kurzarbeit ist für die Anträge ab 2010 auf 18 Monate verkürzt worden. Grundsätzlich wird das Kurzarbeitergeld sechs Monate gezahlt. Im Dezember 2008 hat das Kabinett aufgrund der aufkeimenden Wirtschaftskrise die Dauer der konjunkturbedingten Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate erhöht. Seit dem Juli 2009 ist für alle Betriebe, die bis zum 31.12.09 Kurzarbeit beantragen, die Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate erhöht worden.




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Verlängerung der Kurzarbeit beschlossen - BA zahlt Sozialversicherungsbeiträge ab 7. Monat bis zum 31.3.2012 - Konzernklausel weggefallen - KUG Dauer für Anträge ab 2010: 18 Monate



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