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Krankenkassen Zusatzbeitrag von 8 bis 37,50 EUR
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Erste zwei Kassen wollen höheren Zusatzbeitrag
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Die Schamgrenze ist bei den ersten Versicherern durchbrochen: Die ersten zwei Kassen fordern einen Zusatzbeitrag von mehr als acht Euro. Die BKK für Heilberufe mit Ihren 170.000 Mitgliedern möchte rückwirkend zum 1. Januar 2010 den maximalen Beitrag von einem Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens eintreiben. Der Zusatzbeitrag kann maximal 37,50 EUR betragen, da er bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird. Die BKK Westfalen-Lippe fordert von ihren 40.000 Versicherten zwölf Euro im Monat zusätzlich. Die Versicherten können ein Sonderkündigungsrecht nutzen. BKK für Heilberufe begründet ihr drastisches Vorgehen damit, daß sie viele jüngere Versicherte hätte und somit auf Zuweisungen aus dem Gesundheitsfods für ältere und kranke Versicherte verzichten müsste. Ausserdem müsste sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Schwangeren finanzieren.
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Berufsunfähigkeit (BU)
Wer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht am Hungertuch nagen will, muss zwangsläufig selbst etwas tun. Beugen Sie dem Ernstfall mit einer entsprechenden Absicherung vor. Vergleichen Sie aktuelle Tarifmodelle der besten Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Tarifcheck24, dem prominenten und seriösen Versicherungsvergleich.
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Überschreiten die Zusatzbeiträge die Acht-Euro-Grenze, ensteht für die Krankenkassen ein bürokratischer Zusatzaufwand: Die Versicherer müssen bei jedem einzelnen Mitglied nachweisen, daß nicht mehr als ein Prozent des Bruttolohns als Zusatzbeitrag verlangt wird.
Gesundheitsökonom Eckhardt Fiedler stellte auf dem "Kassen-Gipfel" in Berlin fest, daß im kommenden Jahr einzelnen Kassen Insolvenz droht. Das Defizit in der Krankenversicherung werde auf 11,4 Milliarden Euro steigen. Eine flächendeckende Einführung der maximalen Zusatzbeiträge von einem Prozent des Bruttoeinkommens würde lediglich 10 Milliarden Euro erbringen. Wenn die Bundesregierung nicht schnell reagiert, droht vielen Krankenkassen eine Pleite.
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