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Krankenkassen Finanzierung: Kopfpauschale
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Kopfpauschale als neues Finanzierungssystem
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Christian Lipicki - ein Sprecher des Bundesgesundheits-ministeriums bestätigte eine geplannte Reform der Finazierung der Krankenversicherung. Eine Regierungskommission wird eine Einführung der einkommensunabhängigen Kopfpauschale mit einem Sozialausgleich über Steuern beraten. Profitieren würden die Besserverdiener und die Einkommensschwachen, die einen Sozialausgleich erhalten würden.
Lipicki bezeichnete eine Berichterstattung der "Märkischen Allgemeinen" über eine Kopfpauschale von 29 Euro ab 2011 als Spekulation. Vielmehr ist eine Pauschale von rund 150 EUR denkbar. Auch der Gesundheitsminister Rösler (FDP) möchte keinesfalls seine Pläne offenlegen. Sicher ist aber die Handlungsnotwendigkeit: Das Gesundheitsministerium schäzt das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen in 2011 auf elf Milliarden Euro. Weiterhin offen ist, ob die Erhebung des Zusatzbeitrags abgeschafft wird. Eine Entscheidung wird im Mai oder Juni erwartet.
Die Gegner der Kopfpauschale - allen voran Markus Söder (CSU) mit seinem neuen Konzept zur Reform der Krankenversicherung - behaupten, daß die Gesundheitsprämie unsozial, bürokratisch und nicht finanzierbar wäre.
Dabei wird vergessen, daß die Besserverdiener schon heute von der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Der Krankenversicherung Beitrag wird nur bis zu der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, die in diesem Jahr 45.000 EUR beträgt. Ein Angestellter mit Kindern und einem Bruttogehalt von 90.000 EUR im Jahr zahlt an die Krankenversicherung 3.555 EUR jährlich. Er darf dabei beliebig viele Familienmitglieder mitversichern.
Versicherten mit einem einem durchschnittlichen Einkommen finanzieren Besserverdiener und Familien mit Kinden. Doppelverdiener-Ehegatten ohne Kinder mit einem Bruttogehalt von je 40.000 EUR jährlich würden gemeinsam für die Krankenversicherung Beiträge 6.319,44 EUR zahlen.
Da die Kosten der Krankenversorgung beim Besserverdiener genauso wie beim Geringverdiener gleich sind, wäre ein gleicher Beitrag für alle gerecht. Die einkommensschwache Gruppe würde einen steuerfinanzierten Zuschuß (Sozialausgleich) erhalten. Der Sozialausgleich über Steuern würde zielgenauer als heute den Bedürftigen helfen. Der Steuerabzug würde einen bestimmten Prozentsatz der Einkommensteuer und Lohnsteuer bedeuten und würde somit Besserverdiener stärker belasten.
Zur Finanzierung der Kopfpauschale würden die Arbeitgeberbeiträge, die 7% des Bruttolohns betragen sollten, in einen Gesundheitsdfonds einfließen. Krankenkassen bekämen aus diesem Topf, der schätzungsweise 65 Milliarden EUR beträgt eine Arbeitgeberprämie in der Höhe von 60 EUR pro Arbeitnehmer erhalten. Der Sozialausgleich und andere Leistungen, wie das Mutterschaftsgeld, würden ebenfalls aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden.
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