Zusatzbeiträge Krankenkasse: Kartellamt prüft





Kartellamt prüft Absprachen bei neun Kassen


Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen neun Krankenkassen eingeleitet. Der Auslöser war das gemeinsame Verkünden der Einführung der Zusatzbeiträge.

Das Kartellamt beründet das Vorgehen mit einem Verdacht auf Absprachen und eine Kartellbildung, die ein Verstoß gegen die Wettbewerbsbeschränkungen bilden würde. Es handelt sich wahrscheinlich dabei um die Kassen, die auf einer Pressekonferenz Ende Januar 2010 gemeinsam die Einführung von Zusatzbeitrag verkündet haben. Die DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse), KKH Allianz und BKK Westfalen-Lippe bestätigten am Wochenende den Eingang der entsprechenden Schreiben. Alle Kassen weisen den Vorwurf entschieden zurück.

Ungewiss ist die Zuständigkeit des Kartellamtes. Der Gesundheitsexperte Jens Spahn (CDU) hält dieses Vorgehen für unsinnig. Zuletzt hat das Bundesversicherungsamt die betreffenden Krankenkassen in Schutz genommen und den Verdacht der Kartellabsprache ausgeschlossen. Nach Meinung von Spahn kann man keine Hinweise auf eine Kartellbildung erkennen, wenn Kassen zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge erheben. Ausserdem wäre der Marktanteil der betroffenen Krankenkassen für einen Kartell viel zu gering.

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist überzeugt davon, daß sich der Verdacht des Kartellamts nicht bestätigt.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ein Defizit von rund 4 Milliarden Euro in 2010 finanzieren. Es wird damit gerechnet, daß bald weitere Krankenkassen zusätzliche Beiträge erheben werden. Der Zusatzbeitrag bewegt sich
zwischen 8 Euro im Monat und einem Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens, bis zu maximal 37,50 Euro. Die Kassen befürchten eine Wechselwelle, da die Versicherten einen Sonderkündigungsrecht bei der Erhebung des Zusatzbeitrags haben.



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