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Gericht stoppt Austritt Kirchensteuer wird bezahlt
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VGH: Wer aktives Mitglied bleiben will, muß zahlen
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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg hat gestern in Mannheim einen Kirchensteuertrick unterbunden: Man kann nicht aus der Kirche als Institution austreten und gleichzeitig Mitglied der Religionsgemeinschaft bleiben urteilte das Gericht. Einen reinen Kirchensteuer Austritt darf es nicht geben.
Zuvor hatte sich der katholische Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp in erster Instanz gegen das Erzbistum Freiburg durchgesetzt. Er wollte ein aktives Kirchenmitglied bleiben, aber keine Kirchensteuer mehr zahlen. Nach der Meinung des Professors verstößt die Vereinbarung der Kirche mit dem Staat über die Eintreibung der Kirchensteuer gegen die Vorgaben des Papstes.
Im Kirchenaustritt Formular nannte Zapp die Religionsgemeinschaft "römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts". Diese Ergänzung macht nach Ansicht der Erzdiözese in Freiburg den von der Stadt bescheinigten Austritt aus der Kirche ungültig.
Auch der VGH sieht in einer Beschränkung des Kirchenaustrittes auf die "Körperschaft des öffentlichen Rechts" einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Richter betonten, daß über eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht nur die Kirche selbst entscheiden kann. (AZ: 1 S 1953/09)
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Austritt Kirchensteuer: VGH stoppt einen Steuertrick - Wer aktiver Mitglied bleiben möchte, muß zahlen - Begrenzung auf die "Körperschaft des öffentlichen Rechts" nicht zulässig
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