Aufwendungen Selbst-/Nichtselbständige Tätigkeit |
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25.11.2008 Nach BFH kommt es auch dann zu einer Kürzung des Arbeitnehmerpauschbetrags (derzeit 920 EUR), wenn ein Arbeitnehmer sowohl Einnahmen aus einer selbständigen als auch nichtselbständigen Tätigkeit hat. |
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