Die Bundesregierung hat im Oktober 2011 neue Beitragssätze und Grenzwerte für die Sozialversicherung für das Jahr 2012 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung wurde aufgrund der steigenden Löhne in 2010 um 1.350 EUR auf 45.900 EUR angehoben. Die BBG Für Renten- und Arbeitslosenversicherung West stieg auf 67.200 EUR Die BBG Ost stagniert bei 57.600 EUR. Der Krankenversichereng Beitrag bleibt unveräbder bei 15,5 % allgemein / 14,9% ermäßigt. Die Arbeitgeber bezahlen 7, 3 Prozent (Arbeitgeberanteil), der Arbeitnehmer ünbernimmt 8,2 Prozent der Kosten. Die Beiträge zur Rentenversicherung wurden um 0,3 Punkte gesenkt. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze stieg auf 50,850 EUR im Jahr.
Tabelle Sozialversicherungsbeiträge 2012
Sozialversicherung
Beitragssatz Gesamt
Arbeitnehmer- Beitrag
Arbeitgeber- Beitrag
Krankenversicherung
Allgemein: 15,5% Ermäßigt: 14,9%
Allgemein: 8,2% * Ermäßigt: 7,9%*
Allgemein: 7,3% Ermäßigt: 7%
Pflegeversicherung Kinderlose ab 23.Lj. Sachsen (Ausnahme)
1,95% 2,2% 1,95%
0,975% 1,225% 1,475%
0,975% 0,975% 0,475%
Rentenversicherung
19,6%
9,8 %
9,8 %
Arbeitslosenversich.
3%
1,5%
1,5%
* Inklusive 0,9% Arbeitnehmerzuschlag für Zahnersatz
In der Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte. Eine Ausnahme stellt der Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.
In 2012 werden die Arbeitnehmer im Gegensatz zu Vorjahr mehr belastet. Die anziehende Konjunktur und die in Folge steigenden Löhne im Jahr 2010 verursachten die Erhöhung der Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Rentenversicherung West um 1.350 EUR im Jahr. Nur die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversocherung Ost stagniert. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt einen Wert dar, bis zu dem das Bruttoeinkommen zur Bemessung der SV-Beiträge herangezogen wird. Ab dieser Grenze fließt nur noch die Beitragsbemessungsgrenze statt dem Brutto Gehalt in die Berechnung der Sozialversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze 2012
West (Brutto monatlich)
Ost (Brutto monatlich)
Krankenversicherung
3.825 EUR
3.825 EUR
Pflegeversicherung
3.825 EUR
3.825 EUR
Rentenversicherung
5.600 EUR
4800 EUR
Arbeitslosenversicherung
5.600 EUR
4.800 EUR
Beitragsbemessungsgrenze 2011 und Differenz zu 2010 Praxis-Beispiel: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Keine Beträge zur Sozialversicherung bezahlen grundsätzlich Geringverdiener, die weniger als 401 EURBrutto Gehalt erhalten (Mini Job). Arbeitnehmer in der Gleitzone, die zwischen 401 und 800 EUR Bruttogehalt erhalten, bezahlen ermäßigte Beiträge. Nach SGB §344 werden diese Beitragssätze linearangehoben, so daß man von 4% bei Geringverdienern bis zu 20% bei Brutto von 800 EUR an die Sozialversicherung abgeben muß.
Verdienstgrenzen
West
Ost
Mini Job (Geringfügig Beschäftigte)
400 EUR
400 EUR
Midi Job (Gleitzone)
401 - 800 EUR
401 - 800 EUR
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze steigt in 2012 von 49.500 EUR auf 50.850 EUR im Jahr.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2011 / 2010
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für die Bestimmung der Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Wird die JAEG überschritten, haben die Arbeitnehmer einen Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Grenze müssen Sich bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern.
Versicherungspflicht- Grenze West / Ost
2012
2011
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
4.237,50 EUR
50.850 EUR
4.125,00 EUR
49.500 EUR
Praxis-Beispiel: Berechnung der Jahrearbeitsentgeltgrenze
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