In 2012 betragen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,6 Prozent. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für Auszubildende mit einer Vergütung bis zu 325 EUR übernimmt die Rentenversicherung der Arbeitgeber.
Beiträge zur Rentenversicherung 2011
Beitragssatz gesamt
19,6 Prozent
Arbeitgeberanteil
9,8 Prozent
Arbeitnehmeranteil
9,8 Prozent
In der Rentenversicherung sind alle Beschäftigte und Auszubildende versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht endet nicht, wie bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit dem Erreichen einer bestimmten Gehaltshöhe. Bei der Berechnung Beiträge muß die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung herangezogen werden.
Ihre Sekretärin Frau Müller verdient Brutto 2.900 EUR monatlich. Ihr Azubi Jan Schüller bekommt 300 EUR Brutto. Berechnen Sie den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung.
Azubi Jan Schüller
Arbeitgeberanteil:
Arbeitnehmeranteil:
Frau Müller
2.900 EUR x 9,8 % = 284,20 EUR
2.900 EUR x 9,8 % = 284,20 EUR
Jan Schüller
300 EUR x 19,6 % = 58,80 EUR
Lösung: 1. Bei Frau Müller übernehmen die Rentenversicherung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. 2. Für Jan Schüller übernimmt die gesamte Rentenversicherung der Arbeitgeber.
Pflichtversicherte Selbständige
Alle Selbstständigen können unabhängig von der Staatsangehörigkeit eine Pflichtversicherung beantragen. Sie erlangen damit alle Rechte und Pflichten der Pflichtversicherten. Die Beitragshöhewird aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenzeund dem aktuellenBeitragssatz von 19,6 Prozent berechnet.
Rentenversicherung
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Die Selbstständigen können wahlweise auch den Regelbeitrag zahlen. Jungunternehmer können in den ersten drei Jahren ohne Einkommensnachweis den halben Regelbeitrag bezahlen. Der Regelbeitrag berechnet sich aus der aktuellen Bezugsgröße Renten- und Arbeitslosenversicherung (West: 2.625 EUR, Ost 2.240 EUR monatlich) und dem aktuellen Beitragssatz von 19,6%.
West
Ost
Mindestbeitrag
78,40 EUR
78,40 EUR
Regelbeitrag
508,45 EUR
431,83 EUR
Halber Regelbeitrag
254,22 EUR
215,92 EUR
Mindestbeitrag: Hebammen mit Niederlassungserlaubnis
203,38 EUR
Höchstbeitrag
1.097,60 EUR
940,80 EUR
Verdienstgrenze
Arbeitnehmer, die weniger als 401 EUR Brutto verdienen (Mini-Job), bezahlen keine Rentenversicherung. In der Gleitzone zwischen 401 und 800 EUR werden ermäßigte Beiträge berechnet. Nutzen Sie den Sozialversicherungsrechner zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für Minijobs und Gleitzone...
Die Bundesregierung beabsichtigt eine Erhöhung der Verdienstgrenze auf 600 EUR. Mehr in Rentenversicherungsbeträge, Minijobs...
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