Versicherungspflicht 2012 - Pflichtversicherung







Alle Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitentgelt die Jahresarbeitsentgelts-grenze (JAEG) nicht übersteigt. In 2012 beträgt die JAEG 50.850 EUR. Ab dem 1.1.2011 ist die Drei-Jahres-Regelung wieder aufgehoben, danach mußte bisher die JAEG in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden.


Versicherungspflicht Rechner:



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In der Pflegeversicherung sind zusätzlich alle in der Krankenversicherung freiwillig Versicherte versicherungspflichtig.

Alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland sind Seit dem 1.1.2009 verpflichtet, für sich und für ihre minderjährige Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen.


Wer muß sich in der gesetzlichen KV versichern?

Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitentgelt die Jahresarbeitsentgeltsgrenze nicht übersteigt. Seit 1.1. 2011: 3-Jahres-Frist für die Überschreitung der JAEG fällt weg
Arbeitnehmer, die in den letzten drei Jahren arbeitslos waren
Praktikanten
Rentner
Studenten (Befreiung möglich)
Minderjährige Kinder
Selbständige Landwirte und deren Familienangehörige, falls Sie mitarbeiten
Handwerker
Publizisten
Künstler
Bezieher von Arbeitslosengeld 1 und 2

Wer ist nicht in GKV versicherungspflichtig?

Beamte, Richter, Lehrer an Privatschulen, Geistliche
Arbeitnehmer / Angestellte, deren Lohn / Gehalt die JAEG übersteigt
geringfügig Beschäftigte
Werkstudenten
Selbstständige
Freiberufler
Seit 1.1.2011: Berufsanfänger, deren Gehalt oberhalb der JAEG liegt


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Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind alle beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von der Höhe des Gehaltes versicherungspflichtig. Davon ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte, Rentner, Studenten, Schüler und Praktikanten. Bei der Berechnung der Beiträge müssen die Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden.


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Literatur

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